Nachversicherungsgarantien

Worauf Berater achten sollten

Bei Eintritt bestimmter Lebensereignisse können Versicherte die Absicherung ihrer Arbeitskraft flexibel erhöhen. Dabei gilt ein bestimmter vertraglicher Rahmen. Auf die folgenden Details sollten Berater achten.
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Vor Abschluss einer BU-Versicherung sollten gerade junge Kunden genau darauf achten, wie die Summenerhöhung genau umgesetzt wird.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung läuft im Allgemeinen bis zum Rentenbeginn, also bis zum 67. Lebensjahr. Manche Verträge enden aus verschiedenen Gründen auch schon einige Jahre zuvor. Da die Vertragslaufzeit oftmals 40 Jahre und länger beträgt, haben die BU-Versicherer mit sogenannten Nachversicherungsgarantien einen Mechanismus eingebaut, der es ermöglicht, die Absicherung an einen erhöhten Bedarf ohne eine weitere Gesundheitsprüfung anzupassen. Der Vorteil: Erkrankungen, die der Versicherungsnehmer seit Abschluss erlitten hat, spielen dabei keine Rolle. Für den Berater sind Nachversicherungsgarantien somit die Basis für einfaches Folgegeschäft. Der Bedarf des Kunden und meist auch sein Risikobewusstsein steigen, und der Abschluss ist ohne das Ausfüllen der Gesundheitserklärung unbürokratisch und komfortabel möglich.

Nicht die Ereignisanzahl, sondern die Qualität zählt

Nachversicherungsgarantien unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif und sollten in der Beratung der Kunden besprochen werden, damit der Kunde sich im Bestfall von alleine meldet. Zu den typischen Anlässen im Laufe einer Berufskarriere zählen Stellen- und Berufswechsel, der Erwerb höherer Qualifikationen, Gehaltserhöhungen, Heirat und Scheidung, die Geburt von Kindern und auch der Erwerb eines Eigenheims. Je umfangreicher die Ereignisliste, desto flexibler der Vertrag – es zählt dabei jedoch nicht nur die reine Anzahl, sondern auch die Relevanz und statistische Wahrscheinlichkeit der Ereignisse. Einige BU-Versicherer ermöglichen zusätzlich – meist in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit –eine Erhöhung der Rente ohne einen bestimmten Anlass. Dies ist dann zu Beginn zumindest ein Joker, falls die Ereignisse ausnahmsweise nicht greifen.

Rechtzeitig Bedarf für Erhöhung anmelden

Anlassbezogene Nachversicherungsgarantien müssen in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Ereignisses beim Versicherer beantragt werden. Bessere Bedingungswerke bieten jedoch auch großzügigere Fristen von zum Beispiel zwölf Monaten, was die Chance für den Berater erhöht, die Erhöhung im Jahresgespräch nutzen zu können. Da der Versicherer für den zusätzlichen Beitrag nach dem aktuellen Lebensalter des Versicherten neu kalkuliert, ist der zusätzliche BU-Beitrag im Verhältnis zum Grundvertrag höher.

Summenerhöhung ohne neue Berufs- und Hobbyprüfung

Vor Abschluss einer BU-Versicherung sollten gerade junge Kunden genau darauf achten, wie die Summenerhöhung genau umgesetzt wird. Obwohl eine neue Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht notwendig ist, verzichten noch nicht alle Versicherer etwa auf eine allgemeine Risikoprüfung. In diesem Fall können veränderte Risikofaktoren wie etwa eine mittlerweile risikoreichere Berufstätigkeit oder neu hinzugekommene Freizeitrisiken zu einem deutlicheren Anstieg des Beitrags führen. Bei einem lebensbegleitenden BU-Tarif sollte dies deshalb in Hinblick auf Trendsportarten und Berufswechsel ein wichtiges Entscheidungsmerkmal sein.

Hintertürchen bei Summengrenzen

Die Erhöhungen sind im Übrigen nicht frei wählbar, es gelten vom Versicherer definierte Mindest- und Höchstgrenzen je Erhöhung und auch in der Gesamtsumme. Kritisch sind dabei Regelungen, die für Verträge mit höheren Anfangsrenten eine Nachversicherungsgarantie über pauschale Grenzen, von zum Beispiel 24.000 Euro Jahresrente, durch die Hintertür ausschließen. Die vereinbarte BU-Rente darf zudem meist 60 Prozent des Bruttogehaltes nicht überschreiten. Darüber hinaus begrenzen viele Anbieter das Alter, bis zu dem die Nachversicherungsgarantie gültig ist, auf das 50. Lebensjahr, um die Risiken für den Bestand zu minimieren.

 

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Autor

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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