Vereinzelt berichteten Branchenmedien schon, dass Filialapotheken geschlossen werden mussten, weil Inhaber nicht ausreichend Mitarbeiter für die Aufrechterhaltung des Betriebs finden konnten. In solchen Meldungen wird das Problem Fachkräftemangel konkret fassbar. Und auch wenn die Zahl der Apotheken seit Jahren abnimmt – von 21.602 im Jahr 2008 auf 19.075 im Jahr 2019 – ist mit einer Entspannung am Arbeitsmarkt nicht zu rechnen. Denn Apotheken benötigen heute deutlich mehr Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) als noch vor einigen Jahren.
So stieg die Zahl der in Apotheken beschäftigten PTA von 65.823 (2017) auf 68.277 (2019). Der Frauenanteil liegt übrigens bei fast 97 Prozent. Insgesamt arbeiteten 2019 mehr als 160.000 Menschen in Apotheken, ein Drittel davon sind approbierte Apotheker und Apothekerinnen.
Wie also können Apotheken auf den Fachkräftemangel reagieren und ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern? Das geht zuerst durch sogenannte weiche Faktoren, die erst einmal nichts kosten und mit der Aufmerksamkeit sowie der Wertschätzung zu tun haben, welche Inhaber ihren Mitarbeitern entgegenbringen. Diese weichen Faktoren können durch finanzielle Angebote ergänzt werden. Hier kann die Versicherungsbranche Inhabern und Inhaberinnen weiterhelfen. Konkret sind das bAV-Lösungen, betriebliche Kranken- und Unfallversicherungen und unter Umständen auch Lohnkostenoptimierungen.
Wichtig für den Erfolg ist, dass Inhaber und Inhaberinnen einer Gesamtkonzeption folgen. Dabei ist zu beachten, dass es mit dem zunehmenden Mangel an Fachkräften auch zu Verschiebungen am Arbeitsmarkt gekommen ist. Solange Arbeitgeber unter vielen Bewerbern für eine Stelle auswählen können, haben sie einen großen Gestaltungsfreiraum. Doch je geringer die Zahl der Bewerber, desto mehr schrumpfen die unternehmerischen Freiräume zusammen.
Aktuell sieht der Arbeitsmarkt für Apotheken wie folgt aus: Arbeitgeber versuchen, Mitarbeiter von anderen Arbeitgebern abzuwerben. Da dies vor allem über höhere Bruttoeinkommen erreicht werden soll, können auf regionaler Ebene Bruttogehälter insgesamt steigen und die Wirtschaftlichkeit von Apotheken gefährden, unter Umständen kann sich eine „Söldnermentalität“ entwickeln, Mitarbeiter wechseln schneller den Job. Die Bindung von Arbeitnehmern an Arbeitgeber wird gelockert und häufige Personalwechsel können sich auch auf Kunden negativ wirken.
Deshalb müssen Apothekeninhaber versuchen, gute Mitarbeiter so gut es geht, zu binden. Was sollte ein Konzept umfassen?
Pflicht ist ohne Frage eine korrekte Bruttoentlohnung. Darüber hinaus sollten Inhaber klar kommunizieren, wofür sie als Arbeitgeber stehen, worauf sie Wert legen und dass die Apotheke eine eigene Marke darstellt, die sich gegenüber anderen Apotheken abgrenzt. Mitarbeiter sollten als integrale Bestandteile der Apotheke und damit als Markenbotschafter angesehen werden. Beschäftigte können in die Weiterentwicklung der Apotheke einbezogen werden. Außerdem haben Gespräche mit Beschäftigten eine große Bedeutung. Dabei sollte es unter anderem um Entwicklungsmöglichkeiten und Schulungen gehen. Ziele und Wünsche der Mitarbeiter können bei diesen Gelegenheiten erfragt und Ziele sowie Wünsche der Inhaberseite erläutert werden. Darüber hinaus erweisen sich Gespräche im Team oft als sinnvoll.
Unbedingt sollte Mitarbeitern Wertschätzung gezollt werden. Geburtstage, Jubiläen, lange Zugehörigkeiten sind Anlässe dafür. Sozialversicherungs- und steuerfrei können bis zu 60 Euro pro Jahr ausgegeben oder zusätzlich zum Gehalt bezahlt werden. Meist ist aber die persönliche Ansprache, die gezeigte Aufmerksamkeit und Wertschätzung für Mitarbeiter viel wichtiger als der finanzielle Vorteil.
Firmenfeiern können auch sinnvoll sein. Möglich sind hier beispielsweise Gartenpartys im Sommer, Stadtführungen mit Gästeführer, Ausflüge, der Besuch einer Veranstaltung oder auch Engagements von Zauberkünstlern oder Schnellzeichnern für karikaturhafte Porträts. Solche Aktionen schaffen Erinnerungswerte und können das Teambuilding stärken.
Grundsätzlich gilt, dass die persönliche Wertschätzung durch den Inhaber eine nicht zu unterschätzende emotionale Entlohnung darstellt, für die Mitarbeiter bereit sind, auf Geld zu verzichten. Wer sich wohlfühlt und sich persönlich wertgeschätzt findet, wird tendenziell weniger „Erfolgserlebnisse“ beim Gehalt und den Nebenleistungen suchen und bei Verhandlungen weniger hohe Ergebnisse erzielen wollen. Das Bauchgefühl, der Wohlfühlfaktor sind wichtig, gezeigte Wertschätzung – etwa in Form eines Blumenstraußes zum Geburtstag – bleibt im Gedächtnis.
Berater, die „ihren“ Apothekern solche nahezu kostenlose Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung empfehlen, profilieren sich als „echte“ Berater, denen es nicht (nur) auf den Produktverkauf ankommt. Aber die Ausgestaltung der bAV, die mögliche Implementierung einer bKV und andere Konzepte sind selbstverständlich ebenfalls wichtige Bausteine für eine stärkere Mitarbeiterbindung.
Bei der Umsetzung der bAV und der bKV sollte von Anfang an auf folgende Punkte Wert gelegt werden.
Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister sollten darauf achten, dass bei der Beratung kein Produktverkauf stattfindet. Reiner Produktverkauf ist eine Vorgehensweise, die in Apotheken immer öfter auf Ablehnung stößt. Denn in der Vergangenheit wurden sehr viele Verkaufsgespräche genutzt, um Produkte für Mitarbeiter zu verkaufen. Dabei erwiesen sich angepriesene Vorteile von Produkten nicht selten als übertrieben.
Dieser produktorientierte Verkauf hat dazu geführt, dass viele Apothekeninhaber eine Abwehrhaltung eingenommen haben und bei erneuten Akquisegesprächen schnell abwinken. Das hat sich ganz besonders bei der betrieblichen Altersversorgung eine Zeit lang sehr negativ ausgewirkt. Genau darin liegt aber auch eine Chance für Berater, die problem- und bedarfsorientiert vorgehen. Im Zusammenspiel mit Inhabern, die sich ganz bewusst mit der Konzeption auseinandersetzen, kann dies zu einer Stärkung der Apotheke als Arbeitgeber führen. Denn richtig kommuniziert werden viele Mitarbeiter eine solche bAV-Lösung, die alle Interessen berücksichtigt, als Pluspunkt für den Arbeitgeber verbuchen.
Bekanntermaßen haben Mitarbeiter Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Die Frage für Inhaber und Inhaberinnen von Apotheken ist also nicht, ob sie eine bAV-Lösung anbieten, sondern welche. Viele Arbeitgeber sehen in der bAV jedoch nur eine Pflichtaufgabe, die erfüllt werden muss. Dabei werden oft die vorhandenen Gestaltungsspielräume übersehen, die allerdings durch einen spezialisierten Berater implementiert werden müssen. Wer die Chancen der bAV nutzt, kann sowohl für die eigenen Apotheke – oder Praxis – Vorteile erzielen als auch für die angestellten Mitarbeiter.
Gerade Gründer sollten darauf achten, dass ihnen eine optimale Implementierung gelingt. Aber auch Apotheken mit einem bereits vorhandenen bAV-Konzept stehen Wege zur Optimierung offen. In allen Fällen benötigt es aber einen professionellen Berater, denn eine optimale Standardlösung, die für jede Apotheke passt, gibt es nicht. Wer sich hier auskennt, hat gute „Türöffner“ für die Gesundheitsbranche.
Einen für Mitarbeiter ganz konkret fassbaren Vorteil durch den Arbeitgeber stellen betriebliche Krankenversicherungen dar. Diese Zusatzversicherungen können beispielsweise Zuzahlungen für ärztlich verordnete Therapien – von Massagen über Krankengymnastik bis zu Bestrahlungen – leisten. Möglich sind Zuzahlungen auch bei Leistungen von Heilpraktikern, Zahnärzten, Krankenhäusern oder für Sehhilfen und Zahnersatz. Sogar Urlaubskrankenversicherungen sind abschließbar. Flexibel ist dabei nicht nur die Reichweite des Versicherungsschutzes, sondern auch das finanzielle Engagement.
Für einen Unfallschutz am Arbeitsplatz zahlen Arbeitgeber immer Pflichtbeiträge. Eine betriebliche Unfallversicherung ist so gesehen lediglich eine Erweiterung einer Pflichtaufgabe. Denn bei der Standardabsicherung von Mitarbeitern bleiben einige Lücken. So sind zwar der Heimweg – wie auch der Weg zur Arbeitsstelle – abgesichert, doch wenn der Arbeitnehmer sich nicht auf dem direkten Weg nach Hause begibt, geht der Unfallschutz meist verloren.
Das kann sogar der Fall sein, wenn Mitarbeiter auf dem Nachhauseweg einen kleinen Umweg machen, um einem Kunden ein Präparat zu bringen. Auch ein kurzer Stopp an einer Eisdiele im Sommer kann den Unfallschutz beenden. Oft sind auch Unfälle in Arbeitspausen nicht abgesichert. Und Missgeschicke in der Freizeit sind selbstverständlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es gibt also etliche Bereiche, die Arbeitgeber zusätzlich schützen können. Das muss auch nicht sonderlich kostspielig werden, da es günstige Gruppentarife gibt.
Ein weiterer Hebel, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern sind Lohnkostenoptimierungen. Hier allerdings ist Vorsicht geboten, denn in der Vergangenheit wurden einige solcher Modelle von Gerichten einkassiert. Auf Rechtssicherheit sollte daher besonderes Augenmerk gelegt werden. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber mehr als 100 abgabenfreie und/oder abgabenvergünstigte Vergütungsmöglichkeiten vor, um Apothekenmitarbeitende finanziell zu fördern. Bekannt sind vor allem Lösungen mit Gutscheinen. Es gibt aber auch Möglichkeiten, diese Art der Mitarbeiterförderung komplett über Lohn- und Gehaltsabrechnungen abzuwickeln.
Thomas Schmidt ist als Experte für die bAV im Heilwesen bei Conto Business Service tätig. Teile des „Praxishandbuch betriebliche Altersversorgung“ und das Kapitel Mitarbeiterbindung, bAV, bKV im Ratgeber „Versicherungen für Apotheken“ aus dem Dt. Apotheker-Verlag stammen aus seiner Feder.
Kontakt: t.schmidt@medical-network-stiftung.de
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