Intellekt, Depressionen, Orientierung

Wie die Psyche in Grundfähigkeitspolicen abgedeckt ist

Einer der Hauptgründe für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen. Den umfangreichsten Schutz bietet eine BU-Versicherung, die aber nicht jeder bekommt. Auch in die Grundfähigkeitsversicherung halten psychische Auslöser daher mehr und mehr Einzug.
© picture alliance / empics | Dominic Lipinski
Psychische Erkrankungen wie Depressionen führen inzwischen am häufigsten dazu, dass Menschen ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können.

Das Dilemma treibt Berufsunfähigkeitsversicherer und Vermittler bereits seit Jahren um: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist das am besten geeignete Produkt für die Absicherung des Falls, dass man wegen einer Krankheit oder aufgrund eines Unfalls nicht mehr arbeiten kann. Dank eines hohen Konkurrenzdrucks und immer feineren Bedingungswettbewerbs unter den Versicherern ist das Produkt heute aber so ausgereizt, dass es quasi nur noch der hobbylose, nichtrauchende Akademiker zu bezahlbaren Preisen bekommt. Und der Rest kann sehen, wie er klarkommt.

Auf der Suche nach Alternativen drängt sich aktuell die Grundfähigkeitsversicherung in den Vordergrund. Sie sichert zwar nicht die Arbeitskraft ab, aber dafür bestimmte Grundfähigkeiten, die man oft braucht, um den eigenen Job auf Dauer ausüben zu können. „Die Absicherung von Grundfähigkeiten kann für viele Berufe ein passgenauer Schutz sein. Denn die wichtigsten täglichen Fähigkeiten finden sich in der Liste der versicherten Grundfähigkeiten wieder. Für Handwerker sind das zum Beispiel Gebrauch einer Hand, Knien und Bücken oder Heben und Tragen“, sagt Andreas Imhof, Referent Produktmanagement Biometrie bei Canada Life. „Für kaufmännische Angestellte sind vor allem Sitzen, Schreiben oder auch Tastaturbenutzen besonders interessant. Die geistigen Fähigkeiten runden den Schutz ab.“

Solche psychischen Auslöser bauen dabei mehr und mehr Versicherer in ihre Produkte ein. Sind sie ein Ersatz für den umfangreichen Schutz der BU-Versicherung? Nein, meinen auch die Versicherer selbst: „Wenn man das Thema ‚Psychische Erkrankungen‘ betrachtet, ist der Versicherungsschutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich umfangreicher“, heißt es etwa von der Gothaer. „Leistungsauslöser rund um ‚geistige Fähigkeiten‘ im Rahmen einer Grundfähigkeitsversicherung bieten partiell Versicherungsschutz für einzelne Erkrankungen.“

Kein Ersatz für eine BU- oder EU-Versicherung

Auch die Zurich Gruppe Deutschland betont, dass die psychischen Leistungsauslöser in ihrer Grundfähigkeitsversicherung „die Absicherung psychischer Erkrankungen, wie in einer BU und EU versichert, nicht ersetzen“ können und sollen. „Sie decken jedoch solche schwerwiegenden psychischen Erkrankungsfälle ab, die dem Verlust einer der definierten Grundfähigkeiten gleichkommt“, heißt es weiter.

Die Betonung liegt dabei auf „schwerwiegenden“ psychischen Erkrankungen, stellt auch Versicherungsmakler und Biometrie-Experte Philip Wenzel klar: „Derzeit versichern die Anbieter in den sogenannten Psyche-Bausteinen meist nur schwere Depression und / oder Schizophrenie. Beides ist nicht so häufig anzutreffen, und es gibt drumherum noch eine Menge anderer psychischer Erkrankungen, die hier nicht abgedeckt wären.“

Auch Pascal Schiffels, Geschäftsführer des Analysehauses Morgen & Morgen, betont, dass der Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit in Grundfähigkeitsversicherungen „in den meisten Tarifen“ zwar mitversichert sei, dieser jedoch „sehr spät“ greife und „in keiner Weise mit dem Schutz einer BU-Versicherung zu vergleichen“ sei. Im Morgen-&-Morgen-Rating zum Thema Grundfähigkeiten seien die Zusatzbausteine „Psyche“ daher auch nicht ratingrelevant, „da diese nicht den Kern der Grundfähigkeitsversicherung widerspiegeln“, so Schiffels.

Bei zu viel und zu früher Leistung ist der Preisvorteil futsch

Und das hat auch seinen Grund, stellt der Versicherer Zurich klar: „Wenn man die Grundfähigkeitsversicherung so aufbläht, dass sie immer dann zahlt, wenn auch die BU-Versicherung leistet, hätte sie keinen Preisvorteil mehr. Außerdem müsste die Risikoprüfung so verschärft werden, dass die Personen mit Vorerkrankungen, die jetzt keine BU erhalten, auch bei der Grundfähigkeitsversicherung außen vor wären.“

Was in den Grundfähigkeitsversicherungen abgesichert ist, sind „Standard-Auslöser“ wie geistige Leistungsfähigkeit, Orientierungssinn und Intellekt. Diese sind in vielen Tarifen zu finden. „Dann gibt es noch Schizophrenie und schwere Depression, die, wenn ein Versicherer sie anbietet, meist als Zusatzbaustein gewählt werden können“, erklärt Morgen-&-Morgen-Geschäftsführer Schiffels.

Leistungsauslöser unterscheiden sich

Was genau muss dabei laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vorliegen, damit die Grundfähigkeit als „verloren“ gilt? Das kommt, wie so oft, auf den Versicherer und seine Tarifbedingungen an. Ein Leistungsauslöser bei der Zurich im Bereich Psyche ist etwa eine gerichtlich angeordnete Betreuung, konkret: „Eine gerichtlich angeordnete Betreuung ist versichert, wenn für die versicherte Person durch ein deutsches Gericht für mindestens sechs Monate ununterbrochen ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung bestellt wurde. Die Notwendigkeit der Betreuerbestellung muss in jedem Fall durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen sein.“

Die Signal Iduna definiert in ihrer Grundfähigkeitsversicherung SI Work-Life Komfort-Plus den Verlust des Intellekts zum Beispiel wie folgt:

Ein Verlust der Grundfähigkeit Intellekt (geistige Leistungsfähigkeit) liegt vor, wenn die versicherte Person in Bezug auf das Gedächtnis, das Konzentrationsvermögen, die Aufmerksamkeit, die Auffassungsgabe, die Orientierungsfähigkeit oder die Handlungsplanung so erheblich eingeschränkt ist, dass sie nicht mehr in der Lage ist, alltagsrelevante Tätigkeiten (zum Beispiel Körperhygiene, Selbstversorgung, Einkaufen, Putzen, Zubereitung von Essen, Ankleiden, Vereinbarung von Terminen) eigenständig auszuüben. Die Diagnose ist durch einen Facharzt für Neurologie auf Basis einer ausführlichen Befunderhebung mit körperlicher sowie psychopathologischer Untersuchung unter Verwendung psychometrischer Tests zu stellen. Die anerkannten Tests müssen dafür geeignet sein, eine durch Unfälle und / oder Erkrankungen erworbene Minderung der Intelligenz nachzuweisen (zum Beispiel Hamburg-Wechsler-Intelligenztest). Hierbei muss bei der versicherten Person festgestellt werden, dass ihre geistige Leistungsfähigkeit im Bereich der unteren 10 Prozent der zur Normierung verwendeten vergleichbaren Altersstichprobe liegt.

Solche detaillierten Leistungsauslöser gibt es aber nicht immer, weiß Schiffels. „Es gibt hier sehr allgemeine und auch speziellere Regelungen. Ein Beispiel für eine allgemeine Regelung etwa im Bereich Konzentration wäre: ‚Die Ergebnisse eines allgemein anerkannten Tests, der die geistige Leistungsfähigkeit prüft, müssen ergeben, dass die versicherte Person zu den schlechtesten 10 Prozent der Bevölkerung gehört‘ “, sagt er.

Abstrakt, aber kundenfreundlich

Sind das ausreichend klare Leistungsauslöser? Durchaus, findet Schiffels: „Die Definitionen sind unserer Meinung nach ausreichend klar formuliert, auch wenn Leistungsauslöser grundsätzlich teilweise abstrakt und allgemein definiert sind.“ Der juristische Laie wolle es zwar grundsätzlich ganz genau und konkret – am besten in Beispielen – definiert haben, das sei im Leistungsfall aber nicht unbedingt verbraucherfreundlich, meint Schiffels. „Weil unter den abstrakten Rahmen der aufgetretene Fall zu subsumieren gewesen wäre, wohingegen er bei der konkreten Ausgestaltung nicht versichert ist.“

Im Zweifel spreche der Gesetzgeber dem Verbraucher in Paragraf 305c Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch die stärkeren Rechte bei der Auslegung zu. Dort heißt es nämlich, dass Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verwenders gehen.

Schlechteste 10 Prozent wovon?

Grundsätzlich hakelig findet Versicherungsmakler Philip Wenzel bei den Definitionen der Leistungsauslöser den Satz, dass „die versicherte Person zu den schlechtesten 10 Prozent der Bevölkerung“ gehören muss. „Da stellt sich die Frage, was die Bevölkerung ist? Meine Stadt, mein Land, der Bund, die Welt? Oder meine Risikogruppe? Oder nur die, die den Test gemacht haben? Sind es nur die, die den Test gemacht haben, dann dürfte das sehr schwierig zu erreichen sein. Ist damit die Weltbevölkerung gemeint, dann löst dieser Punkt in 10 Prozent der Fälle aus. Das wäre wieder sehr einfach zu erreichen“, so der Biometrie-Experte weiter.

Die Tests seien dabei relativ einfache Verfahren, die die kognitive Fähigkeit untersuchten, so Wenzel. „Das erinnert teilweise an Kleinkinderspielzeug – Formen mit Steinen nachbauen und so weiter.“ Das größte Problem beim Intellekt sei aber nicht der Nachweis, wirft der Experte ein. „Ich frage mich, ob ich als Kunde intellektuell in der Lage bin, den Schadenfall zu melden. Wenn ich das schaffe, gehöre ich ja vermutlich nicht zu den schlechtesten 10 Prozent der Bevölkerung“, so Wenzel.

Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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