Seit 2002 haben Arbeitnehmer ein Recht auf die sogenannte Entgeltumwandlung. Dabei wird aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers direkt der Beitrag in die bAV bezahlt. Wie viel Geld man dadurch bei Steuern und Sozialabgaben sparen kann, zeigt die Infografik.
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