Jan Haug: Bei vielen Handwerkern wird der Bewegungsapparat während der Arbeit stark belastet, beispielsweise beim Heben und Tragen von schweren Arbeitsgeräten oder Baumaterial. Über mehrere Jahre führt dies häufig zu ernsten gesundheitlichen Problemen. Klassiker sind Rückenprobleme bis hin zum Bandscheibenvorfall. Eine andere Art der Belastung entsteht durch die Arbeit in Zwangshaltungen, beispielsweise bei Installationsarbeiten in gebückter Haltung. Ein Klassiker ist der Beruf des Fliesenlegers. Er muss häufig knieend arbeiten, was auf Dauer zu einem vorzeitigen Verschleiß der Kniegelenke führen kann. Neben den eher auf vorzeitigem Verschleiß beruhenden Einschränkungen gibt es eine erhöhte Unfallgefahr, wie ein Sturz vom Gerüst oder der Verlust von Gliedmaßen bei Sägearbeiten.
Dafür sind in der Regel zwei Gründe ausschlaggebend: Häufig ist es der hohe Preis für handwerkliche Berufe. Zum anderen liegt oft bereits gesundheitliche Einschränkungen vor. Zunächst zum preislichen Aspekt: Aufgrund ihres beruflichen Risikoprofils ist es für Handwerker oft schwer, eine bezahlbare Berufsunfähigkeitsabsicherung zu erhalten. Für einen 30-jährigen Tischler, der eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.000 Euro bis zum Endalter 67 absichern möchte, liegt der Beitrag zum Beispiel im Tarif „WorkLife Exklusiv-Plus“ der Signal Iduna bei einem Netto-Beitrag, sprich Zahlbeitrag, von 93 Euro monatlich.
Es gibt allerdings eine Reihe von Möglichkeiten, diesen Beitrag zu reduzieren. Dafür sorgen sogenannte Upgrade-Mechanismen, die zum Tragen kommen, wenn die versicherte Person in drei Bereichen bestimmte Bedingungen erfüllt: berufliche Qualifikationen, Anteil der Bürotätigkeit und Personalverantwortung. Konkret: Die Berufsgruppeneinstufung kann sich bereits verbessern, wenn eine berufliche Zusatzqualifikation erworben wurde. Im Handwerk ist dies häufig der Meisterbrief. Dadurch würde sich der monatliche Beitrag für den 30-jährigen Tischler von besagten 93 Euro auf 82 Euro reduzieren. Nur noch 72 Euro zahlt der Tischlermeister, wenn er mindestens zwei Drittel seiner Arbeitszeit mit Bürotätigkeiten verbringt. Ebenfalls beitragssenkend kann es sein, wenn die versicherte Person Personalverantwortung für mindestens fünf sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter trägt. Darunter fallen auch Auszubildende und Teilzeitmitarbeiter.
Ganz allgemein – und in besonderem Maße für handwerkliche Beruf – gilt, dass die Chancen auf eine problemlose Annahme umso größer sind, je jünger der Antragsteller ist, da dann die Wahrscheinlichkeit auf gesundheitliche Einschränkungen am geringsten ist. Aber auch wenn es bereits gesundheitliche Beeinträchtigungen gibt, lohnt es sich, einen Antrag zu stellen, da wir jeden Antrag individuell prüfen und nicht jede Einschränkung zu einer Ablehnung führt. Gegebenenfalls ist ein Versicherungsschutz mit einem Risikozuschlag und/oder einem Leistungsausschluss möglich.
Insbesondere körperlich arbeitende Handwerker, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung häufig nur zu hohen Beiträgen erhalten, sollten über den Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung nachdenken. Diese zahlt, wenn die Betroffenen elementare geistige oder körperliche Fähigkeiten verlieren – also beispielsweise nicht mehr heben und tragen, sich nicht mehr hinknien und erheben oder seine Hände nicht mehr gebrauchen kann. Das sind häufig Gründe, warum etwa Fliesenleger oder Dachdecker ihren Beruf vor dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Renteneintrittsalter aufgeben müssen – schließlich ist im handwerklichen Bereich der Verlust einer Grundfähigkeit häufig damit gleichzusetzen, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Daher ist eine Grundfähigkeitsversicherung für körperlich Arbeitende ein sehr guter Schutz zu bezahlbaren Beiträgen. Der 30-jährige Tischler aus dem bereits genannten Beispiel, der eine monatliche Rente in Höhe von 1.000 Euro bis zum Endalter 67 absichern möchte, zahlt im Tarif WorkLife Komfort-Plus für die Absicherung von 20 Grundfähigkeiten 48 Euro monatlich und im Komfort-Tarif mit zwölf versicherten Grundfähigkeiten sogar nur 35 Euro monatlich. Und die Akzeptanz unserer Ende 2019 neu eingeführten Grundfähigkeitsversicherungen ist in Anbetracht der noch recht kurzen Marktpräsenz bereits sehr hoch. Geholfen haben dabei die sehr guten Bewertungen bei Vergleichstests, die bis in Publikumsmedien ausstrahlten.
Trotzdem haftet diesen Produkten in vielen Ratgebern noch das Image der „zweiten Wahl“ an, statt sie als echte Alternative zu verstehen. Der Rat sollte daher sein: Es ist besser, sich mit einer Grundfähigkeitsversicherung als mit einer zu niedrigen BU-Rente zu schützen oder vollkommen auf eine private Absicherung zu verzichten. Die Versicherer müssen den Weg zum Handwerk aber auch direkt gehen. Wir haben ein tiefes Verständnis für unsere Kernzielgruppe Handwerk in allen Sparten aufgebaut. Die Erfahrungen daraus sind in die Grundfähigkeitsversicherung eingeflossen und verschaffen uns Gehör und Glaubwürdigkeit bei Handwerkern. Diesen Weg werden wir weiter gehen.
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