Gesetzentwurf zur bAV

Bundesregierung regelt Fristen zu Betriebsrenten neu

Die Bundesregierung hat sich darangemacht, die EU-Mobilitätsrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Damit sollen Arbeitnehmer ihre Zusatzrentenansprüche beim Job-Wechsel künftig einfacher mitnehmen können. Welche die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs sind.
© Getty Images
Angela Merkel: Die Bundeskanzlerin hat den nächsten Gesetzentwurf in der Tasche. Die neuen Regeln für die bAV sind gerade auf dem Weg in den Bundesrat.

Diese drei Punkte sind die wichtigsten im neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung:

1.    Die neuen Regeln zu Altersrente, Invaliditätsrente und Hinterbliebenenversorgung sind nicht nur auf Deutsche beschränkt, sondern gelten für alle EU-Bürger. Ganz so, wie es die EU-Richtlinie 2014/50/EU verlangt.

2.    Betriebsrenten (bAV) bleiben künftig bereits ab drei Jahren Betriebszugehörigkeit erhalten. Bislang mussten Arbeitnehmer fünf Jahre ihrem Arbeitgeber treu bleiben, bis ihr Anspruch auf die arbeitgeberfinanzierten bAV-Anteile nicht mehr verfallen konnte. Zudem soll das Mindestalter für den bAV-Erhalt beim Job-Wechsel von 25 auf 21 Jahre sinken.

3.    Außerdem sieht der Entwurf vor, dass bAV-Anwartschaften ausgeschiedener Arbeitnehmer und die von aktuellen Mitarbeitern künftig gleich gestellt sind. Gleiches soll auch für Abfindungs- und Auskunftsansprüche gelten.

Bis die neuen Regeln in Kraft treten, wird es allerdings noch etwas dauern. Der Entwurf der Bundesregierung geht jetzt erst einmal in den Bundesrat. Dann müssen noch unsere Parlamentarier im Bundestag zustimmen. In Kraft treten soll das neue Gesetz zum Jahresbeginn 2018.

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