Biometrie

Wie man die BU bezahlbarer machen kann

Viele Menschen können sich eine hochwertige Berufsunfähigkeitsversicherung, die alle Eventualitäten abdeckt, nicht leisten. Auf manche Klauseln können bestimmte Zielgruppen aber getrost verzichten – und dadurch den Preis der Police senken.
© Panthermedia
Menschen mit einem höheren Berufsrisiko, wie etwa Gerüstbauer, bekommen die BU meist nur zu einem hohen Preis.

Es hapert schlicht am Geld. 78 Prozent der Deutschen halten eine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit durch eine Versicherung für wichtig. 20 Prozent fürchten sich vor den finanziellen Folgen einer möglichen Berufsunfähigkeit. Trotzdem wollen aber nur 6 Prozent der Bundesbürger in den nächsten zwölf Monaten ein BU-Produkt abschließen. Und das liegt in 32 Prozent der Fälle daran, dass die Police zu teuer ist, zeigt eine aktuelle Studie des Marktforschers You Gov.

Für diese Menschen, die sich eine BU nicht leisten können, kommt inzwischen fast automatisch die Empfehlung, auf Multi-Risk-, Erwerbsunfähigkeits- oder Schwere-Krankheiten-Versicherungen auszuweichen. Das ist ein guter Rat, keine Frage. Aber auch die Suche nach einer billigeren Variante innerhalb der BU kann sich lohnen. Kunden könnten zum Beispiel statt der Nonplusultra-Premium-Version die Schmalspur-Basis-BU wählen. Fast alle Versicherer bieten eine Basis-, Komfort- und Premiumlösung mit gestaffelten Leistungen an.

Am Preis lässt sich was machen

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Die Leistungen im Basis-Fall sind natürlich abgespeckt, dafür ist die Prämie aber auch günstiger. So zahlt ein 35-jähriger Dachdecker für das Produkt Protect der Bayerischen mit Endalter 60 in der Prestige-Variante zum Beispiel netto rund 148 Euro im Monat, in der Smart-Variante sind es 114 Euro. Gut, damit ist auch die leistungsschwächste BU-Version noch deutlich teurer als etwa die Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Bayerischen, die rund 31 Euro im Monat kostet. Das ist für viele Menschen immer noch viel zu teuer. Trotzdem summieren sich auch gute 30 Euro monatliche Ersparnis über 25 Jahre zu einem hübschen Sümmchen auf.

Auf welche Leistungen müssen die Versicherten aber für diese Ersparnis verzichten? Welche Klauseln, die es in den günstigeren Varianten nicht gibt, sind für manche Berufe aber unbedingt notwendig? Pfefferminzia hat einige Experten gebeten, bestimmte Klauseln, die es in der High-End-BU-Variante inzwischen standardmäßig gibt, auf ihre Wichtigkeit zu prüfen.

Als Erstes ist hier der Verzicht auf die abstrakte Verweisung zu nennen. Das bedeutet, dass der Versicherer die BU-Rente verweigern kann, wenn der Versicherte einen anderen zumutbaren Beruf ausüben könnte. Hier sind sich die Experten einig: „Dieser Baustein ist sehr wichtig, da sich Kunden viele Probleme im BU-Leistungsfall ersparen können“, sagt Gerhard Pscherer, Geschäftsführer der Pscherer GmbH und unabhängiger Versicherungsmakler unter anderem für die BU-Versicherung.

Beim weltweiten Schutz ist die Lage nicht ganz so klar. In vielen Berufen gehören Auslandsaufenthalte inzwischen zum guten Ton. Dieses Merkmal kann also wichtig sein, wenn man immer wieder längere Zeit im Ausland ist.

Die Infektionsklausel ist wichtig für alle medizinischen Berufe und alle, die mit Lebensmitteln zu tun haben. Würde man zumindest meinen. Aber: „Einen echten Bedarf gibt es nicht“, sagt Michael Franke, Geschäftsführer des Analysehauses Frank und Bornberg. Im Fall eines Berufsverbots hätten die Betroffenen nämlich einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung. „Außerdem sind die Leistungsvoraussetzungen meist praxisfern“, so Franke.

Viele High-End-BU-Policen schließen inzwischen einen Schutz gegen Schwere Krankheiten ein. Ein klarer Luxus-Baustein, findet Pscherer: „Das überschreitet den Rahmen der BU-Versicherung und ist daher nicht so wichtig.“

Ähnlich verhält es sich bei der Leistung der BU-Police, sollte der Kunde zum Pflegefall werden. Hier fehlt oft schlicht der Praxisbezug. Denn Beispiele, bei denen der Kunde zwar pflegebedürftig ist, aber trotzdem den eigenen Beruf noch zu 50 Prozent ausüben kann, dürfte es wohl nicht so viele geben. Trotzdem hält etwa Michael Franke die Klausel für sinnvoll, „da sie zumindest eine Grundabsicherung gegen das Pflegerisiko bietet“.

Wie sieht es mit dem Thema Nachversicherungsgarantien ohne Gesundheitsprüfung aus? Ein wichtiger Baustein des BU-Vertrags, um die Leistung an den neuen Bedarf, etwa nach der Geburt eines Kindes, anzupassen. Zumindest in der Theorie. Denn erstens: „In der Regel nutzen das die wenigsten Kunden“, sagt Philip Wenzel von freche Versicherungsmakler. Und zweitens kommt es auf die Ausgestaltung der Klausel im Detail an. Wenn eine Dynamik auf den Nachversicherungsbetrag angerechnet wird, hat der Kunde nicht mehr so viel davon.

Ähnlich ist es bei der Leistung bei Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Versicherungsnehmer krank ist und seinen Job nicht mehr oder nur unter der Gefahr, das sich die Krankheit verschlimmert, machen kann. Auch hier kommt es laut den Experten sehr auf die Ausgestaltung der Klausel an. Gut ist es, wenn der Versicherer keine BU-Prüfung bei Stellung eines Leistungsantrags verlangt, findet Wenzel. Außerdem sollte die Leistung der Höhe der BU-Rente entsprechen und unbefristet bezahlt werden, meint Pscherer. Ist das nicht der Fall, ist der Baustein quasi unbrauchbar.

Viele Versicherer werben bei ihrer BU-Police mit dem Bonus einer einmaligen Kapitalleistung im BU-Fall. Das ist hilfreich, aber nicht existenziell wichtig. Entscheidender ist hier zum Beispiel, dass die Rente im BU-Fall hoch genug gewählt ist.

Und der letzte Baustein, den wir uns hier vornehmen, ist die lebenslange Rente im BU-Fall. Versicherungsmakler Wenzel hat hierzu eine deutliche Meinung: „Käse.“ Mit einer BU-Police deckt man schließlich sein Einkommen für die Zeit seines Berufslebens ab. Danach gibt es Rente. Wenzel: „Egal, ob ich berufsunfähig bin oder nicht.“

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