Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen die betriebliche Altersversorgung (bAV) nach dem geplanten Sozialpartnermodell als reine Beitragszusage tarifvertraglich gestalten können – so sieht es der Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz vor, über den am Montag im Rahmen einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales debattiert worden ist.
Der Versicherungsverband GDV hat sich nun erneut kritisch zum Reformwerk geäußert. Die reine Beitragszusage würde demnach bedeuten, dass der Arbeitgeber seinen Beschäftigten keine Leistungsversprechen mehr geben müsste. Dabei sei „nicht nachvollziehbar“, dass die reine Beitragszusage an ein Garantieverbot selbst bei einem eingesetzten Versorgungsträger geknüpft sei, meint GDV-Geschäftsführer Peter Schwark. „Damit wäre beispielsweise die Zusage einer Mindestrente im Alter oder ein Schutz gegen Erwerbsminderungsrisiken nicht mehr möglich.“
GDV will Garantie-Frage aus dem Gesetz halten
Eine reine Beitragszusage verknüpft mit einem Garantieverbot würde Arbeitnehmer selbst in der Rentenphase „den Schwankungen der Kapitalmärkte aussetzen, ohne dass sie sich dagegen absichern können“, findet Schwark – und warnt davor, dass dies die betriebliche Altersversorgung „eher schwächen als stärken“ werde.
„Die Frage, ob und in welchem Umfang in Sozialpartnermodellen Garantien gegeben werden können, sollte im Tarifvertrag gelöst werden, nicht im Gesetz“, fordert der Verbandsvertreter. Mindestens für die Rentenphase sei das Garantieverbot zu korrigieren, findet Schwark. „Schwankende oder sogar sinkende Renten wären vor allem für Geringverdiener besonders schmerzhaft.“
GDV will Opting-Out nicht an Sozialpartnermodell knüpfen
Als „nicht zielführend“ stuft der GDV zudem „die vorgesehene Verknüpfung von Modellen der automatischen Entgeltumwandlung mit dem Sozialpartnermodell“ ein – damit meint der Verband die sogenannte Opting-Out-Lösung, wonach ein Arbeitnehmer einer Betriebsrente ausdrücklich widersprechen müsste, wenn er diese nicht wünscht – andernfalls wird eine bAV automatisch vereinbart.
Dabei sperrt sich der Verband nicht generell gegen ein Opting-Out, wohl aber gegen die geplante Ausgestaltung. „Vielmehr sollte jeder Arbeitgeber auch unabhängig von Tarifverträgen in seinem Betrieb Modelle nutzen können, mit denen seine Beschäftigten automatisch in die Entgeltumwandlung einbezogen werden, sofern sie nicht aktiv widersprechen“, heißt es.
Gleichwohl weiß der GDV auch positives über das Reformwerk zu berichten. Demnach dürften zu einer größeren Verbreitung der bAV „neben der besseren steuerlichen Förderung insgesamt die Neuregelungen für Geringverdiener beitragen“.
Dies gelte für den geplanten staatlichen Zuschuss und vor allem für den Freibetrag für Betriebs- und Riester-Renten, die künftig nicht mehr voll auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angerechnet werden sollen.
GDV wünscht sich Anhebung des Riester-Deckels
Bei der Riester-Rente bleibe über den Freibetrag und die geplante leichte Anhebung der Riester-Zulage um 11 Euro hinaus noch „drängender Bedarf für Verbesserungen“, lautet eine weitere – keineswegs neue – Forderung an den Gesetzgeber. Insbesondere notwendig bleibe demnach eine Anhebung des Riester-Deckels, der die maximale Einzahlung in einen Riester-Vertrag „trotz der dynamischen Einkommensentwicklung“ auf 2.100 Euro pro Jahr begrenzt.
Wegen dieser „starren Beschränkung“ könnten schon heute rund 15 Prozent der Arbeitnehmer nicht mehr die vom Gesetzgeber vorgesehenen vier Prozent ihres versicherungspflichtigen Einkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen – Tendenz steigend, meint der Verband. Damit könne Riester die bei der gesetzlichen Rente entstehenden Lücken für viele Kunden nicht mehr wie geplant auffüllen.