Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) zahlt der Versicherer bereits eine monatliche Rente aus, wenn der Versicherte für eine bestimmte Zeit arbeitsunfähig ist. Wie hoch die Kostenunterschiede zwischen den Varianten mit und ohne AU-Klausel sind, hat Inveda.net, ein Leipziger Software-Unternehmen für die Versicherungsbranche, anhand zweier Beispiele untersucht. Verglichen haben die Analysten 36 BU-Tarife von 17 Versicherungsgesellschaften.
In einem Modellfall geht es um einen Bürokaufmann, im anderen Fall wird eine BU-Versicherung für einen Dachdecker gesucht. Beide sind jeweils 40 Jahre alt und erhalten ein Bruttoeinkommen von 22.000 Euro im Jahr – warum die Analysten das Einkommen derart niedrig angesetzt haben, erklären sie in der Pressemitteilung nicht. In beiden Fällen wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer BU-Rente von 1.600 durchgerechnet, bei einer jährlichen Rentensteigerung von mindestens 2 Prozent und einer Versicherungsdauer bis zum Alter von 67 Jahren.
Für den Vergleich wurden für beide Modellfälle die jeweils fünf günstigsten Versicherungen verwendet, die alle gestellten Bedingungen erfüllten und mit und ohne AU-Klausel verfügbar waren. Darüber hinaus ist keine der ausgewählten Versicherungen eine Starter-BU, damit die Nettopreise der Versicherungen miteinander vergleichbar sind. Zu den ausgewählten Tarifen gehören:
Beim Bürokaufmann überzeugte die Canada Life BU die Analysten. So lag die Höhe jährlichen Rentensteigerung mit 3 Prozent „als einzige Versicherung über den geforderten Bedingungen“, heißt es. „Und auch die Dauer von Beitragspausen mit bis zu 36 Monaten liegt deutlich über den konkurrierenden Versicherungen. Diese bieten lediglich eine Länge von 6 beziehungsweise 12 Monaten an“, so die Analysten weiter.
Für den Dachdecker habe vor allem die Versicherung der Dialog einen großen Leistungsumfang bieten können. Bei der Dialog SBU-Professional werde schon nach vier Monaten Arbeitsunfähigkeit eine BU-Rente ausgezahlt, wenn weitere zwei Monate bescheinigt wurden. „Außerdem stellen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Dialog Arbeitsversuche bei einer stufenweisen Wiedereingliederung keine Unterbrechung der BU dar“, schreiben die Analysten.
Beim Vergleich der Nettobeiträge der einzelnen Versicherungen mit und ohne AU-Klausel gab es laut der Analysten für beide Fälle jeweils zwei Versicherungen ohne Anstieg der Nettopreise. Das lag daran, dass sie nur mit AU-Klauseln abzuschließen waren. Bei den restlichen Produkten sei es für beide Vergleichspersonen so, dass jeweils die Beiträge von zwei Versicherungen unter 10 Prozent angestiegen seien und bei der verbleibenden Versicherung ein größerer Anstieg ersichtlich wurde.
Konkret: Für den Bürokaufmann war die Dialog SBU-Professional mit AU-Klausel um 3,5 Prozent, die Basler BPL um 6,6 und die Continentale PBU um 15 Prozent teurer. Bei den BU-Policen von Interrisk und Canada Life änderte sich nichts. Beim Dachdecker wiederum erhöhten sich die Versicherungsbeiträge der HDI LV Ego Top BV19 um 2,9 Prozent, der Dialog SBU-Professional um 6,5 Prozent und der Continentale PBU um 15 Prozent. Die beiden Versicherungsprodukte ohne einen Anstieg der Beiträge waren bei dem Dachdecker die Universa Premium SBU und die Allianz SBU Plus.
„Das Ergebnis unseres Tests zeigt, dass der Einbau einer AU-Klausel stets zu empfehlen ist“, schreiben die Analysten als Fazit. „So wurden für beide Vergleichspersonen nur geringe Beitragssteigerungen ersichtlich und der Einbau der Klausel führte maximal zu einer Steigerung der Beiträge um 15 Prozent. Im Gegenzug erhält man als Versicherungsnehmer hingegen eine zusätzliche Leistung in seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, welche im Ernstfall deutliche finanzielle Sorgen lindern könnte.“
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