Berufsunfähigkeitsversicherung

Worauf Selbstständige bei der Umorganisationsklausel achten sollten

Für Selbstständige und Freiberufler ist die Umorganisationsklausel in einer Berufsunfähigkeitsversicherung von hoher Bedeutung. Ihre Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Tarif sehr. Worauf Kunden und Vermittler achten sollten, hat Versicherungsmakler Gerd Kemnitz in seinem Gastbeitrag zusammengefasst.
© Gerd Kemnitz
Versicherungsmakler Gerd Kemnitz hat sich die Umorganisationsklauseln in BU-Tarifen einmal genauer angeschaut.

Häufig sind Selbstständige und Freiberufler nicht über die Deutsche Rentenversicherung versichert und haben daher selbst im Falle einer vollständigen oder teilweisen Erwerbsminderung keinerlei Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente. Und selbst die dort gesetzlich und freiwillig Versicherten haben keine Leistungen zu erwarten, falls sie nach dem 1. Januar 1961 geboren sind und „nur“ berufsunfähig werden. Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle selbstständig und freiberuflich Tätigen wichtig, die zur Erhaltung ihres Lebensstandards auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind.

Doch viele Selbstständige sind kritisch. Angemessener BU-Schutz ist nicht unbedingt preiswert und der Ruf der Versicherungsbranche angeschlagen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft werden zwar etwa Prozent der BU-Leistungsanträge bewilligt. Aber die Antragstellung gilt grundsätzlich als aufwendig und schwierig. Und in den Medien werden natürlich die Fälle thematisiert, bei denen der Versicherer nicht zur Zufriedenheit des Versicherten entschieden hat.

Fehler und Missverständnisse können ohne professionelle Hilfe beim Leistungsantrag schnell entstehen. Denn der Antragsteller muss auf eigene Kosten und ohne diesbezügliche Erfahrung einreichen

  • eine Darstellung der Ursachen, die zur Berufsunfähigkeit geführt haben,
  • ausführliche Berichte der Ärzte, die ihn behandeln beziehungsweise behandelt haben, und
  • detaillierte Unterlagen über die berufliche Tätigkeit.

Außerdem müssen Selbstständige und Freiberufler noch darlegen, dass ihnen auch durch eine zumutbare Umorganisation der Arbeitsabläufe innerhalb des Betriebs, der Praxis oder der Kanzlei zu wenige gesundheitlich noch ausübbare Tätigkeiten verbleiben, um eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit zu vermeiden.

Für viele Betroffene kam dies in der Vergangenheit überraschend, denn die Versicherungsbedingungen vieler Altverträge enthielten noch keinen Hinweis auf diese erforderliche Umorganisation. Vieles wurde erst durch die Rechtsprechung geklärt.

Diese Rechtsprechung wird heute in den Versicherungsbedingungen der meisten Berufsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitszusatz-Tarife in Form der sogenannten Umorganisationsklausel berücksichtigt. Dort heißt es dann zur Umorganisation bei Selbstständigen und Freiberuflern häufig:

„Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person in zumutbarer Weise weiterhin als Selbstständiger nach wirtschaftlich angemessener Umorganisation innerhalb seines Betriebs tätig sein könnte. Eine Umorganisation ist beispielsweise regelmäßig dann zumutbar, wenn der versicherten Person die Stellung als Betriebsinhaber erhalten bleibt,erheblicher Kapitaleinsatz nicht erforderlich ist und keine erheblichen Einkommenseinbußen damit verbunden sind.“

Derart unbestimmte Begriffe ermuntern jedoch nicht unbedingt zur Abschlussbereitschaft. Welcher Selbstständige zahlt gern jahrelang Beiträge für seine BU-Absicherung, um sich dann im Falle einer Berufsunfähigkeit möglicherweise mit dem Versicherer zu streiten, ab wann ein Kapitaleinsatz oder eine Einkommenseinbuße „erheblich“ ist?

Da stellt sich durchaus die Frage, warum nicht alle BU-Versicherer ihre diesbezüglichen Vorstellungen klar und deutlich formulieren. Benötigt mancher Versicherer solche vagen Formulierungen vielleicht sogar, um bei seiner Leistungsentscheidung genügend Spielraum zu haben?

Manche Versicherer legen sich in den Bedingungen fest

Es gibt aber durchaus auch positive Beispiele. Mehrere Versicherer definieren beispielsweise eine Minderung des durchschnittlichen steuerlichen Jahresgewinns der letzten drei Jahre von 20 Prozent oder mehr eindeutig als unzumutbar. Einzelne Berufsunfähigkeitsversicherer verzichten auch bei Betrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern oder bei Akademikern mit mindestens 90 Prozent kaufmännischer oder organisatorischer Tätigkeit grundsätzlich auf eine Prüfung der Umorganisation.

Einen ausführlichen Überblick darüber, welcher Versicherer die Umorganisationsklausel wie ausgestaltet, finden Sie in der Tabelle.

Quelle: Gerd Kemnitz

Meist vergeblich sucht man dagegen in den Versicherungsbedingungen eine Konkretisierung des Begriffs „erheblicher Kapitaleinsatz“. Hier fällt lediglich die Berufsunfähigkeitsversicherung der HDI Lebensversicherung positiv auf. Versicherungsvergleiche und Ratings von Analysehäusern berücksichtigen die Besonderheiten der Umorganisationsklausel kaum.

Nicht allein auf Ratings und Vergleichssoftware vertrauen

Selbst manche professionelle Vergleichssoftware prüft nur, ob in den Versicherungsbedingungen auf die Prüfung der Umorganisation bei Selbstständigen hingewiesen wird – nicht aber den Inhalt der Klausel. Das ist für Interessenten und Vermittler wenig hilfreich und veranlasst auch die BU-Versicherer nicht zu Nachbesserungen – zumal die Tarife trotz dieser unbestimmten Begriffe mit Bestbewertungen überschüttet werden.

Natürlich ist eine verbraucherfreundliche Umorganisationsklausel nur ein winziges Element einer guten Berufsunfähigkeitsabsicherung. Darüber hinaus hat der Selbstständige noch viele andere Punkte zu beachten, die später – genau wie bei einem Arbeitnehmer – über Leistung oder Nicht-Leistung entscheiden können. Deshalb sollten sich Selbstständige von einem Fachmann beraten lassen. Und Vermittler dürfen sich nicht auf ihre Vergleichssoftware verlassen – sondern müssen die Versicherungsbedingungen selbst gelesen und verstanden haben.

Über den Autoren

Gerd Kemnitz ist Versicherungsmakler in Stollberg mit Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherungen. Auf seiner Website www.bu-portal24.de stellt er zahlreiche Informationen und Tipps zur biometrischen Absicherung zur Verfügung.

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