Normalerweise bleibt niemand ewig Student. Deshalb muss der BU-Schutz nicht nur für die Zeit des Studiums passen, sondern auch danach – ganz gleich, ob der Student sein Studium abbricht und einen Handwerksberuf erlernt oder nach erfolgreichem Studium als Unternehmer im Ausland tätig wird.
Aus diesem Grunde empfehlen sich für Studenten nur BU-Tarife, die für all diese Eventualitäten akzeptable Versicherungsbedingungen bieten. Darüber hinaus sollte ein verantwortungsvoller Vermittler aber auch über tarifliche Besonderheiten während des Studiums informieren. Hier gilt es, beispielsweise auch auf solche Fragen einzugehen:
• Gilt der vollwertige BU-Schutz mit Verzicht auf abstrakte Verweisung auch für Studenten oder reduzieren Studentenklauseln den Versicherungsschutz?
• Welche Tätigkeit wird bei der Prüfung des Grades einer Berufsunfähigkeit während des Studiums herangezogen – das konkret absolvierte Studium, irgendein Studium oder ein hypothetischer Zielberuf?
• Wie wird die Lebensstellung für den Fall einer konkreten Verweisung definiert? Gilt die Lebensstellung eines Studenten ohne nennenswertes Einkommen oder die Lebensstellung, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erreicht wird?
• Muss ein Abbruch/Wechsel des Studiums gemeldet werden? Bleiben Versicherungsschutz und Beiträge auch nach Abbruch, Wechsel oder (verspätetem) Abschluss des Studiums unverändert bestehen?
Dabei sind die Antworten auf diese Fragen nicht selten auch vom erreichten Studienabschnitt des Interessenten abhängig. Für Studienanfänger und Studenten in der zweiten Studienhälfte können die Antworten durchaus unterschiedlich ausfallen. Im Zweifel sollte man besser nochmals genau in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Das Manko der Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
Viele Versicherer begrenzen bei Studenten die versicherbare BU-Rente. Und die meisten Studenten werden sich auch aus finanziellen Gründen keinen, für das gesamte Leben ausreichenden BU-Schutz leisten können. Deshalb wird Studenten häufig geraten, auf eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung zu achten.
Doch wenn der Versicherer im Rahmen seiner Nachversicherungsgarantie nur auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet, kann er die Erhöhung der versicherten BU-Rente durchaus noch von der Prüfung des dann ausgeübten Berufs oder neu hinzugekommener Hobbys abhängig machen. Bezüglich der Nachversicherung kann dies zu einer schlechteren Berufsgruppeneinstufung oder auch zu Risikozuschlägen und im Extremfall auch zur Ablehnung des Antrags auf Nachversicherung führen.
Wer „seinem“ Studenten eine verlässliche Möglichkeit zur Erhöhung der versicherten BU-Rente bieten möchte, sollte daher auf ausreichende Möglichkeiten zur Erhöhung der versicherten BU-Rente ohne erneute Risikoprüfung achten.
Online-Vergleiche und Tests können keine Beratung ersetzen
Leider werden solche Details selbst von den meisten professionellen Analyse- und Vergleichsprogrammen nicht oder nur ungenügend berücksichtigt. Das erschwert zwar das Auffinden der für den konkreten Fall optimal geeigneten Tarife, ist aber auch eine Chance für den fachkundigen Vermittler.
Denn mit seinem Fachwissen kann er jedem Interessenten zeigen, dass seine Beratung derzeit weder durch Beitragsvergleiche auf Online-Portalen, noch durch oberflächliche Tests für sogenannte Modellkunden ersetzt werden kann. Selbst Vertreter der Verbraucherschutzzentralen raten Studenten, lediglich auf eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung zu achten. Vielleicht liegt es ja daran, dass auch ihre Vergleichssoftware nicht zwischen Gesundheits- und Risikoprüfung unterscheiden kann.
Zum Autoren
Gerd Kemnitz ist Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf Berufsunfähigkeitsversicherungen.
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