Roundtable zur betrieblichen Altersversorgung

„Am Ziel vorbei“

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird 2018 auf neue Füße gestellt – und die Versicherungsbranche schwankt zwischen Aufbruch und Skepsis, wie der Pfefferminzia-Roundtable mit fünf bAV-Experten zeigt.
© Johannes Arlt
Zu Gast in der Redaktion in Hamburg (von links): Martin Bockelmann, xbAV; Henriette Meissner, Stuttgarter; Fabian von Löbbecke, HDI; Stefanie Alt, Nürnberger; Thomas Vietze, Continentale – mit Lorenz Klein, Pfefferminzia

Es diskutierten: Martin Bockelmann, xbAV; Henriette Meissner, Stuttgarter; Fabian von Löbbecke, HDI; Stefanie Alt, Nürnberger; Thomas Vietze, Continentale

Pfefferminzia: Die Große Koalition hat sich auf eine umfassende Reform der betrieblichen Altersversorgung verständigt. Das Vorhaben sieht ein gutes halbes Dutzend Einzelmaßnahmen vor, um die  Verbreitung der Betriebsrente insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen – kurz KMUs – voranzubringen. Was gefällt Ihnen am Betriebsrentenstärkungsgesetz – und was nicht?

Fabian von Löbbecke: Grundsätzlich begrüße ich es, dass der Gesetzgeber Schwung in die Sache gebracht hat, denn die Reform der bAV hat lange auf sich warten lassen. Uns waren diese Forderungen wichtig: Komplexität reduzieren, Schluss machen mit der Doppelverbeitragung der Betriebsrenten bei Kranken- und Pflegeversicherung, Ernst machen mit der Förderung der Geringverdiener. Was jetzt aber auf dem Tisch liegt, führt am Ziel vorbei, weil es die eigentliche Zielgruppe des ganzen Vorhabens – die KMUs – nicht wirklich erreicht. Stattdessen gibt es mit dem Sozialpartnermodell ab Januar 2018 eine Parallelwelt zur bisherigen bAV. Das sehe ich als größtes Hemmnis dieser Reform an. Die Zielrente ist grundsätzlich eine gute Idee. Man hätte sie aber auch in der klassischen bAV einführen sollen – und nicht nur auf die Tarifvertragsparteien beschränken sollen. 

Henriette Meissner: Aus Sicht von Geringverdienern ist sicherlich positiv, dass die Bundesregierung endlich die Anrechnung auf die Grundsicherung angeht. Kein Geringverdiener – auch nicht im Sozialpartnermodell – hat Interesse an einer Betriebsrente, wenn diese nur dazu dient, die Kommunen finanziell zu entlasten. Das ist ein Riesenschritt nach vorn. Doch leider geht der Gesetzesentwurf an der Stärkung der bAV in den KMUs vorbei – da gebe ich Herrn von Löbbecke recht. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein Tarifbindungsstärkungsgesetz. Es erfüllt nicht die Forderung des Koalitionsvertrags, kleine und mittelständische Unternehmen zu stärken, die eben meist nicht tarifgebunden sind.  

Martin Bockelmann: Zu loben ist, dass jetzt mehr Klarheit über die Zukunft der bAV herrscht. Das ist uns deutlich lieber als der bisherige Zustand. Ich bin auch überzeugt, dass diese Reform ihre Wirkung entfalten wird. Schade ist allerdings, dass sie der Gesetzgeber unter die Prämisse gestellt hat, keine zusätzlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist es nur bedingt möglich, Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Anstatt die Schwachstellen in der „ersten bAV-Welt“ zu beseitigen, wurde in der Tat eine Parallelwelt geschaffen, die die Komplexität der bAV leider weiter erhöht. 

Stefanie Alt:  Erfreulich ist aus Sicht der Nürnberger, dass die Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung weitestgehend abgeschafft wird, und der Dotierungsrahmen auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ausgeweitet werden soll. Auch darüber hinaus begrüßen wir die Reform der bAV ausdrücklich. Leider gehen die Reformvorschläge nicht weit genug. Insbesondere beim Sozialpartnermodell sehe ich keine flächendeckenden Anreize. Denn gerade einmal 15 Prozent der Unternehmen in Deutschland sind tarifgebunden.

Es ist nicht zu erwarten, dass sich die tarifungebundenen Unternehmen im großen Stil den tarifgebundenen anschließen, um am Sozialpartnermodell partizipieren zu können. Am kritischsten sehe ich, dass man bei der Beitragszusage so stark zwischen „erster“ und „zweiter“ bAV-Welt unterscheidet. Man wolle den Sparern mit der reinen Beitragszusage mehr Rendite ermöglichen, sagt der Gesetzgeber. Da stelle ich mir aber schon die Frage: Sollen die Sparer im bisherigen bAV-Umfeld keine Rendite erhalten? Ich bin zudem äußerst kritisch dem Garantieverbot gegenüber. Wieso überlässt man es nicht den Tarifvertragsparteien, hier flexibel vorzugehen? Wir brauchen einfach Flexibilität bei den Garantien – auch in der  ersten bAV-Welt. Wir müssen die Chance haben, die Kosten der Garantien zu reduzieren – zugunsten von mehr Renditechancen für den Kunden.

Thomas Vietze: Viele Punkte der Reform gehen schon in die richtige Richtung, sie sind aber zu kurz gedacht. Die Erhöhung  des Förderrahmens auf 8 Prozent finden wir sehr gut, Gleiches gilt für die Erhöhung der Riester-Grundzulage – aber vieles hat der Gesetzgeber nur halbherzig angepackt – etwa beim Freibetrag auf die Anrechnung der Grundsicherung oder die Abschaffung der Doppelverbeitragung  allein im Rahmen der Riester-bAV. Da hätte man noch mehr tun können und  müssen. Was meines Erachtens gar nicht  geht, da stimme ich den Kollegen zu, ist die Schaffung einer Parallelwelt in der bAV. Dadurch wird das System unnötig komplexer, ohne dass die Beteiligten echte Vorteile davon haben. Das Garantieverbot sehe ich ebenfalls sehr kritisch.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Arbeitnehmer komplett auf Garantien verzichten wollen. Die Deutschen haben nun mal eine Vollkaskomentalität – das zeigen alle Umfragen. Außerdem wird das Gestaltungsrecht der Arbeitgeber eingeschränkt, indem der Gesetzgeber vorgibt, wie viele Zuschüsse gezahlt werden sollen. Warum stärkt man nicht ein funktionierendes System, das es schon gibt? Und räumt so die Komplexität aus dem Weg.  

Lesen Sie hier in Kürze den zweiten Teil des Roundtable. Dieser ist auch in der Pfefferminzia-Ausgabe 1/2017 erschienen.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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