Auswahl des bAV-Anbieters

„Die eine allumfassende Kennzahl für Finanzstärke gibt es nicht”

Die finanzielle Stabilität eines Betriebsrenten-Anbieters ist ein wichtiger Faktor bei der Wahl der bAV. Es zählen aber noch weitere, meint Marc Glissmann, beim Institut für Finanz-Markt-Analyse (infinma) unter anderem zuständig für die Bereiche internationale Versicherer, Kapitalanlagen und Fonds. Welche das sind, erläutert er Im Interview.
© infinma
Marc C. Glissmann ist einer der beiden geschäftsführenden Gesellschafter und Mitbegründer der infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH.

Pfefferminzia: Welche Rolle spielt die Finanzstärke eines Versicherers in der betrieblichen Altersversorgung?

Marc Glissmann: Nahezu alle bAV-Lösungen sind mit einer Kapitalgarantie, einer garantierten Erlebensfallleistung unterlegt. Der Versicherer muss heute schon zukünftige Garantien finanzieren, dazu braucht er eine gewisse Finanzstärke. Er muss zu allen vereinbarten Zusagen stehen, etwa einer Bruttobeitragsgarantie oder einem garantierten Rentenfaktor in 30 Jahren. Versicherer haben zudem vielfach ältere Verträge mit höheren Rechnungszinsen und Garantieanforderungen in ihrem Bestand. Je finanzstärker der Anbieter ist, desto eher kann er diesen Herausforderungen begegnen.

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Wonach bemisst sich die Finanzstärke?

Die eine allumfassende Kennzahl gibt es nicht. Aussagekräftig sind beispielsweise die Eigenkapital- und die Eigenmittelquote des Versicherers. Aber auch die Reserven sind wichtig, zum Beispiel in den Rückstellungen zur Beitragsrückerstattung, die als Kapitalpuffer dienen. Bei der Betrachtung von Bilanzkennzahlen sollte man sich nie nur auf einen Jahrgang beschränken, sondern die letzten zehn Jahre berücksichtigen. Hat sich die Kapitalausstattung gestärkt oder geschwächt, und wie haben sich die Reserven über die Zeit entwickelt?

Was besagen die Solvabilitätsquoten nach Solvency II?

Versicherer müssen laut EU-Vorgaben hier zum ersten Mal einheitlich sämtliche Kapitalanlagen und versicherungstechnischen Verpflichtungen zu Marktpreisen bewerten und die tatsächlich vorhandenen Kapitalpuffer ermitteln. Die Solvabilitäts- oder SCR-Quote sagt aus, inwieweit der Versicherer in der Lage ist, die garantierten Verpflichtungen des nächsten Jahres zu erfüllen. Die Aussagekraft reicht daher zunächst nur von einem jährlichen Veröffentlichungstermin zum anderen. Man kann daraus aber natürlich Tendenzaussagen ableiten, etwa, dass im Vergleich ein Versicherer, der die 100%-Anforderung schon heute deutlich übererfüllt, vermutlich auch in der Zukunft mit den Anforderungen besser zurechtkommen wird, als ein Anbieter, der schon jetzt damit Probleme hat. Die Höhe der SCR-Quote sagt aber beispielsweise nichts darüber aus, wer die höhere Garantierente bezahlt.

Anhand welcher Quellen kann ein Makler feststellen, wie finanzstark ein Versicherer ist?

Makler können sich aus öffentlich zugänglichen Quellen, wie den Geschäftsberichten der Versicherer oder auch den SFCR-Berichten, informieren. Solvency II hat hier für mehr Transparenz und einheitliche Vorgaben gesorgt, wie die Veröffentlichung inhaltlich zu geschehen hat. Dort finden Sie dann sehr interessante Details, zum Beispiel über den Aufbau der Gesellschaften, die Geschäftsfelder, Organisationsabläufe und vieles mehr. Es gibt zudem Plattformen im Internet, die die SCR-Quoten der Versicherer in Tabellenform zusammenfassen. Bilanzkennzahlen wertet beispielsweise der map-Report schon lange aus. Bei infinma können Vermittler über 200 Kennzahlen vergleichen und sich eigene Kennzahlen-Reports generieren.

Inwieweit sind Ratings hier aussagekräftig?

Finanzstärke-Ratings sind eine tolle Idee, wenn man sie richtig einsetzt. Makler sollten sich nach unserer Auffassung selbst einen finanziellen Überblick über die Gesellschaft verschaffen und erst dann durch das Rating die eigene Einschätzung bestätigen lassen. Falls das nicht übereinstimmt, muss man sich fragen, wer falsch liegt. Einen Versicherer zu empfehlen mit einem A-Rating einer Agentur, ohne zu wissen, wie das Rating funktioniert, kann ein echtes Haftungsrisiko darstellen. Viele Rating-Agenturen sagen vorab, dass sie nicht beurteilen können, ob Versicherer XY für einen Kunden beispielsweise der richtige bAV-Partner ist. Sie sagen lediglich, dass XY voraussichtlich in der Lage sein wird, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Auf welche weiteren Kriterien sollte ein Makler Wert legen bei der Auswahl des Produktpartners in der bAV?

Zu einem vernünftigen bAV-Angebot gehören neben einem finanzstarken und bAV-orientierten Versicherer vor allem drei weitere Bereiche. Ein leistungsfähiges und flexibles Tarifangebot, einen umfassenden Service für Arbeitgeber und -nehmer und eine möglichst vielseitige Vertriebsunterstützung für Berater und Vermittler.

Was heißt das für die bAV-Produktpalette?

Der Versicherer muss in der Lage sein, Anforderungen aus dem Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht umzusetzen. Da kommen ganz simple Details zusammen. Ein Beispiel: Ist der Tarif in der Lage, Garantieleistungen für eine heterogene Belegschaft mit sehr jungen und älteren Mitarbeitern anzubieten? Viele Versicherer betreiben anders als früher nur mehr ein einziges Garantiemodell, etwa ein dynamisches Zwei- oder Drei-Topf-Hybrid oder eine iCPPI-Sicherung. Funktioniert ein solches Modell auch bei sehr kurzen Aufschubzeiten? Gibt der Tarif – falls zum Beispiel die Versorgung vor Ort vorsieht, dass Invalidität und Todesfall berücksichtigt werden müssen – dies auch her? Und wie flexibel ist der Tarif? Kann er etwa Beitragsunterbrechungen problemlos darstellen, denn Arbeitnehmer gehen vielleicht in Elternzeit oder wollen in Teilzeit arbeiten. Hier gibt es riesige Unterschiede bei den Anbietern.

Welcher Standard bei der Vertriebsunterstützung sollte gegeben sein?

bAV-Vermittler benötigen fachlich kompetente Ansprechpartner. Aufgrund des Kostendrucks haben viele Versicherer Fachabteilungen ausgedünnt und damit unter Umständen Probleme, auf Fachfragen zeitnah zu antworten. Kann etwa ein Mitarbeiter, der noch eine alte 40b-Direktversicherung hat, nach den neuen Regelungen noch eine weitere Versorgung abschließen? Oder ein Arbeitgeber, der Entgeltumwandlung über die Direktversicherung anbietet, will die Arbeitgeberbeiträge nun in eine Unterstützungskasse hineingeben und will jetzt wissen, in welchen Grenzen das mit welchen Tarifen funktioniert. Solche Fragen müssen rasch beantwortet werden können. Ebenso wie die Bereitstellung von musterhaften Entgeltumwandlungsvereinbarungen oder Formulierungshilfen für eine Versorgungsordnung vor Ort.

Autor

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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