Seit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) müssen die Versicherer ihre Kunden stärker an ihren Erträgen beteiligen. Galt vorher eine Beteiligung von 75 Prozent am Risikoergebnis liegt sie nach dem LVRG nun bei 90 Prozent. „Die Dispositionsfreiheit über diese Ergebnisquelle hat sich damit für die Unternehmen verringert“, sagt Assekurata-Chef Reiner Will.
Im Gegenzug hat der Gesetzgeber aber Verrechnungsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Ergebnisquellen zugelassen. Danach darf ein Versicherer ein negatives Kapitalanlageergebnis zum Beispiel mit einem positiven Risikoergebnis verrechnen. „Ziel war es hier, die Sicherheit für das Gesamtkollektiv der Kunden im Fall negativer Kapitalanlageergebnisse zu erhöhen. Eine Maßnahme, die im Niedrigzinsumfeld durchaus nachvollziehbar ist“, so Will.
Querverrechnung birgt mögliche Nachteile für BU-Versicherte
Die Assekurata-Experten gehen davon aus, dass einige Unternehmen diese neue Möglichkeit auch nutzen werden. Das Problem dabei: „Diese Möglichkeit stärkt zwar die Risikotragfähigkeit der Unternehmen insgesamt, kann sich allerdings insbesondere für die BU-Versicherten als Nachteil erweisen“, sagt Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse der Assekurata.
Gerade in der BU-Versicherung entstehen durch vorsichtig angesetzte Rechnungsgrundlagen hohe Risikoüberschüsse. Marktweit liegen sie bei rund 30 Prozent der Prämie. Diese fließen über die Überschussbeteiligung, in der Regel in Form eines Sofortrabatts auf die Prämie, zum Großteil an die Kunden zurück.
„Faktisch würde das bedeuten, dass das Teilkollektiv der BU-Kunden für das Teilkollektiv der Altersvorsorgekunden einspringt“, so Will. Grundsätzlich sind auch andere Risikoversicherungen mit Sofortrabatt von dieser Gefahr betroffen. Allerdings sind die absoluten Beiträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig deutlich höher, so dass hier das wirtschaftliche Risiko für den Kunden relevanter ist.
Auf Netto- und Bruttoprämie schauen
Assekurata verdeutlicht das anhand eines durchschnittlichen Bestandsvertrags in der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU). 2014 betrug die kalkulierte Brutto-Bestandsprämie hier etwa 831 Euro. Bei einem Sofortrabatt aus Risikoüberschüssen von 30 Prozent ständen im Fall einer vollständigen Absenkung der Überschussbeteiligung insgesamt etwa 250 Euro an rabattiertem Zahlbeitrag unter Risiko.
„Der grundsätzliche Rat für Kunden und Vermittler, bei Preisvergleichen in der BU-Versicherung neben der Nettoprämie stets auch die Bruttoprämie im Auge zu haben, erhält durch die Möglichkeit zur Querverrechnung im angespannten Zinsumfeld eine zusätzliche Relevanz“, so Heermann.
Finanzkraft des Versicherers wird wichtiger
Durch die Querverrechnungsmöglichkeiten erhält die Finanzkraft eines BU-Anbieters eine größere Relevanz als bisher. „Das Thema umfasst weit mehr als die bisher in der Praxis zumeist zugrunde gelegte Leitfrage, ob ein Anbieter auf Dauer am Markt existieren kann“, sagt Will. „Vielmehr geht es darum, ob es einem Versicherer gelingt, nachhaltig stabile Beiträge sowie eine verlässliche und faire Leistungspolitik für die Kunden sicherzustellen. Denn geraten erst einmal die Beiträge unter Druck, sind auch Auswirkungen auf die Leistungsregulierung nicht auszuschließen.“
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