Das klassische Garantiemodell gilt in der Lebensversicherung längst als Auslaufmodell – und mit jedem weiteren Jahr, in dem die herbeigesehnte Zinswende ausbleibt, fällt der Abgesang lauter aus. Notgedrungen sucht die Branche ihr Heil in fondsbasierten Produkten. Diese kommen mit deutlich abgespeckten Garantien aus und sichern den Kunden in der Regel nur noch den Erhalt der eingezahlten Beiträge zu – und künftig wohl nicht einmal das.
Noch vor zehn Jahren hätte sich diese Entwicklung wohl kaum ein Branchenvertreter vorstellen können. Ähnliches zeigt sich, wenn man heute mit Maklern über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auf Fondsbasis spricht. Vorherrschender Tenor: Für bestimmte Kunden mag das interessant sein, für die meisten kommt das aber nicht infrage. Begründung: Zu riskant.
Beitragskalkulation von BU-Policen
Ist die Sorge berechtigt? Zunächst ein Blick auf die klassische Beitragskalkulation von BU-Policen: Die jährliche Risikoprämie für den Versicherten errechnet sich aus der Eintrittswahrscheinlichkeit für den Fall, dass der Versicherte berufsunfähig wird. „Die ist im Alter höher als in jungen Jahren“, erklärt Carsten Hölzemann, Produktmanager bei der Gothaer Versicherung.
„Um Kunden einen konstanten Beitrag anzubieten, wird in den ersten Jahren ein höherer Beitrag als nötig erhoben.“ Daraus baue sich in konventionellen Verträgen ein mit garantiertem Rechnungszins verzinster Deckungsstock auf. In fondsgebundenen BU-Verträgen wird der Deckungsstock hingegen durch ein Fondsvermögen ersetzt, das der Entwicklung der Kapitalmärkte folgt. Daraus wird dann der höhere Beitrag im Alter finanziert.
„Wenn die Fonds sich entwickeln wie angenommen, ist das Fondsvermögen am Ende der Laufzeit aufgebraucht“, erklärt Experte Hölzemann. Vorteil für den Versicherten: Der Beitrag kann sehr viel günstiger kalkuliert werden als bei der konventionellen Variante. Entwickelt sich zudem das Fondsvermögen besser als berechnet, erhält der Kunde am Ende der Laufzeit das übrige Fondsvermögen ausbezahlt.
„Wir überprüfen jeden Vertrag jährlich“
Und wenn der Fonds schlecht abschneidet? „Wir überprüfen jeden Vertrag jährlich“, sagt Manager Hölzemann. „Zeichnet sich ab, dass das Fondsvermögen nicht ausreichen wird, um die Risikobeiträge zu decken, informieren wir den Kunden rechtzeitig schriftlich. Wir empfehlen dann eine Erhöhung des Beitrags.“
Nicht ewig auf Besserung warten!
Ein Beispiel: Ein 30-jähriger Kunde schließt bei der Gothaer eine BU Invest mit 35 Jahren Laufzeit ab. Sein Beitrag liegt in der günstigsten Berufsgruppe bei ungefähr 30 Euro. Angenommen, die Fonds weisen durchgehend eine Performance von 0 Prozent auf. Dann erfolgt laut Gothaer nach elf Jahren die erste Information mit einer Empfehlung, den Beitrag auf rund 34 Euro zu erhöhen. Auch ein Einmalbeitrag wäre dann möglich. Wichtig dabei: Der Kunde muss dieser Empfehlung nicht folgen, alternativ kann er auch erst mal abwarten und darauf hoffen, dass in den Folgejahren eine bessere Fondsperformance diesen kritischen Umstand aufhebt.
Gleichwohl kann das Warten auf Besserung natürlich nicht ewig dauern. In diesem Beispiel wäre das Fondsguthaben nach 24 Jahren aufgebraucht. Dann hat der Kunde 13 Jahre lang nicht reagiert, und die Fonds haben sich durchgehend mit 0 Prozent pro Jahr entwickelt. „Erst dann würde die Leistung nach versicherungsmathematischen Grundlagen gekürzt“, sagt Produktmanager Hölzemann.
Ertragserwartungen nicht hoch genug
Bei der BU Invest fließen die Beiträge laut Gothaer in eine „breite Auswahl von gut bewerteten Aktienfonds renommierter Fondsgesellschaften“ – Rentenfonds und Immobilienfonds sind nicht auswählbar. Begründung: Die Ertragserwartungen seien hier für die Kalkulation nicht hoch genug.
Neben der Gothaer haben unter anderem auch die Versicherungsunternehmen WWK und Alte Leipziger BU-Varianten im Portfolio, bei denen die Kunden entscheiden können, wie die erwirtschafteten Überschüsse investiert werden sollen. Bei der Alten Leipziger etwa fließen diese in einen von drei Strategiefonds, zwei Strategieportfolios oder in einen von zahlreichen Aktienfonds. Das erwirtschaftete Fondsguthaben wird den Kunden bei Ablauf steuerfrei ausgezahlt.
Kunden für Entscheidung mündig machen
Doch wie wahrscheinlich ist es, dass am Ende der Laufzeit noch ein Fondsguthaben übrig bleibt? „Als Vermittler würde ich dem Kunden hier überhaupt nichts versprechen“, stellt Versicherungsmakler Philip Wenzel klar.
Aufgabe des Vermittlers sei es, so Wenzel, den Kunden für die Entscheidung „mündig zu machen, ob der niedrige Beitrag das Risiko einer eventuellen Beitragserhöhung bei schlechter Fondsentwicklung aufhebt“.
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