Arbeitskraftabsicherung

Funktionsinvaliditätspolicen – gut gedacht, schlecht gerechnet

Vor etwas mehr als acht Jahren kam die erste Funktionelle Invaliditätsversicherung auf den Markt. Seitdem folgte eine ganze Reihe weiterer Produkte. Aber dennoch ist diese eigentlich sinnvolle Absicherung noch nicht seinen Kinderschuhen entwachsen, sagt Nicola-Alexander Sittaro, Experte für Versicherungsmedizin. In seinem Gastbeitrag geht er auf Ursachensuche.
© Getty Images
Ärzte operieren am offenen Herzen: In manchen Dread-Disease-Modulen ist nur eine Herzkrankheit abgesichert.

Bei der Entwicklung neuer Biometrie-Produkte wagen die Marketing-Experten und Produktentwickler der Versicherungsgesellschaften genau genommen schon lange keine großen Sprünge mehr. Ein paar Schräubchen hier, ein paar kesse Werbeaussagen dort und fertig ist ein altes Produkt im neuen Gewand.

Eine der wenigen rühmlichen Ausnahmen der vergangenen Jahre war hingegen die Funktionelle Invaliditätsversicherung (FIV). Sie schuf bezahlbaren Versicherungsschutz in der Lücke zwischen gesetzlicher Sozialversicherung, Dread-Desease-Produkten und der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Vielleicht kein Quantensprung, aber doch während einer Zeit des Stillstands bei den Biometrie-Produkte ein relativ weiter Sprung.

Unisichere Datenlage erfordern Sicherheitszuschläge

Nun nach der Ersteinführung vor etwas mehr als acht Jahren und 13 Folgeprodukten sollte man meinen, die FIV sei den Kinderschuhen entwachsen. Dem ist aber mitnichten so. Denn wie lassen sich die Prämiensprünge der vergangenen Monate erklären, die die Anbieter teilweise auch gleich wieder per Salto rückwärts kassieren? Manch ein Aktuar schien bei der Fülle an Forderungen nach Sicherheitszuschlägen aufgrund unsicherer Datenlage schlicht überfordert.

Als die FIV Ende 2006 eingeführt wurde, verfügte fast die Hälfte der erwerbstätigen Bevölkerung über keine private Invaliditätsabsicherung. Gleichzeitig bestand aber aufgrund der reduzierten Absicherung im Sozialversicherungsbereich ein erhöhtes finanzielles Risiko. Die Einführung der FIV schaffte einen neuen Ansatz. Ausgangspunkt der Produktentwicklung war die Betrachtung der Krankheiten und der daraus resultierenden Einschränkungen der körperlichen Leistungsfähigkeit. Dies erfolgte durch Messung einer Funktionsminderung, wie es in der Unfallversicherung üblich ist.

Ein modulares Produkt

Die FIV der ersten Stunde bestand im Prinzip aus Modulen. Das Modul „Unfallrente“ berücksichtigt alle schweren Unfälle, die 50 Prozent oder mehr Invalidität zur Folge haben. Das Modul „Grundfähigkeitenrente“ berücksichtigt schwerpunktmäßig Erkrankungen des Stütz-und Bewegungsapparates sowie den Verlust von Sinnes- und Hirnfunktionen.

Im Modul „Organrente“ sind durch neue medizinische Definitionen die typischen Schweregrade III und IV einer Organfunktionsminderung abgebildet; analoges gilt für die Krebserkrankungen. Das Modul „Pflegerente“ dient als „ultimativer Schutz“ für diejenigen Erkrankungen, die möglicherweise bei den anderen Modulen nicht abgedeckt sind.

Schwachpunkt Dread-Disease-Deckung

Weitere Kompositversicherer übernahmen und verfeinerten inzwischen das Produktkonzept. Wie zum Beispiel mit Leistungen in Form einer Leibrente, entweder lebenslang oder bis Alter 67. Im Falle einer Krebserkrankung allerdings wird die Rentenleistung lediglich maximal fünf Jahre erbracht. Auch alle Produkte der Lebensversicherer, die in der Zwischenzeit hinzugekommen waren, beinhalten eine Pflege- und eine Grundfähigkeitenrente.

Es fehlt bei den Produkten der deutschen Versicherer das Modul der Unfallrente. Die Module Organrente und Krebsrente sind bei den Produkten ebenfalls nicht enthalten und werden stattdessen durch einen Dread-Disease-Baustein ersetzt. Da der laut Statistik wichtigste Leistungsbaustein jeder FIV in der Kompositversicherung die Organrente ist, ist der Austausch dieser Komponente durch einen Dread-Disease-Baustein der Schwachpunkt der FIV-Produkte im Bereich der Lebensversicherung.

Viele schwere Krankheiten, zu wenig Deckung

Zum einen ist da das Manko einer nur dürftigen Leistung. Eine weitere wesentliche Schwäche der Dread-Disease-Absicherungen ist, dass es einfach viel mehr folgenreiche Krankheiten gibt, die zu schweren körperlichen Schäden führen, als in den Bedingungen für diese Deckung typischerweise niedergelegt sind.

Das belegt beispielsweise der ICD-Katalog (ICD = International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems). Bei Anbietern mit einem reduzierten Katalog versicherter Krankheiten ist oft sogar nur der Herzinfarkt als einzige Herzerkrankung abgedeckt, leistungsstarke Produkte listen bis zu 50 Herzkrankheiten auf.

Dickicht an Risikopotenzialen

Für die Produktmacher der  Lebensversicherungen mit Invaliditätsschutz ein kaum zu durchdringendes Dickicht an Risikopotenzialen. Dies ist eine Erklärung, weshalb Prämien anzupassen waren. Dann tauchte aber ein umgekehrtes Problem auf: Bei einer Dread-Disease-Deckung kann die Leistungsfalldefinition erfüllt sein, aber die gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind minimal. Da dies offensichtlich vermehrt aufgetreten ist, kam es zu neuerlichen Anpassungen im Bedingungswerk.

Ein Beispiel hierfür ist die Diagnose eines Herzinfarkts. Die moderne kardiologische Technik führt oft sogar zu einer Wiederherstellung der normalen Pumpfunktion. Das heißt: Die Dread-Disease-Absicherung führt vermehrt am tatsächlichen Bedarf vorbei, was sie unnötig verteuert. Eine BU ist da schon anpassungsfähiger; bei folgenlos ausgeheilten Erkrankungen muss der Betroffene ohne Einschränkung weiter arbeiten.

Organmodul schlägt Dread Disease

Zwischenfazit: Das Organmodul des FIV-Konzepts ist einer Dread-Disease-Deckung aus Sicht der Risikoabsicherung überlegen. Warum aber diese Prämienschwankungen, wo es bei ihr doch scheinbar weit weniger Unsicherheiten zu geben scheint? Die Kalkulation der Organrente einer FIV ist aus versicherungsmathematischer Sicht deutlich anspruchsvoller als die Einmalzahlung einer Dread-Disease-Deckung. Dies beginnt bei der Frage nach den Eintrittswahrscheinlichkeiten für eine Organfunktionsminderung und endet bei den Überlebenswahrscheinlichkeiten der Leistungsempfänger einer Organrente.

Bei den Rechnungsgrundlagen der FIV mussten und müssen die Mathematiker an verschiedenen Stellen Neuland betreten, da es im Gegensatz zur Dread-Desease-Abdeckung noch keine Schadenerfahrungen zum Beispiel aus dem Ausland gibt. Datenmaterial steht folglich vielfach nicht in wünschenswertem Umfang und Qualität zur Verfügung.

Rechnungsgrundlagen sind noch nicht so solide wie in der Lebensversicherung

Die Güte und Belastbarkeit der Rechnungsgrundlagen sind dementsprechend nicht immer auf dem Niveau, wie man dies beispielsweise aus dem Bereich der Lebensversicherung gewohnt ist. Da Daten zu einigen Leistungsmodulen in der FIV, insbesondere der Organrente, in der Vergangenheit gerade nicht für die Zwecke der (Lebens-)Versicherungswirtschaft und den damit einhergehenden Anforderungen aufgearbeitet wurden, müssen sich die Aktuare mit den typischen Problemen medizinischer Statistiken auseinandersetzen.

Diese Statistiken sind oft nur einmalig für einen Zeitraum oder Stichtag, allenfalls für einige wenige Jahre in vergleichbarer Weise verfügbar. Zeiträume der Beobachtung sind oft eher kurz und selten professionell ausgearbeitet. Darüber hinaus fehlt es oft an systematischen Differenzierungen.

Aktuare verzweifeln an unzureichendem Datenmaterial

Das Tarifierungskonzept der modular aufgebauten FIV verlangt daher an wesentlichen Stellen die Einschätzung medizinisch-epidemiologischer Experten mit langjähriger Erfahrung. Mit ihrer Hilfe können die Aktuare zu realistischen „rechenbaren“ Werten gelangen. Die Anforderungen dabei sind:

–    Güte und Relevanz von Statistiken in ihrer Aussagekraft einzuschätzen,
–    Fachlich die Schwerbehindertenstatistik des Statistischen Bundesamtes detailliert auszuwerten,
–    Über Sonderauswertungen Wahrscheinlichkeiten über Entwicklungen von Neu-Erkrankungen (Inzidenzen) zu ermitteln,
–    Relevante Daten aus einzelnen umfangreichen Erhebungen neuer Quellen herauszufiltern,
–    Brüche aufgrund von Änderungen bei der Datenerhebung über Zeiträume hinweg zu identifizieren.

All dies hat erst begonnen. Folglich verfügen die Versicherer noch nicht über ausreichend geprüftes und bewertetes Datenmaterial. Diese Lücke erklärt die Unsicherheit bei der Produktentwicklung schon zu weiten Teilen, Aktuare allein werden sie nicht schließen können. Die Unvollkommenheit wird gerade erst erforscht.

Leitplanken, nicht mehr

Und doch: Aus den Daten lassen sich unter Zuhilfenahme geeigneter Annahmen und Verwendung entsprechender Experteneinschätzungen Organinzidenzen für mehrere Zeiträume herleiten, die auch heute schon eine bemerkenswerte Stabilität aufweisen. Nach Anwendung geeigneter aktuarieller Glättungsverfahren lassen sich schließlich verwendbare Rechnungsgrundlagen finden. Für eine Prämienkalkulation reicht dies freilich noch nicht.

Natürlich gibt es plausible Grenzwerte für den Schadenbedarf einer FIV. Die Schadenbedarfsdimension muss aufgrund der fehlenden Leistungsfälle wie beispielsweise psychische Erkrankungen weit unter denen einer BU liegen. Andererseits kann der Bedarf aber auch nicht unter dem für eine Pflegeversicherung angesiedelt sein. Diese Produktgruppen sind für die Prämienberechnung aber bestenfalls Leitplanken. Für mehr fehlen schlicht noch etablierte Rechnungsgrundlagen.

Verwirrende Diskussionen

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Hier hat es in den vergangenen Monaten verwirrende Diskussionen darüber gegeben, wie hoch der Schadenbedarf für eine FIV sein sollte oder könnte. Im Wesentlichen sind hierfür drei Komponenten verantwortlich:

1. Die Frage der Rechnungsgrundlagen für die Grundfähigkeiten- und die Krebsrente sowie insbesondere für den Organschutz,
2. Die Berechnung der Überlappungseffekte der fünf Module,
3. der Einfluss der Risikoprüfung.

Aber die enge Verknüpfung von medizinisch-epidemiologischem Expertenwissen und aktuariellen Methoden bei der Herleitung von Rechnungsgrundlagen und Grundprinzipien einer modular aufgebauten biometrischen Versicherungslösung für das Invaliditätsrisiko trägt erste Früchte. Neuere im Markt umgesetzte Kalkulationsansätze in der Einschätzung des Schadenbedarfs waren dimensionsmäßig stimmig.

Als weiterer Ertrag der Kooperation von Medizin und Versicherungsmathematik bei der FIV lassen sich nunmehr auch Varianten des Grundkonzepts aus empirischen Daten ableiten. Dies wird sich bei zukünftigen Weiterentwicklungen des Produkts, insbesondere im Bereich der Krebsabsicherung und des Organschutzes als hilfreich erweisen.

Der Autor Nicola-Alexander Sittaro ist Chef der VMS Hannover Institut für angewandte Versicherungsmedizin sowie Mitentwickler des Risikoprüfsystems Trias.

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