Absicherung von Beamten

„Die Zielgruppe ist komplex, aber treu wie Gold“

Da die Könige seinerzeit treue und ergebene Bedienstete benötigten, statteten sie ihre Beamten mit einigen Privilegien aus. Auch heute ist die Versorgung der Staatsdiener in vielerlei Hinsicht top. Die Zahl der Pensionäre nähert sich aber immer schneller der der aktiven Beamten an.
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Ein gefährlicher Beruf: Feuerwehrmänner

Die Absicherung von Beamten ist einigermaßen anspruchsvoll. Das liegt zum einen daran, dass der Vermittler sich mit Versorgungsansprüchen und Gesetzestexten auskennen muss, aber noch viel mehr an der immer noch weit verbreiteten Überzeugung der Beamten, dass ihr Dienstherr für sie sorgen wird. Und tatsächlich hat ein Beamter auf Lebenszeit es vergleichsweise gut.

Wenn der Angestellte und der Beamte ihrer Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen können, darf der eine mit maximal 35 Prozent seines Einkommens rechnen, während der Beamte hier deutlich mehr erhalten kann. Das liegt daran, dass sich beim Beamten der Anspruch auf Grundlage der Bezüge der vorangehenden beiden Jahre errechnet, während bei dem Angestellten die Entgeltpunkte der gesamten Einkommenshistorie herangezogen und verrechnet werden.

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Selbst wenn ein Beamter dienstunfähig wird, hat es dieser leichter als jemand, der voll erwerbsgemindert ist. Denn voll erwerbsgemindert ist, wer in keinem Beruf, der am allgemeinen Arbeitsmarkt üblich ist, mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann. Dienstunfähig ist hingegen laut Beamtenstatusgesetz Paragraf 26 „wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt – das sind in allen Ländern sechs Monate, Anmerkung des Verfassers –, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.“

Wäre also ein Beamter aufgrund eines Unfalls für drei Monate im Krankenhaus und würde mit einer Reha nicht innerhalb von sechs Monaten zu 100 Prozent wieder dienstfähig, könnte er die Versetzung in den Ruhestand beantragen.

Bei Leistungen kommt es auf den Status an

Hier stellt sich nun die Frage, ob Beamte noch eine private Absicherung benötigen. Das lässt sich sehr deutlich bejahen. Zum einen ist der Schutzumfang, den der Dienstherr gewährleistet, abhängig vom Status des Beamten. Wer auf Widerruf oder Probe verbeamtet ist, würde im Falle einer Dienstunfähigkeit nicht in den Ruhestand versetzt werden, sondern würde entlassen und rückwirkend gesetzlich versichert werden. Das hilft aber in den meisten Fällen nicht weiter, da nicht nur Beamte sondern auch gesetzlich Versicherte eine fünfjährige Wartezeit haben, um Leistung bei nicht-unfallbedingter Dienstunfähigkeit zu erhalten.

Die ersten fünf Erwerbsjahre sind also eine äußerst kritische Phase für Beamtenanwärter. Da bei Verbeamtung der Anspruch sofort auf die Mindestversorgung von rund 1.400 Euro Ruhegehalt springt, ist es durchaus sinnvoll, hier mit einem etwas komplizierten Modell aus zwei Verträgen zu arbeiten. Der erste Vertrag hat eine Versicherungsdauer von fünf Jahren und eine Leistungsdauer bis zum voraussichtlichen Pensionseintritt; der zweite Vertrag hat eine Versicherungs- und Leistungsdauer bis zur Pension. So können Beamte mit dem „kleinen“ Vertrag die deutlich höhere Versorgungslücke abdecken, die bei einer DU in den ersten Jahren aufreißen würde.

Darüber hinaus ist eine private Absicherung aber auch für Lebenszeit-Beamte durchaus sinnvoll. Hier ist es wichtig, auf eine gute DU-Klausel zu achten. Noch wichtiger ist, dass die BU-Bedingungen, die dahinter stehen, auf hohem Niveau sind. Denn Paragraf 26 des Beamtenstatusgesetzes ermöglicht dem Dienstherrn, den dienstunfähigen Beamten zur Umschulung zu zwingen und auch in geringer wertigen Tätigkeiten einzusetzen.

„Eine echte DU-Klausel ist vor allem vertrieblich interessant, da sie zielgruppengerechte Absicherung suggeriert und vor allem vor Kündigungen durch Wettbewerber schützt. Man kann aber davon ausgehen, dass die BU-Bedingungen, die dahinter stehen, immer wichtiger werden. Hier gibt es leider nicht viele Anbieter am Markt, die beides können“, weiß Philip Wenzel, Versicherungsmakler und Biometrie-Experte.

Spezielle Beamtengruppen absichern

Was übrigens auch nur wenige Versicherer anbieten, ist die Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit bei Polizisten, Feuerwehrmännern oder im Justizvollzug. Hier ist es bereits ausreichend, wenn der Beamte den besonderen Anforderungen des Berufs nicht mehr gerecht wird. Gute Versicherer bieten hier eine Übergangsleistung. Die Bayerische zahlthier beispielsweise eine Kapitalleistung in Höhe von 24 Monatsrenten. Dieses Kapital dürfte ausreichen, damit sich der Beamte beruflich umorientieren kann. Sollte er anschließend berufsunfähig sein, greifen die entsprechenden Bedingungen.

Bei der speziellen DU ist allerdings immer zu prüfen, ob das Bundesland, in dem der Kunde tätig ist, überhaupt wegen der besonderen DU in den Ruhestand versetzt.

Schon dieser unvollständige Überblick zeigt, dass das Thema nicht mal so nebenbei bearbeitet werden kann, sondern eine gewisse Spezialisierung voraussetzt. Wenzel fasst es so zusammen: „Die Zielgruppe mag zwar anspruchsvoll sein, aber dafür ist sie erfahrungsgemäß auch treu wie Gold, wenn man einmal seine Kompetenz beweisen konnte.“

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