15. HDI bAV-Expertenforum

„Das Risiko eines Kopfkissens ist größer als das Risiko einer Aktie“

Die Sorgen vor einer weiter ausufernden Inflation bestimmen aktuell die Debatten in der Lebensversicherung – so auch in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Insofern ging es auf dem 15. HDI bAV-Expertenforum vor allem um diese Frage: Welche Garantien sind im aktuellen Zins- und Inflationsumfeld eigentlich bedarfsgerecht?
© Screenshot HDI bAV-Expertenforum
Prominentes Gesicht des bAV-Expertenforums: Fabian von Löbbecke ist Vorstandsvorsitzender der HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung verantwortlich für den Bereich Produkte und Neugeschäft Leben.

Nein, auch Fabian von Löbbecke vermag der Glaskugel keine Geheimnisse zu entlocken – sein Zitat vom letztjährigen HDI bAV-Expertenforum liest sich allerdings mit heutigem Wissen fast schon wie eine Prophezeiung: „Die Nominalgarantie schützt mich keinesfalls vor der Entwertung meines Geldes“, warnte der Vorstandsvorsitzende der HDI Pensionsmanagement AG und HDI-Leben-Vorstand im Juni 2021 (hier geht es zum Nachbericht).

Von Löbbeckes Erkenntnis war auch damals schon nicht neu, hat aber bei Inflationsraten von hierzulande knapp 8 Prozent (Stand Mai 2022) noch einmal deutlich an Gewicht gewonnen. Zum Vergleich: Im Juni 21 schien die Welt mit einer Inflationsrate von beschaulichen 2,3 Prozent relativ in Ordnung – zumal der Wert nicht allzu weit entfernt lag von jenen 2,0 Prozent, die Wirtschaftswissenschaftler gerne als ideale Teuerungsrate deklarieren.

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Und nun? Wie gelingt es, dass sich Sparer trotz „Inflationsschock“ nicht entmutigen lassen, wenn sie für ihr Alter vorsorgen wollen? Legen die Deutschen ihr Erspartes vor lauter Unsicherheit nun wieder vermehrt unters Kopfkissen? Nun, jedenfalls treibt das Thema Inflation derzeit auch viele Versicherungsvermittler um. Das unterstreicht eine Umfrage unter rund 400 Teilnehmern des 15. HDI bAV-Expertenforums, das am Dienstag virtuell aus Köln übertragen wurde.

„Alles andere als bedarfsgerecht“

Die gute Nachricht: Auf dem Expertenforum gab es hierzu klare Einschätzungen – zum Beispiel von Expertin Sandra Blome, Partner & Director beim Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (Ifa): „Das Risiko eines Kopfkissens ist größer als das Risiko einer Aktie – real gemessen.“ Das müsse man „ganz deutlich“ so sagen, betonte Blome in ihrem Vortrag.

Die Aktuarin stützte ihre Aussage auf die Ifa-Studie „Auswirkungen von Garantien auf Produkte für die betriebliche Altersversorgung in einem Umfeld niedriger Zinsen“, die sie zusammen mit ihren Kollegen Jochen Ruß und Andreas Seyboth im Juli 2021 publiziert hatte und deren Kernaussagen die bAV-Expertin in Köln vorstellte (kostenloser Download der Studie hier).

Demzufolge seien Garantien angesichts des nach wie vor bestehenden Niedrigzinsniveaus besonders teuer – was folgerichtig auch für bAV-Produkte gelte. Umgekehrt sei für die Kunden der „Chancenzuwachs“ besonders hoch, der aus einer abgesenkten Garantie resultiere. „Auch für sicherheitsorientierte Kunden können niedrigere Garantieniveaus bedarfsgerecht sein“, schlussfolgerte die Aktuarin.

Um dies zu untermauern, verwies sie auf einen in der Studie modellierten Produktvergleich mit Garantien von jeweils 80, 90 und 100 Prozent der eingezahlten Beiträge. Während die Anlage-Risiken bei Garantieniveaus von 80 und 90 Prozent ungefähr gleich seien, liege das Risiko beim 100-Prozent-Produkt sogar noch höher. „Das heißt, wenn wir ein Produkt konstruieren würden, das 100 Prozent Beitragserhalt garantiert, so hätte dieses schlechte Renditeaussichten und ein höheres Risiko“, kommentierte Blome das von vielen so nicht erwartete Ergebnis – und fügte ein amüsiertes „Was soll das denn?“ hinzu, denn diese fiese Kombination sei für die Kunden „alles andere als bedarfsgerecht“.

„Die Garantien müssen runter“

Deshalb hält es die Studienautorin auch für folgerichtig, dass Produkte mit 100-Prozent-Garantien aus dem Markt verschwinden. „Die Garantien müssen runter“, betonte sie – zumal Sicherheit und Garantie nicht dasselbe seien. Denn eine zu hohe nominale Garantie in Euro gemessen, könne das Risiko mit Blick auf die reale existierende Kaufkraft im Rentenalter sogar erhöhen. Im Klartext: Was nützt mir ein gesicherter hoher Euro-Wert auf dem Papier, für den ich mir aber in der Zukunft viel weniger leisten kann? Gleichwohl sei ein kompletter Verzicht auf Garantien für sicherheitsorientierte Kunden nicht angemessen, wie Blome hinzufügte.

Auch HDI bietet – als Folge der Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent zu Jahresbeginn – keine 100-Prozent-Beitragsgarantie im Neugeschäft mehr an. Die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) sei „marktweit im Abseits“, erklärte HDI-bAV-Vorstand von Löbbecke. Denn diese sei von den Anbietern schlicht und einfach mathematisch nicht mehr darstellbar.

Insofern seien reduzierte Garantien auch in der bAV alternativlos geworden, sagte von Löbbecke. Die beitragsorientierte Leistungszusage (BoLZ) biete hier die Chance, die Garantien auf 80 bis 90 Prozent zu senken, so der Manager. Auf ein geringeres Garantieniveau will sich HDI sowohl aus haftungsrechtlichen als auch wirtschaftlichen Gründen nicht einlassen. „Bei 80 Prozent ist für uns Schluss“, betonte der Manager und erklärte auch warum.

Investmentquoten steigen deutlich

Interne Simulationen zur neuen Direktversicherung „HDI SafeInvest“, die zu Jahresbeginn auf den Markt kam, hätten gezeigt, dass Kunden bei einer Garantie von 70 Prozent kaum höhere Renditechancen in Aussicht gehabt hätten als bei einem Garantieniveau von 80 Prozent. Und auch ein höheres Garantieniveau von 90 Prozent sei kritisch zu sehen, denn die Kunden „müssten viel zu viel in Sicherheit gehen, um die 90 Prozent am Ende darstellen zu können“, so von Löbbecke.

Der bAV-Experte verhehlte auch nicht, dass er mit der hohen Aktienquote von „HDI Safeinvest“, dem Nachfolgemodell der „Riesenerfolgsgeschichte“ namens „Clever Invest“, hoch zufrieden ist. „Wenn wir früher über fondsgebundene Versicherungen in der bAV nachgedacht haben, dann hatten wir häufig auch Investmentquoten von vielleicht 20 bis 30 Prozent – heute reden wir nun über 80, 90 oder 100 – das ist eine echte Verbesserung.“

Hinter „Safeinvest“ steckt ein dynamisches Hybrid-Produkt mit Wertsicherungskomponenten. Kernstück des Produkts ist ein „Börsencrash-Airbag“, der in den drei wählbaren Portfolios (darunter ein nachhaltig ausgerichtetes Portfolio) hinterlegt ist. Dieser Airbag stellt sicher, dass jeden Monat 80 Prozent der Fondsguthabens vom Vormonat gesichert sind.

Seite 2: Schlummert im Garantieniveau eine Haftungsfalle?

Garantieniveau als Haftungsfalle?

Zugleich spricht auch arbeitsrechtlich wenig dafür, eine Absenkung des Garantieniveaus auf unterhalb von 80 Prozent zu unternehmen – zumindest nicht aus Sicht von HDI. So verwies Volker Ars, Leiter Recht & Grundsatzfragen bei der HDI Pensionsmanagement AG, in seinem Vortrag zunächst darauf, dass Garantieanforderungen in der bAV sehr unterschiedlich geregelt sind, je nach Art der Zusage. Während etwa die BZML nur in versicherungsförmigen Durchführungswegen existiert, gebe es die BoLZ in allen Durchführungswegen.

Unabhängig von der Art der Zusage gilt jedoch, dass der Arbeitgeber dafür einstehen muss, dass der Versorgungsberechtigte die versprochene Leistung in der Auszahlungsphase erhält. Insofern handelt es sich auch bei der BoLZ um eine Versorgungsleistung, die vom Arbeitgeber zugesagt wurde – anders als bei der reinen Beitragszusage, die gemäß des Betriebsrentenstärkungsgesetzes seit 2018 zulässig ist. Die Beitragszusage überträgt das Anlagerisiko vollständig auf den Arbeitnehmer – nicht so bei der BoLZ, die eine Mindesthöhe der Versorgung sicherstellen muss, wie das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 30. August 2016 klarstellte (3 AZR 362/15). Ein Verstoß gegen die Vorgaben für die BoLZ führt demnach zur „Auffüllverpflichtung des Arbeitgebers“, wie Volker Ars referierte.

Hat der Versorgungsträger also die erforderlichen Mittel nicht erwirtschaftet, haftet das Unternehmen gemäß Paragraf 1 Absatz 1 Satz 3 BetrAVG subsidiär. Oder weniger technisch formuliert: Hat der Versicherer mit dem bAV-Vertrag nicht ausreichend hohe Gewinne erzielt, um die zugesagte Leistung zu erbringen, muss der Arbeitgeber in die Bresche springen und die Differenz zahlen.

Wie es Juristen mit der BoLZ halten

Doch wo liegen eigentlich die rechtlichen Mindestanforderungen an eine BoLZ? Manche Juristen interpretieren die Leitsätze des BAG dahingehend, dass die BoLZ eine allgemeine Nettobeitragsgarantie vorsehen müsse, wonach die Versorgungsleistungen mindestens die Höhe der aufgewendeten Beiträge erreichen sollen. Daraus leiten Juristen wiederum ab, dass eine Zusage mit einer Garantie weit unterhalb des Beitragserhalts nicht werthaltig sei.

HDI-Experte Ars verwies dementsprechend in einer Folie auf ein „aktuelles Meinungsbild in der Fachliteratur zu Mindestanforderungen einer BoLZ bezogen auf den Mindestbeitragserhalt“. Hier reiche das für erforderlich erachtete Garantie-Spektrum von 50 bis zu 100 Prozent. Ars machte sodann deutlich, dass er beim Mindestbeitragserhalt dem Fachautor Uwe Langohr-Plato zuneige, der einen Korridor von 70 bis 90 Prozent für haftungssicher hält. Hiermit fühle ich mich auch am wohlsten, betonte Volker Ars abschließend. Womit wir wieder bei der Aussage von Löbbeckes wären: „Bei 80 Prozent ist für uns Schluss.“

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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Eine Antwort

  1. Um es auch für Kunden verständlich zu gestalten. Nehmen wir mal an, ein Kunde schliesst eine BAV mit Fonds/ETF ist Single mit einem Durschnittseinkommen.
    Welche Rendite wird zur Zeit nach Garantie/Fonds/ETF, Versicherungsmantelkosten mit Förderung( ohne Förderung), einmal vor und nach Inflation erzielt?
    Bin auf Antworten gespannt. Würde mich sehr darüber freuen- von Versicherern und Maklerkollegen. Herzlichen Dank im Voraus

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