Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat – und die meisten Bürger dürften die mitunter skurrilen Eigenheiten der unterschiedlichen Bundesländer als bereichernd empfinden. Doch wer ein Kind großzieht, ein Haus kauft oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut, weiß um die Tücken des Föderalismus, die aus gewünschter Ungleichheit oft ein Gefühl der Ungerechtigkeit entstehen lassen. Sei es bei Kita-Gebühren, Maklercourtagen oder eben Pflegeheim-Plätzen: Wie viel die Deutschen von ihrem Privatvermögen hierfür jeweils aufwenden müssen, hängt in hohem Maße davon ab, ob man beispielsweise am Niederrhein oder in Halberstadt wohnt.
Das wird vor allem beim Thema Pflege deutlich: Trotz bundeseinheitlicher Pflegesätze und Leistungsansprüche können die Kosten für einen Platz im Pflegeheim von Bundesland zu Bundesland um bis zu 30 Prozent abweichen. Dies zeigt das folgende Beispiel: Eine Dortmunderin entschließt sich nach Einstufung in Pflegegrad 2 dazu, ins Pflegeheim zu gehen. Zu Jahresbeginn wurden die bisherigen drei Pflegstufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, angefangen bei „1 = leicht pflegebedürftig“ bis hin zu „5 = stark pflegebedürftig“.
Der Dortmunderin mit Pflegestufe 2 werden von ihrer Pflegekasse 770 Euro erstattet – dieser Satz gilt in ganz Deutschland unabhängig vom Wohnort. Das von ihr ausgewählte Heim kostet im Monat 3.000 Euro – ein Wert, der in Nordrhein-Westfalen durchaus üblich ist. Das bevölkerungsstärkste Bundesland weist im Durchschnitt die höchsten Kosten für Pflegeheimplätze auf, die niedrigsten Durchschnittspreise verlangen hingegen Heime in Sachsen-Anhalt.
Den großen Rest in Höhe von 2.230 Euro müsste die pflegebedürftige Dortmunderin also aus ihrer eigenen Tasche zahlen. Dabei gilt grundsätzlich, dass der Eigenanteil bei einem vollstationären Aufenthalt zwar innerhalb eines Heimes für die Pflegegrade 2 bis 5 immer gleich ist, also auch bei einer schwerer wiegenden Pflegebedürftigkeit müsste die Dortmunderin niemals mehr als 2.230 Euro zahlen. Von Heim zu Heim ist der Eigenanteil jedoch sehr unterschiedlich und insbesondere vom Wohnort und dem Versorgungsumfang abhängig.
Bei einer Durchschnittsrente von circa 800 Euro ist eines offensichtlich: Viele Menschen werden es sich nicht leisten können, in ein Heim zu ziehen, für das sie jeden Monat 2.230 Euro bezahlen müssen – zumal das Pflege-Risiko arm wie reich treffen kann: Durchschnittlich jede zweite Frau und jeder dritte Mann wird im Laufe des Lebens zum Pflegefall. Wer im dann nicht auf eine gute Heimversorgung verzichten möchte, benötigt eine Zusatzversicherung, die den Eigenanteil komplett oder zumindest zum Großteil übernimmt.
Bei der Deutschen Familienversicherung weiß man allerdings – basierend auf zahlreichen Beratungsgesprächen von Versicherungsmaklern mit ihren Kunden –, dass das zur Verfügung stehende Budget oftmals den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung verhindert hat. Starre Produktkonfigurationen ließen nur eine „entweder-oder“-Entscheidung zu. Mit der neuen DFV-DeutschlandPflege Flex ist dieses Hemmnis beseitigt.
Durch die neue Flexibilität in den Leistungsparametern können Makler die Pflegeleistungen zielgenau auf das jeweilige Budget ausrichten. „Maßgeschneiderte Versicherungslösungen, die man sich leisten kann. Das macht die Beratung und den Verkauf einfacher“, sagt Dr. Stefan M. Knoll, Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Familienversicherung. „Einfach Alter eingeben und via Schieberegler die private Pflegeabsicherung auf die individuellen Wünsche bei ambulanter Pflege oder den einrichtungsspezifischen Eigenanteilen anpassen, das Angebot, samt VVG-konformer Unterlagen, abspeichern und ausdrucken“, bringt Knoll das Beratungskonzept auf den Punkt.
Ein 40-Jähriger Versicherungsnehmer, der ein Budget von 54 Euro im Monat für die DFV-DeutschlandPflege zur Verfügung hat, würde demnach in der Premium-Variante einen Beitrag für die stationäre Pflege von 1.802 Euro erhalten. So wird die Pflege auch im stationären Bereich bezahlbar –sei es in Sachsen-Anhalt oder auch im teuren Nordrhein-Westfalen.
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