Mit den sogenannten Wahltarifen können Versicherte zum Beispiel privatärztliche Leistungen innerhalb der GKV erhalten. Tarife mit Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit und Selbstbehalt sind dabei neben Kostenerstattung, dem Krankengeld für Selbstständige und alternativen Arzneimitteln die am meisten verbreiteten Wahltarife. Auch dafür gelten gesetzliche Regeln, Leistungsumfang und Prämienhöhe kann jede Kasse indes individuell ausgestalten. Es lohnt ein Vergleich.
„Die Zielgruppe für Wahltarife sind Kunden, die sich mehr Leistungen und mehr Flexibilität wünschen. „Leben heißt nun mal auch Veränderung. Und da kann ich mit Wahltarifen meine Krankenkassen an mein Leben anpassen, eine Option dazu buchen oder eine andere abbestellen“, sagt Michael Kietzmann, Leiter Produktmanagement der Knappschaft. Makler, die sich mit Wahltarifen auskennen, können ihren Kunden so zu einer besseren Leistung und/oder zu geringeren Beiträgen verhelfen. Insbesondere, wenn bestimmte Wahltarife wie bei der Knappschaft (siehe Grafik) kombiniert werden können.
Bei der Knappschaft können die Wahltarife auch für Familienangehörige abgeschlossen werden, ohne dass der Stammversicherte den Wahltarif gewählt hat, zum Beispiel der Wahltarif Kostenerstattung oder im Wahltarif alternative Medizin. Es werden generell keine Gesundheitsfragen gestellt oder Risikozuschläge für eventuelle Krankheiten erhoben.
Einige Wahltarife der Knappschaft im Überblick:
Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit
Falls Versicherte und ihre familienversicherten Angehörigen ein Jahr lang keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten sie im darauf folgenden Jahr eine Prämie. Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen dürfen dabei wahrgenommen werden. Auch Behandlungen von Angehörigen unter 18 Jahren werden dabei nicht berücksichtigt. „Bei der Knappschaft haben auch Gesundheitskurse zur Prävention, Schutzimpfungen und Leistungen, die während der Schwangerschaft und der Mutterschutzfrist gewährt werden, keinen Einfluss auf die Prämie des Wahltarifs“, so Kietzmann. Die Prämie steigt, je länger die Leistungsfreiheit anhält: von 140 Euro im ersten vollen Kalenderjahr über 220 im zweiten bis hin zu 300 Euro im dritten Jahr.
Kostenerstattung beim Arzt/Zahnarzt
Versicherte, die die gesetzliche Kostenerstattung gewählt haben werden wie Privatpatienten beim Arzt behandelt und dieser darf dann höhere Gebührensätze abrechnen. Die Versicherten bezahlen die Arztrechnung selbst und erhalten später die für gesetzlich Versicherte üblichen Kostensätze erstattet. Für den restlichen Rechnungsbetrag können die Versicherten dann gegen Zahlung einer altersabhängigen Prämie die Wahltarife zur Kostenerstattung wählen und die Knappschaft erstattet dann darüber hinaus auch 80 Prozent des restlichen Rechnungsbeitrags. „Das gilt für alle Leistungen, die zum Leistungsumfang der GKV gehören. Die Versicherten zahlen einen Eigenanteil von maximal 500 Euro pro Jahr, danach werden die kompletten 100 Prozent der Kosten übernommen“, betont Kietzmann die Vorteile.
Selbstbehalt
In diesem Wahltarif tragen Versicherte einen Teil der anfallenden Kosten selbst. Als Gegenleistung erhalten sie eine Prämie von der Kasse. Je mehr Leistungen in Anspruch genommen werden, desto mehr verringert sich die Prämie. Sind die Kosten für die beanspruchten Leistungen höher als die Prämie, ist ein Selbstbehalt zu zahlen. Die mögliche Selbstbeteiligung hängt von der gewählten Tarifvariante ab. Die Knappschaft etwa bietet fünf verschiedene Tarifvarianten an, die an die Höhe des Einkommens gekoppelt sind. Beispielsweise können Versicherte mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 53.100 Euro eine Prämie von bis zu 500 Euro erhalten. Der Selbstbehalt beträgt dann 800 Euro. Ein solcher Tarif lohnt sich für gesunde Menschen, die kaum Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Arztbesuche zur Vorsorge und Früherkennung sind ohne Prämienverlust erlaubt.
Mehr Informationen zu den weiteren Wahltarifen der Knappschaft unter: https://www.knappschaft.de/DE/VersicherungBeitraege/Wahltarife
Wahltarife binden Versicherte an Kasse
Bei allen Wahltarifen besteht eine gesetzliche Bindungsfrist an die Kasse. In der Regel beträgt sie ein Jahr, bei den Wahltarifen Selbstbehalt und Krankengeld für Selbstständige sind es drei Jahre. Kündigt der Versicherte nicht einen beziehungsweise drei Monate vor Ablauf der Bindungsfrist, verlängert sich der Tarif automatisch. Für den Wahltarif Krankengeld gilt eine Besonderheit: Anders als bei anderen Wahltarifen besteht hier kein Sonderkündigungsrecht, falls die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht.
Auszeichnung für Knappschaft
Die Knappschaft wurde in diesem Zusammenhang aktuell ausgezeichnet. Das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) und das Internetvergleichsportal „www.gesetzlichekrankenkassen.de“ haben 65 gesetzliche Krankenkassen in mehr als 70 Leistungsmerkmalen verglichen. Die Knappschaft erzielte dabei einen exzellenten 12. Gesamtrang und erhielt Auszeichnungen in den Bereichen „Hervorragende Gesundheitsförderung“, „Ausgezeichnete Leistungen“ und „Von Ärzten empfohlen“.
In den Top-Listen speziell erwähnt wurde dabei unter anderem der Knappschaft-Wahltarif Tarif Erstattung bei Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit. Der GKV-Test 2018 wurde kürzlich in „Focus Money“ veröffentlicht.