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Die EU-Kommission entschied Ende 2017, dass die IDD-Richtlinie doch erst im Oktober 2018 scharf geschaltet wird. Dennoch sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, die notwendigen Gesetze zur nationalen Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie fristgerecht zu verabschieden.
Deutschland hat das schon getan. Der Bundestag hatte das IDD-Umsetzungsgesetz noch vor Ende der Legislaturperiode im vergangenen Herbst verabschiedet. Aber: Zwei Verordnungen müssen noch fristgerecht novelliert werden, die die neuen Produktinformationsblätter sowie neue Pflichten der Versicherungsvermittler regeln.
„Die zuständigen Ministerien müssen bis zum 22. Februar die Versicherungsvermittlungsverordnung und die VVG-Info-Verordnung erlassen, damit die fristgerechte IDD-Umsetzung sichergestellt ist“, so Constantin Papaspyratos, Leiter der Stabsstelle der Verbraucherschutzorganisation beim Bund der Versicherten.
Für eine rechtsverbindliche Verschiebung der IDD-Anwendung in Deutschland müsste dagegen das deutsche Umsetzungsgesetz geändert werden, um Rechtslücken zu verhindern, so der BdV.
„Sollte der Deutsche Bundestag eine Verschiebung beschließen, was wegen des notwendigen Abwartens des EU-Gesetzgebungsverfahrens erst nach dem 23. Februar möglich wäre, würde IDD wie ursprünglich vorgesehen in Kraft treten, um dann bis zur endgültigen Anwendung der Richtlinie im Oktober aufgehoben zu werden“, heißt es in einer aktuellen BdV-Pressemitteilung.
Eine weitere ungeklärte Rechtsfolge könne aus dem Zeitfenster für die Anwendung entstehen:
Die Verbraucherschützer stellen sich die Frage, was passieren würde, wenn gerade in dieser Zeit der ersten Anwendung von IDD ein Verstoß gegen eine der Normen der Richtlinie festgestellt würde: „Bliebe dieser Verstoß dann folgenlos nur wegen der zwischenzeitlichen Aussetzung der Anwendung der Richtlinie?“ Der Gesetzgeber müsse dringend dafür Sorge tragen, dass keine Regelungslücke entsteht, appelliert Papaspyratos.
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