Muss man wirklich jede Krankheit im Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung angeben? So zumindest las ich es in einem hier bei Pfefferminzia kürzlich erschienenen Kommentar und kann mir vorstellen, dass nun einige Versicherungsmakler und insbesondere auch Kunden verunsichert sind.
Daher habe ich mich mit den dortigen Argumenten einmal genauer befasst und, das kann ich vorweg nehmen, es gibt genügend Gründe nicht in Panik auszubrechen.
Aussage 1: „Es ist fahrlässig, wenn der Kunde nur das angibt, wonach er gefragt wurde“
Dieser Mythos geht auf die sogenannte spontane Anzeigepflicht zurück. Hiernach muss jeder Kunde auch das im Antrag angeben, was er persönlich für gefahrenrelevant hält und das so außergewöhnlich ist, dass man es dem Versicherer nicht zumuten kann, danach zu fragen. Somit ist also jede Erkrankung auch anzugeben, wenn der Versicherer nicht explizit im Antrag danach fragt.
Glücklicherweise stellt der Gesetzgeber diese Pflicht des Versicherungsnehmers mit Fassung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) von 2008 allerdings ein. So hat der Kunde nun tatsächlich nur noch darauf zu antworten, wonach gefragt wird und auch nur so, wie gefragt wird.
Somit lässt sich sogar die Art der Fragestellung bewerten und damit auch entsprechend arbeiten. Fragt ein Versicherer zum Beispiel nach Krankheiten, die „untersucht oder behandelt“ wurden, hat dies eine andere Qualität als Krankheiten, die „bestehen oder bestanden“ haben.
Übrigens: Würde die hier getätigte Aussage, alles angeben zu müssen wonach nicht gefragt wird, korrekt sein, dann dürfte es auch kein vereinfachtes Geschäft in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) mit Dienstobliegenheitserklärung oder verkürzten Gesundheitsfragen mehr geben.
Aussage 1 stimmt also nicht.
Aussage 2: „Der Kunde kann vergessen etwas anzugeben, darum sollte er besser alles angeben“
Diese Aussage wiederspricht sich doch im Kern. Wie soll ein Kunde Dinge vorsichtshalber angeben nach denen er nicht gefragt wurde, wenn er diese gar nicht mehr weiß?
Der korrekte Weg ist im Vorfeld die Krankenakte und / oder die Krankenkassenabrechnungen der letzten zehn Jahre anzufordern. Hier wird nämlich nicht nur aufgeführt, was der Kunde vielleicht vergessen haben könnte, sondern auch wovon er gar nicht gewusst hat.
Dies heißt dann immer noch nicht, dass man alles angeben muss was hier drin steht. Siehe Aussage 1.
Aussage 3: „Vergisst der Kunde zum Beispiel Neurodermitis anzugeben und wird wegen Asthma berufsunfähig, zahlt die Versicherung nicht“
Eins ist klar: Der Kunde macht sich der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung schuldig, sofern nach der Neurodermitis gefragt wurde (vergleiche Aussage 1). Das kann Konsequenzen haben.
Das er an dieser Stelle allerdings keine Leistung erhält, ist relativ unwahrscheinlich. Der Versicherer müsste nämlich nachweisen, dass die Erkrankung, die zur BU führt, ursächlich mit der nicht angegebenen Erkrankung zusammenhängt. Das ist wohl in den allermeisten Fällen ein Ding der Unmöglichkeit. Die Versicherung muss also recht sicher ihre Leistung erbringen.
Aussage 4: „Ärztliche Unterlagen oder gar die Abrechnungsdiagnosen zu erhalten, ist ein Hexenwerk“
Das kann ich so nicht bestätigen. Insbesondere die Unterlagen der Krankenkassen liegen binnen weniger Stunden im Drucker und sind für den Versand bereit. Auch kommen hier keine sonderlichen Kosten auf den Kunden zu.
Bei der Krankenakte kann es, je nach Arzt, tatsächlich einmal etwas dauern. In der Regel haben alle meine Mandaten mit ein paar Tipps und 10 Euro für die Kaffeekasse (angemessene Aufwandsentschädigung für den Druck der Akte) der Arzthelferin alle Unterlagen schnell beisammen.
Daher stellt sich für mich auch die Frage, warum zu klären sein soll, wer diese Kosten trägt. Ich meine, wer für 30 Jahre einen Vertrag abschließt, den sollten 10 Euro (lassen wir es mal 15 Euro sein) nicht stören.
Ob es nun ein Portal aller Gesundheitsdaten geben sollte, auf das auch Dritte (wenn der Patient nicht in der Lage ist) zugreifen können, dazu gebe ich jetzt mal persönlich keinen fachlichen Kommentar ab (Schuster bleib bei deinem Leisten), gebe aber mal zu Bedenken was der Datenschutz dazu sagt.
Mein Fazit: Großer Aufschrei um nichts.
Wer seinen Kunden sicher versichern möchte sollte Folgendes beachten:
Der Autor Guido Lehberg ist Versicherungsfachmann, Experte für die betriebliche Altersvorsorge (DVA) und BU-Profi.
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