Roundtable zur betrieblichen Altersversorgung

„Umsetzung geht nicht mit dem Lichtschalter“

Die betriebliche Altersversorgung ist jetzt in aller Munde – diese Aussage unterstreicht den positiven Grundtenor der fünfköpfigen Expertenrunde, die mit Pfefferminzia über Wohl und Wehe des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes sprach.
© Robert Schlossnickel
Die Teilnehmer des Pfefferminzia-Roundtables (von links): Lorenz Klein, Pfefferminzia; Rene Wördemann, Signal Iduna; Henriette Meissner, Stuttgarter; Martin Bockelmann, xbAV; Thomas Vietze, Continentale; Heribert Karch, Metallrente.

Pfefferminzia: Am 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz BRSG, in Kraft getreten. Verspüren Sie eine Aufbruchstimmung in der Branche?

Henriette Meissner, Generalbevollmächtigte bAV bei der Stuttgarter: Wir Versicherer haben den Aufbruch ja bereits vergangenes Jahr geübt, weil wir zum 1. Januar 2018 „BRSG ready“ sein mussten, sprich: Der Startschuss für das Gesetz fiel für uns eigentlich schon Mitte 2017. Wir mussten damals schauen, inwieweit unsere Tarife anzupassen sind und Ähnliches mehr. In einem zweiten Schritt hatten wir uns vorgenommen, für die Berater draußen ebenfalls ready zu sein. Wir haben erste Termine für Workshops herausgegeben, und darauf verzeichnen wir zu unserer Freude einen regelrechten Ansturm.

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Inwiefern unterscheidet sich die Stimmungslage hinsichtlich ursprünglicher bAV-Welt und neuer bAV-Welt im Rahmen des Sozialpartnermodells?

Meissner: In der ursprünglichen bAV-1-Welt kann man die Neuerungen natürlich sofort umsetzen, in der bAV-2-Welt treten Versicherer und Berater hingegen als Dienstleister der Tarifvertragsparteien auf. Hier müssen also die Tarifvertragsparteien in die Puschen kommen. Die Stuttgarter ist Mitglied im Konsortium „Das Rentenwerk“, und auch dort stehen wir bereit. Aber der Ball liegt im Feld der Tarifvertragsparteien.

Damit dürften Sie sich angesprochen fühlen, Herr Karch. Wie ist Ihre Wahrnehmung: Gibt es eine Art Aufbruchstimmung unter den Tarifvertragsparteien?

Heribert Karch, Geschäftsführer der Metallrente: Aufbruchstimmung ist zu viel gesagt. Das Gesetz kann keine Aufbruchstimmung auslösen. Es ist nach 15 Jahren sehr mäßiger Verbreitungserfolge der betrieblichen Altersversorgung, die ein zusätzliches Rentensystem aufbauen sollte, nicht der große Wurf geworden, sondern es ist das, was im Konsens in Deutschland möglich war. Ein Big Bang wäre eine bAV für jedermann gewesen. Das ist nicht passiert. Nüchtern betrachtet folgt das BRSG der Tradition, solche sozialpolitischen Herausforderungen den Tarifparteien zu übertragen, die nun mal wichtige Träger von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen sind. Zudem haben sie eine Rechtsetzungsbefugnis.

Durch welches Wort würden Sie Aufbruchstimmung also ersetzen?

Karch: Durch Aktivität im Sinne von: Was besagen die Seismografen? Passiert irgendwo etwas? Und ja, es passiert etwas, aber das ist noch nicht sichtbar. Die Tarifparteien schlafen ja nicht, sondern zerbrechen sich die Köpfe. Man muss einfach sehen, dass es auf beiden Seiten der Tarifparteien über alle Branchen hinweg Skeptiker und Befürworter des BRSG gibt. Da darf man nicht erwarten, dass die Umsetzung mit dem Lichtschalter geht. Im Moment halten wir Kontakte zu allen Branchenteilnehmern und warten ab. Im Übrigen sehe ich mich, wie die Versicherer auch, als Dienstleister – und zwar für meine Gesellschafter, die Tarifvertragsparteien. Die Kernfrage ist sicherlich: Was kann ich überhaupt als Zielrente in einer Mitgliedschaft vertreten, und was entspricht dem Risikobewusstsein der Menschen? Das ist mehr Psychologie als Mathematik.

Sehen Sie das ähnlich?

Martin Bockelmann, Vorstandsvorsitzender des Technologieanbieters xbAV: Es gibt verschiedene Stakeholder in der bAV, und die Einschätzungen von Herrn Karch betreffend der Tarifparteien teile ich. Aufseiten der Produktanbieter gibt es aus meiner  Sicht sehr wohl eine Aufbruchstimmung. Jede Gesellschaft, die die bAV als Zukunftsthema sieht, setzt sich damit aktuell intensiv auseinander. Ich beobachte, dass an jeder Stelle fleißig gearbeitet wird, aber – und das ist nicht anders als bei den Tarifparteien – vieles ist noch nicht so sichtbar, wie es sich manch einer wünschen würde. Wir machen uns dafür bereit, als Branche eine höhere bAV-Verbreitung und ein besseres Versorgungsniveau für die Beschäftigten zu erzielen – und zwar mit einer Produktwelt, die diesem Ziel gerecht werden kann.

Martin Bockelmann, xbAV

Thomas Vietze, Leiter bAV bei der Continentale Lebensversicherung: Die Versicherer als Produktpartner haben ihre Hausaufgaben gemacht und die neuen Tarife zum Start des Gesetzes am 1. Januar entsprechend vorgehalten. Was das Sozialpartnermodell betrifft, müssen wir auf die Signale der Tarifvertragsparteien warten. Aber vor Herbst dieses Jahres wird da wohl nichts passieren, weil die Tarifabschlüsse vermutlich erst dann erfolgen werden. Es gibt allerdings ja auch noch die alte bAV-Welt – und da herrscht in der Tat Optimismus vor. Unsere Erwartungen ruhen vor allem auf dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss, der ab 2018 im Sozialpartnermodell gilt, ab 2019 im Neugeschäft der bAV-1-Welt sowie ab 2022 auch für Bestandsverträge. Die Vermittler können und sollten ihre Kunden heute schon darauf ansprechen. Dann kann der Arbeitgeberzuschuss in Versorgungswerken so implementiert werden, dass die Unternehmen frühzeitig rechtssicher unterwegs sind. Da darf man nicht warten.

Rene Wördemann, Abteilungsleiter Produktmanagement Leben, Signal Iduna: Man darf nicht verkennen, das BRSG ist eines der ersten Gesetzesvorhaben seit Langem, das Chancen und Potenziale bietet. Wir haben in der Vergangenheit viel über Rechnungszinsen und regulatorische Beschränkungen gesprochen – da bietet dieses Gesetz eine wohltuende Abwechslung. Das nehme ich auch am Markt wahr. Das Schöne: Auch die Vermittler beschäftigen sich mit diesem Thema – und zwar auch jene, die bisher nicht so aktiv in der bAV waren. Das allein ist schon viel wert. Gleichwohl macht das neue Gesetz die bAV-Beratung nicht einfacher, im Gegenteil: Die Lösungen werden komplexer, müssen aber zugleich einfach, smart und kundenorientiert sein. Hier sind die Anbieter gefragt. Wir als Signal Iduna haben unser bAV-Angebot unter dieser Prämisse bereits weiterentwickelt.

Auf welche Elemente sollten Vermittler nun schauen?

Wördemann: Ich möchte zwei Themen herausgreifen. Zum einen nehmen wir seitens der Arbeitgeber wahr, dass der Arbeitgeberzuschuss große Resonanz hervorruft – immer verbunden mit der Frage: Wie gehe ich denn jetzt damit um? Einem kompetenten Vermittler stehen die Türen also offen. Auch beim zweiten Thema, der Förderung für Geringverdiener, ergeben sich viele Ansatzpunkte – und: Er kann bei uns bereits die neuen Produkte beraten und abschließen. Unsere Vertriebspartner bieten zusätzlich eine komplett digitale bAV-Verwaltung an und greifen demnächst auf ein neues Beratungstool zurück. Damit wird aus dem Vermittler ein echter Partner in der bAV.

Rene Wördemann, Signal Iduna

Vietze: Die bAV ist jetzt in aller Munde. Das hat den Vorteil, dass die Unternehmen empfänglicher sind für eine Ansprache. Man muss ihnen heute mehr denn je klarmachen, dass ein Arbeitgeberzuschuss die Attraktivität eines bAV-Vertrags deutlich gegenüber einem zuschussfreien Vertrag erhöht. Auch die Durchdringungsquote steigt stärker, wenn der Arbeitgeber etwas drauflegt und damit auch zeigt, dass er voll hinter dieser Maßnahme steht. Das ist ein Riesenhebel, der oft unterschätzt wird. Ich bin daher sehr froh, dass der Pflichtzuschuss den Weg ins Gesetz gefunden hat. Als weiteren Ansatzpunkt sehe ich die Erhöhung des steuerlichen Dotierungsrahmens von 4 auf 8 Prozent. Hier kann der Vermittler insbesondere die Kunden ansprechen, die den Höchstbetrag bereits ausschöpfen, denn sie könnten eher gewillt sein, künftig auch den neuen Betrag auszuschöpfen.

Meissner: Wir als Stuttgarter haben für die Vermittler ein Konzept entwickelt, in dem es darum geht, die jeweilige Firma ganzheitlich zu betrachten. Darin muss sowohl eine Beratung gegen Courtage als auch eine Beratung gegen Honorar einfließen. Wir ermuntern alle Vermittler dazu, auch Dienstleistungen zu erbringen, für die es ein Honorar gibt. Daraus entsteht eine interessante Geschäftsmischung. Installiert ein Vermittler beispielsweise in einem Unternehmen den Paragrafen  100 für Niedrigverdiener, dann geht das eigentlich nicht ohne Schulung der Lohnbuchhaltung – und dafür darf der Vermittler natürlich ein Honorar nehmen. Und auch die Digitalisierung wird ganz entscheidend sein für den Arbeitgeber, aber eben auch für den Vermittler. Denn wenn die Abschlusskosten weiter sinken sollten, muss die Beratung im Gegenzug von händischem Ballast befreit werden. Dem dürften Sie zustimmen, Herr Bockelmann?

Bockelmann: Absolut. Wir haben bislang in der Verbreitung das große Hemmnis, dass der administrative Aufwand immer noch viel zu hoch ist. Durch das Gesetz steigt die Komplexität weiter. Wir lösen das, indem wir den Arbeitgeber in den Mittelpunkt stellen und uns fragen, welche Lösungen ihm helfen können, diese Hemmnisse abzubauen. Gleiches gilt für den Vermittler, der für seine anspruchsvolle Aufgabe in Zukunft tendenziell weniger Geld bekommen wird und auf effiziente Tools angewiesen ist, um in diesem Wachstumssegment erfolgreich bestehen zu können.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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