HDI bAV-Expertenforum 2018 in Bildern

Gemeinsam den Erfolgscode entschlüsseln

Wie geht’s weiter mit der Betriebsrente? Auf dem HDI bAV-Expertenforum 2018 in Köln diskutierten Versicherungsmakler gemeinsam mit Referenten und Gästen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik die großen (und kleinen Detail-)Fragen rund um die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland. Alle Eindrücke und Hintergründe zum Makler-Event, das Pfefferminzia als Medienpartner begleitete, gibt es hier.
© Constantin Ehrchen
Journalist und Fernseh-Moderator Wolfram Kons (links) im Gespräch mit CDU-Politiker Wolfgang Bosbach.

Den „Mobbern“ der Lebensversicherung „den Wind aus den Segeln nehmen!“ – mit diesem Appell an rund 100 Versicherungsmakler machte der Unternehmensberater und Analyst Frank-Christian Corell in seinem Eröffnungsvortrag deutlich, worum es am Mittwoch beim HDI bAV-Expertenforum 2018 in der Kölner Marienburg auch ging: Den Nutzen einer versicherungsförmigen Altersvorsorge gegenüber vorurteilsbeladenenen Verbrauchern und Unternehmern herauszustellen – und das bedeutet Corell zufolge vor allem: Die Komplexität der Produkte richtig kommunizieren und deren Alleinstellungsmerkmal verteidigen. Das da heißt: „Weiterhin für Kunden wichtige Optionen und Garantien anbieten“, wie der Gründer der Finrisk Management GmbH von der Versicherungsbranche forderte.

Kann die betriebliche Altersversorgung (bAV) diesen Ansprüchen genügen? Corell meint ja. „Über 40 Prozent der Arbeitnehmer haben noch keinen bAV-Anspruch: Gewinnen wir sie“, rief er dem Publikum zu. Tja, aber wie soll das konkret geschehen? Nun, vielleicht hilft ja der „bAV-Erfolgscode“ weiter, um die bAV-Anwartschaften in der Arbeitnehmerschaft endlich über die 60-Prozent-Hürde zu hieven.

Frank-Christian Corell, Geschäftsführer Finrisk Management GmbH.   Foto: Constantin Ehrchen

Diesen „Erfolgscode“ entschlüsselte Gastgeber Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement AG und verantwortlich für bAV bei HDI, in seinem darauffolgenden Vortrag: 0-8-15-30-100-152-40-4. Alles klar? Nicht? Nun, jede Zahl aus dieser Kolonne steht für eine wichtige Kennzahl aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. „Die Null steht zunächst für die Null-Prozent-Garantie der Nahles-Rente“, sagte von Löbbecke mit Blick auf die neue Zielrente, die im Rahmen des Sozialpartnermodells zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbart werden kann. Dazu später mehr.

Voller Saal in der Villa Marienburg. Foto: Constantin Ehrchen

Deutlich interessanter – zumindest aus vertrieblicher Sicht – stellen sich für Makler die weiteren Zahlen des Codes dar: So steht die 8 für „8 Prozent Steuerfreiheit“. Konkret: Das BRSG sieht im Rahmen der steuerlichen Förderung vor, dass das steuerfreie Dotierungsvolumen nach Paragraf 3 Nr. 63 EStG von 4 auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigt. Von Löbbecke wertete diesen Schritt als positiv, weil dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer 8 Prozent der BBG pro Jahr steuerfrei als Beitrag beispielsweise für eine Direktversicherung im Rahmen der bAV aufwenden kann.

Die 15 bezieht sich wiederum auf den neuen obligatorischen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent. Durch die Gesetzesänderung des BRSG und die damit verbundene verpflichtende Weitergabe von 15 Prozent des Umwandlungsbetrages als Arbeitgeberzuschuss ab 1. Januar 2019 für Neuverträge sowie ab 1. Januar 2022 für Bestandsverträge, sei die bAV in allen Gehaltsgruppen „sehr attraktiv“, hob von Löbbecke hervor.

Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement AG und verantwortlich für bAV bei HDI.  Foto: Constantin Ehrchen

Und weiter im Text, pardon im Code: Die 30 steht für die neue Geringverdienerförderung. Diese biete auch „vertriebliches Potenzial“, gab sich der HDI-Experte überzeugt. Hintergrund: Arbeitgeber, die zusätzlich zum Lohn ihrer Angestellten zwischen 240 und 480 Euro jährlich in eine zusätzliche bAV einzahlen, werden 30 Prozent des Beitrags, maximal aber 144 Euro, im nächsten Lohnsteuerabzugsverfahren erstattet.

„Keine Ausreden mehr“

Sichtlich angetan zeigte sich von Löbbecke von der Zahl 100. Genauer: Für Leistungsempfänger der Grundsicherung gibt es einen Sockelfreibetrag und einen erweiterten Freibetrag für Einkommen aus freiwilliger zusätzlicher Altersvorsorge. Dieser Sockelfreibetrag beträgt 100 Euro. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben 30 Prozent des Einkommens oberhalb des Sockels. Gedeckelt wird dieser Wert jedoch auf 50 Prozent des Regelbedarfs von aktuell 416 Euro im Monat. Im Jahr 2018 ergibt sich also insgesamt ein Freibetrag von maximal 208 Euro im Monat. Daraus folgt: Künftige Rentenzahlungen werden erst ab einem Betrag von mehr als 208 Euro monatlich voll auf die Grundsicherung angerechnet.

Foto: Constantin Ehrchen

Bisher hatte ein Geringverdiener, der mit seiner gesetzlichen Rente unterhalb der Grundsicherung im Alter landen würde, nichts von seinem Konsumverzicht. Denn seine ergänzende Vorsorge wurde ihm auf die Grundsicherung angerechnet. „Die neue Regelung steht dafür, dass sich Sparen wieder lohnt“, freute sich von Löbbecke. Das sei „phänomenal“, da es somit „keine Ausreden“ mehr für Verbraucher gebe, nicht in einen bAV-Vertrag zu sparen.

Ja, und dann gibt es ja noch die 152. Sie steht für die Freigrenze in der Sozialversicherung. Leistungen, die Verbraucher im Rentenalter aus einer bAV bekommen, sind grundsätzlich zu versteuern. Außerdem werden bei der Auszahlung Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung fällig. Allerdings gilt folgende Ausnahme: Die Leistungen sind beitragsfrei, wenn die Summe aller betrieblichen Versorgungsbezüge einen monatlichen Beitrag von 152,25 Euro (bei einmaliger Kapitalauszahlung: 18.270 Euro) in 2018 nicht überschreitet. Da die SV-Freigrenze sich dynamisch in Abhängigkeit der Bezugsgröße gemäß 18 SGB IV entwickelt, dürfte die Grenze bis 2038 auf rund 220 Euro steigen.

Förderquoten von satten 75 Prozent

Der bAV-Experte machte seinen Zuhörern an dieser Stelle deutlich, dass manche bAV-Renten diese Bagatellgrenze gar nicht überschreiten werden und daher keinerlei SV-Abgaben zu erwarten hätten. Zudem wies er darauf hin, dass ein Gesamtpaket aus Geringverdiener-Förderung und Riester-Förderung im Rahmen der bAV besonders lukrativ sei – durch „Riestern“ lassen sich für den Arbeitnehmer Förderquoten von satten 75 Prozent erreichen. Und auch der Arbeitgeber punktet: Ein Geringverdiener-Baustein kostet den Betrieb nach Steuern nur die Hälfte, rechnete von Löbbecke vor.

Reger fachlicher Austausch in der Kaffeepause. Foto: Constantin Ehrchen

Mit der Codenummer 40 kam von Löbbecke auf das Programm HDI bAV PlusCashback zu sprechen. Das Prinzip: Der Arbeitnehmer wandelt monatlich mindestens 100 Euro in eine Direktversicherung von HDI um. Der Arbeitgeber legt wie im BRSG vorgesehen 15 Euro zur Direktversicherung oben drauf. Der Arbeitnehmer erhält außerdem von seinem Chef eine Prepaid-Kreditkarte eines Kooperationspartners mit einer steuerfreien Gutschrift von 40 Euro monatlich. Der tatsächliche Aufwand für Arbeitnehmer betrage dabei rund 10 Euro – und das für insgesamt 115 Euro, die jeden Monat in seine bAV fließen, rechnete von Löbbecke beispielhaft vor. Der Aufwand des Arbeitgebers liegt gleichzeitig bei monatlich 25 Euro.

Natürlich war auch für das leibliche Wohl gesorgt. Foto: Constantin Ehrchen

Bedauern über Gesetzgeber

Im Hinblick auf die letzte Codenummer 4 kam der HDI-Manager auf den Fakt zu sprechen, dass sich der Gesetzgeber nicht dazu durchringen konnte, die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung parallel zur steuerlichen Änderung ebenfalls auf 8 Prozent der BBG zu erhöhen. Bedeutet: Ein Arbeitnehmer kann künftig zwar 8 Prozent der BBG pro Jahr steuerfrei als Sparbeitrag aufwenden, sozialabgabenfrei sind aber weiterhin nur 4 Prozent der BBG. Das führt dazu, dass Beitragszahlungen, etwa in eine Direktversicherung, von mehr als 4 Prozent der BBG bis hin zu den nunmehr steuerfreien 8 Prozent sozialabgabenpflichtig sind, „die aus den Beiträgen resultierenden Versorgungsleistungen aber auch“. Dieser Sachverhalt, könne „nur Stirnrunzeln hervorrufen“, wie von Löbbecke zuvor in einem gemeinsamen Gastbeitrag mit den bAV-Experten Thomas Dommermuth und Marco Westermann kritisierte.

Leider konnte Sandra Koch in ihrem folgenden Vortrag keine Aussichten auf Verbesserungen in diesem umstrittenen Punkt aus Berlin mitbringen, aber das war so auch nicht zu erwarten. Die Regierungsamtfrau aus dem Bundesfinanzministerium referierte über die steuerlichen Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und stand den anwesenden Maklern Rede und Antwort zu den oftmals kniffligen Fragen rund um die bAV.

Sandra Koch, Regierungsamtfrau in Berlin. Foto: Constantin Ehrchen

Mit vielen Fragen aus dem Publikum sah sich auch Mathias Ulbrich konfrontiert. Der Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Hochschule Schmalkalden sowie bAV-Experte der Rechtsanwaltskanzlei Bach Langheid Dallmayr sprach über die arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Er erläuterte den Zuhörern die rechtlichen Besonderheiten der neuen Zielrente/Beitragszusage im Rahmen der neuen bAV-II-Welt (Sozialpartnermodell).

Professor Mathias Ulbrich, Fakultät Wirtschaftsrecht, Schmalkalden. Foto: Constantin Ehrchen

Dabei wies Ulbrich unter anderem auf mögliche Fallstricke hin, die sich stellen, wenn Arbeitgeber einen Wechsel ihrer Versorgungsarchitektur vornehmen wollen – sprich: Von der bisherigen bAV-I-Welt in die bAV-II-Welt übergehen wollen. Dabei handele es sich um „das Hochreck der bAV“, machte Ulbrich den Schwierigkeitsgrad dieser Aufgabe deutlich. Er sei gespannt, so der Rechtsexperte, wie sich die Vor- und Nachteile des neuen Sozialpartnermodells für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Zukunft verteilen werden. Für Lacher im Publikum sorgte er dabei mit seiner „typischen Antwort von Juristen“, wie er selbst einräumte, wenn sich Makler konkrete Aussagen wünschen: „Es kommt drauf an“.

Für gleichfalls Lacher als auch ernste Mienen unter den Zuhörern sorgte schließlich der von vielen Teilnehmern als krönender Tagesabschluss empfundene Besuch von CDU-Politiker Wolfgang Bosbach. Im Gespräch mit dem TV-Journalisten Wolfram Kons nahm der für seine offenen Worte und seinen Humor bekannte Rheinländer zu aktuellen gesellschaftlichen Themen Stellung, so auch zur Flüchtlingsfrage, in der er sich zum Kurs von Horst Seehofer bekannte. Gleichwohl machte er deutlich, dass er trotz Differenzen in einigen politischen Frage auch weiterhin zu Bundeskanzlerin Angela Merkel stehen werde. „Politik ist das Ringen um die beste Lösung“, warb der ehemalige Bundestagsabgeordnete für eine politische Kultur des Ausgleichs und des Kompromisses. Die Zuhörer belohnten seine Worte mit langem Applaus – und dürften Bosbachs lebenskluge Anmerkungen wohl auch beim abschließenden Ausklang bei einem Kölsch weiter diskutiert haben.

Alle Vorträge und Impressionen des Tages finden Sie hier zum persönlichen Download.

Wolfgang Bosbach (rechts) im Gespräch mit Wolfram Kons. Foto: Constantin Ehrchen

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Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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