Was ist geschehen?
Eine private Krankenversicherung hatte die Kostenerstattung einer Zahnarztbehandlung gegenüber ihres Versicherten verweigert. Grund: Der Zahnarzt habe beim Setzen des Zahnimplantats den Wurzelrest nicht richtig entfernt. Ein dauerhafter Behandlungserfolg sei daher nicht zu erwarten. Der Arzt sieht nun seine Reputation in Gefahr und zieht vor Gericht.
Das Urteil
In den beiden folgenden Instanzen kommt es zu keinem Ergebnis bezüglich der Frage, ob der Arzt während der Behandlung den Wurzelrest tatsächlich entfernt hat.
Der fünfte Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln urteilt schließlich, dass der Versicherer gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, zu prüfen, ob die Behandlung medizinisch notwendig gewesen sei. In diesem Erstattungsverfahren sei die Richtigkeit der Behandlung zu überprüfen. Auch sei zu berücksichtigen, dass der Versicherer sich nur gegenüber ihrem Kunden geäußert und somit nicht den Ruf des Arztes zerstört hat (Aktenzeichen 5 U 201/17).
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.