Absicherung von Sportvereinen

„Jeder Sportverein muss prüfen, wo Versicherungslücken bestehen“

Sportvereine haben über ihren jeweiligen Landessportbund zwar oft schon eine Grundabsicherung für ihre Mitglieder. Trotzdem bestehen dann meist noch Deckungslücken, die es über weitere Versicherungen zu schließen gilt. Thorsten M. Kuhr, Geschäftsführer und Inhaber von Bernhard Assekuranzmakler, und Heike Weber, Juristin dort, erklären im Interview, worauf es dabei ankommt.
© Bernhard Assekuranzmakler
Heike Weber, Juristin, und Thorsten M. Kuhr, Geschäftsführer und Inhaber Bernhard Assekuranzmakler, berichten über die richtige Absicherung von Sportvereinen.

Pfefferminzia: Wie ist es aktuell um den Versicherungsschutz von Sportvereinen bestellt?

Thorsten M. Kuhr: Sportvereine sind in der Regel über den Landessportbund ihres Bundeslandes abgesichert. Meist besteht ein Versicherungsschutz für die Vereinsmitglieder, insbesondere für Haftpflicht und Unfälle. Der Versicherungsschutz für die sportlichen Aktivitäten ist also im ersten Schritt dort angesiedelt. Wobei der Versicherungsschutz je nach Landessportverband unterschiedlich geregelt ist. Deshalb muss jeder Sportverein selber prüfen, was genau über seinen Landessportverband versichert ist, und wo Versicherungslücken bestehen. Insbesondere muss geprüft werden, ob und wie die Tätigkeit der ehrenamtlichen und gegebenenfalls hauptamtlichen Mitarbeiter versichert ist, ob reine Vermögenschäden gedeckt sind, und wie es um das Inventar und gegebenenfalls die Immobilie des Vereins bestellt ist. Hier sind oft Zusatzversicherungen nötig, um die sich der Sportverein selber kümmern muss.

Welche Versicherungen empfehlen Sie hier?

Kuhr: Generell empfehlen wir Zusatzversicherungen für die Bereiche Vermögensschäden, D&O-Manager-Haftpflicht sowie Cyberschäden. Dazu kommt die Kfz-Versicherung, zum Beispiel für die gemeinsamen Fahrten zu Wettkämpfen im Privatauto, und die Deckung von Grundbesitz und Inventar. Denkbar ist auch eine zusätzliche Gruppen-Unfallversicherung für die Ehrenamtlichen und Helfer sowie spezielle Konzepte für Sportler, weil die Vereins-Gruppen-Unfallversicherungen oft bereits bei niedrigerer Invalidität und umfangreicher leisten. Daneben ist auch eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll, um die oft hohen Kosten von Rechtsanwälten und Gerichten abzudecken. Falls Vereine eine spezielle Veranstaltung, mit Bewirtung und Hüpfburg und besonders vielen Besuchern planen, ist eine speziell zugeschnittene Veranstalter-Haftpflichtversicherung gut.

Wie gehen Sie bei der Beratung von Sportvereinen vor?

Heike Weber: Bernhard Assekuranzmakler ist seit 70 Jahren auf die Beratung von gemeinnützigen Einrichtungen spezialisiert. Gemeinnützige Organisationen wie Vereine und Verbände brauchen ein anderes Deckungskonzept als etwa Gewerbe- oder Privatkunden. Daher ist der Blick in die Satzung des jeweiligen Vereins wichtig, um festzustellen, was die satzungsgemäße Tätigkeit ist, und welche Risiken sich daraus ergeben. Und ob eventuell weitere Tätigkeiten wie etwa die Bewirtung dort beschrieben werden oder eventuell Töchter wie Stiftungen mitzuversichern sind. Danach können wir ein Versicherungsschutzkonzept entwickeln und anbieten.

Welche Versicherungen schätzen Sie als die wichtigsten für Sportvereine ein und warum?

Weber: Unserer Ansicht nach steht immer die Absicherung der Sportler (Mitglieder) sowie der ehrenamtlichen und gegebenenfalls hauptamtlichen Mitarbeiter im Vordergrund. Am wichtigsten für Sportvereine ist generell eine Vereinshaftpflicht, weil sie mögliche Personen- und Sachschäden deckt. Dazu kommt die Deckung reiner Vermögensschäden. Dies vor allem deshalb, weil insbesondere die Organe gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen haften, wenn es durch die Pflichtverletzung eines Organs beim Verein oder einem Dritten zu einem Vermögensschaden kommt.

Können Sie hier aus Ihrer Erfahrung vielleicht ein paar Beispiele für Schadenfälle nennen?

Kuhr: Häufig im Bereich Vereinshaftpflicht sind Fälle, bei denen es um die Verkehrssicherungspflicht geht: Ein Besucher fällt auf dem Vereinsgelände über ein schlecht verlegtes Stromkabel fällt oder auf rutscht auf Glatteis aus und verletzt sich dabei. Bei den Vermögensschäden und Manager-Haftpflicht-Fällen geht es oft um das sogenannte Organisationsverschulden der Organe oder der Vereinsleitung. Wenn die Vereinsleitung also beispielsweise Abläufe oder Personal nicht gut genug ausgesucht, organisiert und überwacht hat. Da kann es dann zu pflichtwidrigen Unregelmäßigkeiten im Umgang mit Geldern kommen.

Weber: Aktuell und zunehmend sind Schadensfälle im Bereich Cyber, in denen Hacker das IT-System lahm legen oder versuchen, die Buchhaltung zu täuschen und eine Überweisung ins Ausland verlangen. In solchen „Fake-President“-Fällen kommen oft große Geldbeträge zusammen, die dann unwiederbringlich für den Verein verloren sind. Deshalb spielt in diesen Bereichen auch ein gutes IT- und Cyber-Risikomanagement im Verein selbst eine große Rolle.

Auf welche Produktmerkmale kommt es bei den Muss-Versicherungen jeweils an?

Weber: Wichtig ist zum Beispiel bei einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, dass nicht nur Dritt- sondern auch Eigenschäden mitversichert sind, und dass nicht nur die fahrlässige Pflichtverletzung gedeckt ist, sondern auch die vorsätzliche. Falls ein Sportverein auch als „Reiseveranstalter“ oder „Vermittler verbundener Reiseleistungen“ auftritt, dann sind Reiseveranstalter-Haftpflicht- und Insolvenz-Versicherungen nötig, die das neue EU-Reiserecht berücksichtigen. Die Vermögensschaden- und vor allem die Cyber-Policen müssen bestmöglich auch die Risiken abdecken, die sich aus der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung ergeben.

Wie teuer ist so eine Versicherungsausstattung für Sportvereine?

Kuhr: Die genaue Versicherungsprämie, die ein Sportverein zahlt, hängt ab von den gegebenen Risiken, den deshalb gewählten Versicherungsarten und Versicherungssummen. Die Versicherungsprämien berechnen sich meist nach Höhe der Haushaltssumme des Vereins, zum Teil nach Zahl der Mitarbeiter oder der Mitglieder oder Sportler. Eine einfache Vereins-Haftpflichtversicherung beginnt zum Beispiel bei 99 Euro.

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