Die Absicherung von Betriebsrenten wird teurer. Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVAG), der im Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat für das Jahr 2018 einen Beitragssatz von 2,1 Promille festgesetzt. Im Jahr zuvor waren es noch 2,0 Promille.
Der Beitragssatz wird auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2018 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage bezogen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich auf rund 345 Milliarden Euro addieren.
Aufgrund des Beitragssatzes von 2,1 Promille müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit etwa 725 Millionen Euro zahlen (im Vorjahr 678 Millionen Euro).
Immerhin: Im Juli 2018 hatte der PSVAG noch mit einen Beitragssatz von rund 2,5 Promille gerechnet. Der zu finanzierende Aufwand habe sich dann aber günstiger entwickelt als erwartet. Daher gilt nun der niedrigere Beitragssatz von 2,1 Promille.
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