Wie wichtig eine konkrete Formulierung in der Patientenverfügung ist, zeigt das Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016 (Aktenzeichen XII ZB 61/16). Dort wird genau definiert, wie eine rechtlich bindende Patientenverfügung aussehen sollte.
Dazu gehört beispielsweise, dass „konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können“. Auf diesen Punkt macht die Huk-Coburg in einer Pressemitteilung aufmerksam.
Denn als „von vorneherein nicht ausreichend“ seien „allgemeine Anweisungen, wie die Aufforderung ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapie-Erfolg nicht mehr zu erwarten ist“. Der Betroffene soll, so die Richter, umschreibend festlegen, was er in einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation will und was nicht.
Wie also eine Patientenverfügung optimal gestaltet wird, könnte mit Hilfe eines Juristen geklärt werden. Dafür sehen einige Rechtsschutzversicherungen eine Option vor.
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