Riester-Rentenversicherung

Verbraucherschützer machen Front gegen Mehrfachkosten

Erneut sind die Kosten von Riester-Rentenversicherungen ins Visier von Verbraucherschützern geraten. Diesmal geht es um den Vorwurf an einen Lebensversicherer, Abschluss- und Vertriebskosten bei bestimmten Verträgen doppelt berechnet zu haben. Kein Einzelfall, fürchtet Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Wie sich der Versicherer und der Versicherungsverband GDV gegenüber Pfefferminzia dazu äußerten, erfahren Sie hier.
© VZBV
„Kosten dürften nur entstehen, wenn die Gesamtsparleistung der Verbraucher auch wirklich steigt“, fordert Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim VZBV.

Kommt es bei einer Riester-Rentenversicherung zu einer Zulagenerhöhung, werden dann auch die Abschluss- und Vertriebskosten erneut berechnet?

Diese Frage hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gestellt und verweist in einer aktuellen Mitteilung auf einen Fall, der laut Verbraucherschützer befürchten lasse, dass das mehrfache Abrechnen von Kosten bei vielen Versicherern zur Praxis gehöre. Der Gesetzgeber müsse gegen doppelte Kosten bei der Riester-Rentenversicherung einschreiten, forderten die Verbraucherschützer sogleich. Denn bislang sei die doppelte Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten per Gesetz nicht ausgeschlossen.

Worum geht es?

Konkret berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband über einen Fall beim Versicherer Württembergische Leben (W&W Leben), der den Marktwächtern vorliegt.

Demnach zahlte ein Versicherter mehrere Jahre in eine Riester-Rentenversicherung ein – und zwar mit dem Höchstbetrag von 1.946 Euro, zuzüglich der Grundzulage von 154 Euro, deren Summe er ebenfalls aus eigener Tasche zahlte. Für die Summe aller Eigenbeiträge zahlte der Verbraucher laut VZBV in den ersten fünf Jahren die für die gesamte Laufzeit anfallenden Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 4,5 Prozent.

Danach wurde der Versicherte kinderzulagenberechtigt, der Eigenbeitrag – auf den er Abschluss- und Vertriebskosten gezahlt hatte – sank entsprechend. Der Gesamtbeitrag blieb aber gleich. Was dann folgte, schildern die Verbraucherschützer so:

„Die Württembergische berechnete ihm auf Grund dieser Änderung erneut Abschluss- und Vertriebskosten auf die neue Kinderzulage – dieses Mal von vier Prozent. Und das obwohl der Verbraucher auf die durch die Kinderzulage wegfallenden Beiträge bereits Abschluss- und Vertriebskosten in voller Höhe gezahlt hatte.“

Zugleich habe die W&W Leben angekündigt, dass der Kunde nach dem Wegfall der Zulage erneut mit Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 4,5 Prozent Kosten auf die dann wieder erhöhten Eigenbeiträge rechnen müsse.

Für Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim VZBV, ein Unding: „Kosten dürften nur entstehen, wenn die Gesamtsparleistung der Verbraucher auch wirklich steigt“, sagte sie und fordert nun ein Einschreiten der Bundesregierung: „Die mehrfache Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten muss gesetzlich unterbunden werden.“

Was sagt W&W Leben zu dem Fall?

Die Württembergische Leben beschwichtigt. Auf Anfrage von Pfefferminzia teilt eine Sprecherin mit:

„Der durch den Verbraucherzentrale-Bundesverband jetzt gemeldete Fall eines Riester-Vertrags mit doppelt abgerechneten Abschluss- und Vertriebskosten stellt eine nur in sehr seltenen Einzelfällen vorkommende Konstellation dar. Vertragsanpassungen durch gesenkte Eigenbeiträge infolge geänderter Zulagen,…, kommen bei weniger als 0,1 Prozent der entsprechenden Verträge der Württembergischen Lebensversicherung vor. Prinzipiell bemüht sich die Württembergische Lebensversicherung auch hier immer um kulante Regelungen im Sinne des Kundeninteresses.“

Die Nachfrage von Pfefferminzia, ob es bei W&W Leben eine generelle Überprüfung der bisherigen Praxis geben werde oder stattdessen ein fallbezogenes Handeln, dass sich betroffene Kunden also aktiv bei W&W Leben beschweren müssen, beantwortete das Unternehmen so:

„Eine Überprüfung hat bereits stattgefunden. Es handelt sich pro Jahr lediglich um eine Handvoll Beschwerden. Mit den Beschwerdeführern sind wir im Gespräch und bieten eine kulante Lösung an.“

Die Verbraucherschützer dürften sich wohl kaum mit kulanten Lösungen zufrieden geben. Sie hegen die Vermutung, dass auch die Kunden anderer Versicherer betroffen seien. Konkrete Fälle lägen zwar noch nicht vor, räumt der VZBV ein, man hoffe aber auf entsprechende Hinweise von Verbrauchern, die sich bei ihrem Versicherer erkundigen sollten.

So sei zu befürchten, dass auch andere Versicherer für jede Form von Zulagenerhöhung die Abschluss- und Vertriebskosten erneut berechnen – zum Beispiel bei der jüngsten Erhöhung der Riester-Grundzulage um 21 Euro, heißt es seitens der Marktwächter.

Weiß man beim Versicherungsverband GDV mehr zum Thema?

Man habe „keine Erkenntnisse“, so ein Verbandssprecher gegenüber Pfefferminzia, „zur Verbreitung dieses spezifischen Problems“. Allerdings sehe auch der GDV „grundsätzlich Reformbedarf bei der Riester-Rente und der zu komplexen Fördersystematik“. So sei der beschriebene Effekt auch dieser Komplexität geschuldet, heißt es. Zugleich sieht der Verband auch die Sparer in der Verantwortung:

„Sinnvoll wäre, wenn zusätzliche Kinderzulagen immer zu einer Erhöhung der Versicherungsleistung genutzt würden und nicht zu einer Absenkung der Eigenbeiträge. Es ist unserer Ansicht nach nicht sinnvoll, dass der Staat über ein bestimmtes Zulagensystem systematisch Anreize setzt, den Eigenaufwand zu minimieren.“

Die Verbraucherschützer äußern hingegen ganz andere Kritikpunkte in Richtung Staat:

„Die doppelte Berechnung von Abschluss- und Vertriebskosten belastet Riester-Sparer mit Kindern am stärksten – also ausgerechnet die Verbraucher, die vom Gesetzgeber als besonders förderungswürdig erachtet werden.“

Und VZBV-Frau Mohn wird noch deutlicher: „Dieser Fall zeigt exemplarisch, wo die Probleme der privaten Altersvorsorge unter Riester liegen. Der Vertrieb hält doppelt die Hand auf, nur weil Teile des Eigenbeitrags zwischenzeitlich durch eine Riester-Zulage ersetzt werden.“

Altersvorsorgefonds nach schwedischem Vorbild

Aus Sicht der Verbraucherschützer sollte die private Altersorge durch einen Altersvorsorgefonds nach schwedischem Vorbild „grundsätzlich reformiert“ werden. Ein solcher Fonds würde mit stark reduzierten Vertriebskosten auskommen und flexible Einzahlungen zulassen, heißt es zur Begründung.

Mehr zum Thema

Riester- und Rürup-Renten – eine Bestandsaufnahme

Die Riester-Rente kommt einfach nicht zur Ruhe. Im Spätsommer 2018 liefen im Abstand weniger Tage…

Wie vererbt man einen Riester-Vertrag?

Riester-Renten können vererbt werden. In den Bedingungen der jeweiligen Anbieter ist geregelt, was es wann…

Riester-Rente motiviert Geringverdiener

Es sei vor allem den staatlichen Fördersätzen zuzuschreiben, dass jedes Jahr Millionen von Menschen in…

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia