Neubeginn als Makler

Was beim Absprung aus dem Vertreterjob zu beachten ist

Viele wechselwillige Ausschließlichkeitsvertreter fragen sich, wie sie erworbenes Wissen weiterverwenden dürfen, wenn sie sich als Makler selbstständig machen wollen. Denn: Über Jahre hinweg aufgebaute Kundenbeziehungen sind ein wichtiges soziales Startkapital. Hier erfahren Sie, was rechtlich möglich ist – und was besser unterlassen werden sollte.
© Martin Winkel
Ulrike Specht ist Rechts- und Fachanwältin für Handels-, Gesellschafts- und Erbrecht der Anwaltskanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner in Regensburg.
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