Absicherung von Beamten

„Je höher die Besoldungsgruppe, umso höher die Versorgungslücke“

Für Beamte bestehe gerade in den ersten Dienstjahren ein erhebliches Risiko, ganz ohne Versorgung dazustehen, sagt Jochen Hergenhahn, Experte für Dienstunfähigkeitsabsicherung und Beamtenversorgung bei der DBV. Im Interview sagt der Manager der Axa-Tochter, welchen Versorgungslücken Staatsdiener ausgesetzt sind und was Vermittler bei der Absicherung im Falle einer Dienstunfähigkeit beachten sollten.
© Axa/DBV
Jochen Hergenhahn, Experte für Dienstunfähigkeitsabsicherung und Beamtenversorgung bei der DBV, einem Tochterunternehmen des Versicherers Axa.

Pfefferminzia: In der Bevölkerung herrscht die Meinung vor, dass Beamte grundsätzlich eine gute soziale Absicherung genießen. Ist diese Sichtweise berechtigt?

Jochen Hergenhahn: Auch wir beobachten die vorherrschende Ansicht einer guten sozialen Absicherung von Beamten. Durch viele Reformen der vergangenen Jahre wird sich die Versorgungssituation in Zukunft jedoch deutlich schlechter darstellen. Heute muss ein Beamter mindestens 40 Jahre im Öffentlichen Dienst ableisten, um die maximale Versorgung von 71,75 Prozent der letzten Bruttobezüge, beziehungsweise der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge zu erhalten. Diese Zahl erreichen viele Beamte allerdings nicht mehr, da durch das hohe Ausbildungsniveau ein Eintritt in den Beruf häufig erst im Alter zwischen Mitte und Ende 20 erfolgt. Hinzu kommen Kindererziehungs- und Elternzeiten oder Zeiten, in denen der Beruf nur in Teilzeit ausgeübt wird. Alle diese Lebensphasen reduzieren den Anspruch auf Pension im Alter. Und wer früher als gesetzlich vorgesehen in den Ruhestand möchte, muss einen Versorgungsabschlag von bis zu 14,4 Prozent hinnehmen.

Wie ist es um die Versorgungssituation von Beamten im Falle einer dauerhaften Dienstunfähigkeit (DU) bestellt?

Akut wird die Situation, wenn ein Beamter vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Gerade in den ersten Dienstjahren besteht ein erhebliches Risiko, ganz ohne Versorgung dazustehen. Beamte auf Widerruf und Probe werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Wenn die vorgeschriebene Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt ist, besteht aber auch hier kein Anspruch auf eine Rente. Lediglich als Beamter auf Probe kann es bei einem Dienstunfall ein Unfallruhegehalt geben. Aber auch für den Beamten auf Lebenszeit besteht ein Risiko. Wird dieser wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, so muss er sich in jungen Jahren oft mit der Mindestversorgung begnügen. Es gilt: Je höher die Besoldungsgruppe, umso höher ist die Versorgungslücke. Daher ist die private Absicherung, insbesondere gegen das Risiko der Dienstunfähigkeit, unerlässlich.

Inwieweit unterscheiden sich die Ursachen für eine DU von den Ursachen einer Berufsunfähigkeit (BU)?

Die Ursachen für BU und DU unterscheiden sich über alle Berufe betrachtet nicht signifikant. Bei den uniformierten Beamten ist die Ursache Unfall/Dienstunfall etwas erhöht. Sowohl bei BU als auch bei DU spielt das Thema Psyche eine immer größere Rolle. Etwa jeder Vierte wird im Laufe seines Berufslebens BU/DU.

Was ist daraus abzuleiten?

Diese Zahl unterstreicht die Wichtigkeit für den Kunden, sich entsprechend abzusichern. Nur mit einer qualitativ hochwertigen DU-Klausel kann sich der Beamte bei Dienstunfähigkeit auch sicher sein die Leistung zu erhalten. Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung kann in der Leistungsprüfung zu einem anderen Ergebnis kommen und der Beamte hat keinen Leistungsanspruch, obwohl er wegen Dienstunfähigkeit entlassen, oder in den Ruhestand versetzt wurde.

 

Das Thema Dienstunfähigkeitsklausel sorgt immer mal wieder für einige Verwirrung innerhalb der Arbeitskraftabsicherung. Ob echte, unechte, vollständige, unvollständige oder temporäre Klauseln – die Gestaltungen der Versicherer sind vielfältig. Worauf sollten Vermittler bei den unterschiedlichen Varianten grundsätzlich achten?

Der Vermittler sollte grundsätzlich prüfen, ob die allgemeine DU-Klausel auch in der BU-Police eingeschlossen ist, dies bestenfalls ohne Mehrbeitrag. Dass im Falle der Dienstunfähigkeit die Leistung ohne medizinische BU-Prüfung erbracht wird, ist ein weiteres wichtiges Auswahlkriterium für die Wahl der DU. Dies wird oft auch als „echte DU-Klausel“ bezeichnet. Als vollständige DU-Klausel versteht man die Tatsache, dass sowohl Anwärter (Beamte auf Widerruf), Beamte auf Probe, als auch Beamte auf Lebenszeit von der DU-Klausel berücksichtigt werden. Dies ist leider bei unterschiedlichen Bedingungswerken nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. Temporäre Klauseln sind am Markt eher selten, aber für den Kunden besonders komplex. In diesen Fällen kann in den Bedingungen integriert sein, dass die DU-Klausel beispielsweise nur bis zum 50. Lebensjahr gilt. Wird die DU dann erst nach Vollendung des 50. Lebensjahrs festgestellt, erfolgt die Leistungsprüfung nach BU-Kriterien mit den bekannten negativen Folgen für den Beamten.

Mit welchen Produktmerkmalen will die DBV im Bereich DU-Klausel punkten?

Als Spezialversicherer für den Öffentlichen Dienst hat die DBV das notwendige Know-how und eine breite Expertise in den Zielgruppen Beamte, Soldaten, Richter und Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst. Basierend auf einer qualifizierten Versorgungsanalyse bieten wir für unsere Zielgruppen das passende Produkt mit den erforderlichen Klauseln. Bei der DBV ist etwa die allgemeine DU-Klausel automatisch und ohne Mehrbeitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten.

Optional kann die Teildienstunfähigkeit eingeschlossen werden. Bei begrenzter Dienstunfähigkeit bekommt der Beamte dann eine anteilige Leistung aus der vereinbarten DU-Rente. Dieser Einschluss ist besonders wichtig für den Beamten, weil der Dienstherr verpflichtet ist, vor einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit zu prüfen, ob der Beamte unter Beibehaltung des übertragenen Amtes die Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann – man spricht hier auch von einer begrenzten Dienstfähigkeit.

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Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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