Im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) wurde nicht nur ein Pflichtzuschuss für Neuverträge, sondern auch für alle bestehenden Verträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) durch die Arbeitgeber ab 2022 vereinbart. 15 Prozent Zuschuss müssen die Arbeitgeber zahlen, wenn sie durch das bAV-Modell Sozialversicherungsbeiträge sparen.
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