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Im Jahr 2039 könnte bereits jeder fünfte Rentner (21,6 Prozent) in Deutschland von Altersarmut betroffen sein, so das zentrale Ergebnis einer Studie der Bertelsmann Stiftung in Zusammenarbeit mit dem DIW. Zu den Risikogruppen zählen laut Untersuchung vor allem Geringqualifizierte und Alleinstehende.
In Zahlen sieht das so aus:
Bei Personen ohne Berufsschulabschluss steigt die Grundsicherungsquote zwischen 2019 und 2039 von rund 16 auf 21 Prozent. Bei alleinstehenden Frauen klettert die Quote im selben Zeitraum von 12 auf fast 20 Prozent. Einen besonders starken Anstieg müssen künftig ostdeutsche Rentner verkraften. Liegt die Grundsicherungsquote in Ostdeutschland aktuell mit 6,5 Prozent noch deutlich unter dem Niveau in Westdeutschland (rund 10 Prozent), verdoppelt sie sich laut Studie bis 2039 auf knapp 12 Prozent.

„Selbst bei einer positiven Arbeitsmarktentwicklung müssen wir mit einem deutlichen Anstieg der Altersarmut in den kommenden zwanzig Jahren rechnen“, so Christof Schiller, Studienleiter bei der Bertelsmann Stiftung. „Neben beschäftigungspolitischen Maßnahmen, um Risikogruppen noch besser in Arbeit zu bringen, sind auch zielgenaue Reformen des Rentensystems notwendig, um den Anstieg der Altersarmut zu bremsen“, ergänzt Schiller.
Wie die Studie weiter zeigt, könnte die Grundsicherungsquote, die den Anteil der Rentner angibt, die zusätzlich auf staatliche Unterstützung zur Existenzsicherung angewiesen sind, bis 2039 von aktuell 9 Prozent (2019) auf knapp 12 Prozent steigen. Hier ist aber zu beachten, dass in der Studie eine vollständige Inanspruchnahme der Grundsicherung unterstellt wird. Die Werte berücksichtigen somit auch die „verdeckte“ Altersarmut. Laut Studie liegt die Grundsicherungsschwelle für einen Ein-Personen-Haushalt bei etwa 777 Euro. Ebenfalls berücksichtigt ist hier, ob der Haushalt über anrechenbares Vermögen verfügt.
Auch die Armutsgefährdung im Alter würde laut Studienautoren im selben Zeitraum von aktuell 16,8 auf 21,6 Prozent klettern. Als armutsgefährdet gelten laut Studie Personen, deren monatliches Nettoeinkommen unter Berücksichtigung des Haushaltszusammenhangs unter 905 Euro liegt.
Reformen reichen (noch) nicht aus
Die Studienautoren nutzen die Ergebnisse der Studie, um die Politik zu warnen: Sowohl das bisher im Koalitionsvertrag beschriebene Modell einer Grundrente mit, als auch die Variante von Arbeitsminister Heil ohne grundsätzliche Bedürftigkeitsprüfung seien noch nicht ausreichend. Die Variante der Grundrente aus dem Koalitionsvertrag, die für Grundsicherungsempfänger mit 35 Versicherungsjahren eine Erhöhung des Grundsicherungsbedarfs um 10 Prozent vorsehe, könne den Anstieg der Altersarmut kaum bremsen. Laut Studie würde die Reform das Armutsrisiko bis 2039 nur um 0,4 Prozentpunkte auf dann 21,2 Prozent reduzieren.
„Der Hauptgrund für diesen geringen Effekt liegt darin, dass weniger als ein Drittel der Personen mit Grundsicherungsanspruch auf die geforderten 35 Versicherungsjahre kommen“, so Studienautor Johannes Geyer vom DIW Berlin.
Das Reformkonzept von Arbeitsminister Heil hingegen könne hinsichtlich einer Reduzierung der Altersarmut durchaus mehr Wirkung entfalten, so die Experten. Hiermit ließe sich mit dem die Armutsrisikoquote bis 2039 auf 18,4 Prozent reduzieren. Gleichzeitig sei diese Reform aber ebenfalls noch wenig zielgenau, da hier viele Personen profitierten, deren Nettoeinkommen deutlich oberhalb der Grundsicherungsschwelle liege.
85 Prozent der 3,1 Millionen berechtigten Personen hätten laut Studie aufgrund anderer Einkünfte im Haushalt eigentlich keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter. Das mittlere individuelle Nettoeinkommen der Begünstigten liege sogar doppelt so hoch wie die Bedürftigkeitsschwelle.
Christof Schiller sieht – mit ein paar Änderungen – aber dennoch Potenzial im „Heil’schen Modell“:
Um die Zielgenauigkeit zu stärken, könnte die die Reform um eine einfache Einkommensprüfung (ohne Vermögensprüfung) und eine etwas flexiblere Auslegung der Versicherungszeiten ergänzt werden. Durch die Einkommensprüfung könnte so sichergestellt werden, dass tatsächlich nur einkommensschwache Haushalte in den Genuss der Aufwertung der Rentenanwartschaften kommen.
Eine flexiblere Auslegung der anerkannten Versicherungszeiten käme dem wachsenden Anteil von Menschen zugute, die im Lebensverlauf längere versicherungsfreie Zeiten oder Zeiten der Erwerbslosigkeit aufweisen, so Schiller.
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