Pfefferminzia: Ein Kunde will für längere Zeit ins Ausland. Worauf sollte er bei seiner Krankenversicherung unbedingt achten?
Ingo Trosiner: Zunächst hat diese Person ja eine Krankenversicherung im Heimatland, also in Deutschland. Entweder bei der gesetzlichen (GKV) oder bei der privaten (PKV). Kann diese Mitgliedschaft beziehungsweise der Vertrag mit ins Ausland genommen werden? Wenn nicht – und das ist die Regel – trifft die Kundin oder der Kunde auf viele unterschiedliche Möglichkeiten. Der Krankenversicherungsschutz sollte die individuelle und konkrete Situation des Kunden oder der Kundin berücksichtigen. Reicht zum Beispiel ein Versicherungsschutz für einige Jahre oder soll der Vertrag „unbefristet“ sein? Bestehen Vorerkrankungen, die mitversichert werden sollen? Welche konkreten Leistungen sollen versichert werden? Und nicht zuletzt: Welches Land oder welche Versicherungsregion soll gelten? Das beinhaltet auch die Frage, welcher Versicherungsschutz bei vorübergehenden Heimaturlauben enthalten sein soll.
Gut versichert in Deutschland, plötzlich Lücken im Ausland: Was unterschätzen Kunden beim Krankenversicherungsschutz am häufigsten?
Trosiner: Das insbesondere bei zeitlich befristeten Policen bestehende Vorerkrankungen ausgeschlossen werden. Oder auch: Das diese zeitlich befristeten Verträge nur dann verlängert werden können, sofern der Kunde oder die Kundin nach wie vor „gesund“ ist. Hat sich zum Beispiel eine risikoerhebliche Vorerkrankung eingestellt, kann in manchen Fällen weder eine Verlängerung noch eine Umstellung erfolgen.
Wenn der Versicherungsschutz im Ausland nicht greift, kann es auch für den Makler teuer werden. Wo liegen die größten Haftungsrisiken?
Trosiner: Genau wie bei der Beratung innerhalb der deutschen PKV muss klar sein, dass die empfohlene Absicherung zu den Wünschen und Bedürfnissen der Kundin oder des Kunden passen. Zusätzlich kommen aber weitere Punkte hinzu, wie beispielsweise, dass die internationale Krankenversicherung weder eine Pflegeversicherung noch eine Alterungsrückstellung kennt. Um Haftungen zu vermeiden, sollte dies explizit beraten und dokumentiert werden.
Am 17. November sind Sie Referent beim gemeinsamen Webinar von Pfefferminzia und der BDAE Gruppe. Was nehmen Makler daraus konkret für ihre Beratungspraxis mit?
Trosiner: Das Webinar soll vermitteln, was beim Thema „internationale Krankenversicherung“ zu einer professionellen Beratung dazu gehört, wo die wesentlichen Unterschiede zur deutschen PKV sind und was man tun kann, um in diesem Segment erfolgreich zu sein.
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