Verlängerte Stornohaftung?

Vermittlerverbände reagieren verschnupft auf Wiens-Aussage

In einem öffentlichen Beitrag denkt Versicherungsaufseherin Julia Wiens von der Bafin darüber nach, dass fünf Jahre Stornohaftung in der geförderten Altersvorsorge nicht reichen könnten. Das bringt AfW und BVK auf die Barrikaden.
Zwei Männer in Anzügen lächeln in die Kamera.
© AfW, BVK, Canva-Kollage
Norman Wirth (links, Geschäftsführender AfW-Vorstand) und Michael H. Heinz (BVK-Präsident)

Interessenvertretungen von Vermittlern halten überhaupt nichts davon, Stornohaftungszeiten zu verlängern. Das verdeutlichen Aussagen des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung und des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Anlass sind Aussagen von Versicherungsaufseherin Julia Wiens (Bafin) im Zusammenhang mit der neu reformierten, staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Sie verwies jüngst auf den Konflikt, dass Vermittler Provision vorab in einer Summe wollen, Versicherer diese Kosten aber über die gesamte Ansparphase verteilen müssen. Um das auszugleichen, brachte Wiens vorsichtige Kalkulation, aber auch verlängerte Stornohaftungszeiten ins Spiel. Die bisher üblichen fünf Jahre könnten zu wenig sein (mehr dazu lesen Sie hier).

Die erwähnten Verbände reagieren darauf reichlich verstimmt. „Wenn ein Vermittler bei einem für den Kunden sinnvollen Anbieterwechsel noch nach vielen Jahren mit der Rückzahlung seiner Vergütung rechnen müsste, schafft man genau den falschen wirtschaftlichen Anreiz“, sagt Norman Wirth, Geschäftsführender AfW-Vorstand. „Wer vergütungsgetriebene Beratung verhindern will, sollte keine Regelungen etablieren, die selbst neue Vergütungsanreize gegen einen Anbieterwechsel setzen könnten.“

Das Argument ist nicht von der Hand zu weisen: Tatsächlich könnten Vermittler Produktwechsel zu verhindern versuchen, weil sie auch … sagen wir … nach acht Jahren oder später Teile der Provision zurückzahlen müssten. Freilich wäre das wiederum eine Vorgehensweise, die die Bafin ablehnt und deshalb ahnden würde. Wörtlich sagt Wiens dazu: „Eine rein provisionsgetriebene Vertriebssteuerung ist aufsichtsrechtlich unzulässig. Maßgeblich ist das Kundenbedürfnis.“ Es ist knifflig mit jeder Menge Für und Wider.

Verärgert äußert sich auch der BVK. „Die geplante Verlängerung der Stornohaftung wäre das völlig falsche Signal“, bemängelt dessen Präsident Michael H. Heinz. „Versicherungsvermittler dürfen nicht zu den Leidtragenden einer Reform werden, die ausdrücklich mehr Wechselmöglichkeiten und Flexibilität für Verbraucher schaffen soll. Wer Anbieterwechsel erleichtert, kann nicht gleichzeitig die Haftungsrisiken der Vermittler ausweiten.“ Schon die aktuelle fünfjährigen Stornohaftung berge einiges an Unsicherheit für Vermittler.

Was wäre also stattdessen zu tun? Wirklich konkret werden die Verbände nicht. „Wenn Versicherer Abschlussvergütungen vorfinanzieren, müssen dafür tragfähige Vergütungs- und Refinanzierungsmodelle entwickelt werden“, sagt etwa Norman Wirth.

Der BVK indes fordert lediglich die Bafin auf, von solchen Gedanken „Abstand zu nehmen und die Bedeutung der Vermittler für die private Altersvorsorge anzuerkennen“.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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Ein Kommentar

  1. Ich begrüße die Klarheit und den Vorstoß von Frau Wiens und dass die Bafin hier so klar ist.

    Der Gesetzgeber wollte mit der Reform und der Pflicht die Vergütung über die Laufzeit zu spannen, Abschlussprovisionen vermeiden. Jetzt geht die Diskussion doch wieder darum, dass die Versicherer auf Druck der Vertriebe AP zahlen und wie lange es eine Stornohaftung geben sollte. Wenn man nur Provision zulassen würde, die auf die komplette Laufzeit gestreckt ist, BP oder AP auf die komplette Laufzeit gestreckt mit Stornohaftung über die komplette Laufzeit, dann habe ich auch als Vertrieb auch kein Incentive Kunden länger in einem Produkt zu halten da ich beim neuen Produkt eine ähnliche Provision erwarten kann.

    Der schlimmste Punkt in der Diskussion ist allerdings, dass noch gar nicht offen diskutiert wird, wie die Versicherer die AP ohne Zillmerung planen zu finanzieren: Nämlich aus dem Deckungsstock und Rücklagen der existierenden Kunden. Die Kunden tragen also das volle Risiko wenn AV-Depot Kunden nach weniger als 10-15 Jahren (so lange dauert es die AP zu finanzieren, manche Versicherer rechnen auch längeren Werten!) zu einem anderen Anbieter wechseln, da es auf Grund der AP dann noch ein Minusgeschäft ist. Und das bei einem Produkt wie dem AV-Depot, welches mehr Wechselmöglichkeiten bietet als jede geförderte AV die wie je gesehen haben.

    Möglichkeiten die eigentlich mal zur Diskussion kommen sollten:
    – die BaFin verbietet es Anbietern die AP auf Kosten / Risiken der eigenen und unbeteiligten Kundenbasis vorzufinanzieren
    – Wenn der Versicherer die AP dann selber von der Bilanz vorfinanzieren muss, dann springt bei so einem flexiblen Produkt hoffentlich das von Frau Wiens erwähnte Risikomanagement ein und sagt, dass die Stornohaftung der erwarteten Zeit bis zur Refinanzierung der AP aus dem Vertrag entspricht. Was m.E. aber nicht in 5 und auch nicht in 8 Jahren der Fall ist – gegeben der niedrigen Profitmarge der Versicherer beim AV-Depot.

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