Der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (BVAG) darf kein Versicherungsgeschäft mehr betreiben. Die entsprechende Erlaubnis hat ihm die Finanzaufsicht Bafin am 23. Juni 2026 entzogen, wie sie jetzt mitteilt.
Der Versicherer aus Bochum wurde 1968 gegründet und gehört zu den sogenannten Sterbekassen. Er bot also ausschließlich Sterbegeldversicherungen an, die Bestattungen der Kunden finanzieren sollen (mehr zu solchen Verträgen lesen Sie hier).
Die Bafin schildert den Hintergrund: Der BVAG musste demnach Beträge auf Immobilienanlagen abschreiben. Der daraus entstehende Verlust sei nicht mehr durch Eigenkapital gedeckt, weshalb der Versicherungsverein die gesetzliche Mindestkapitalquote nicht mehr erfüllen kann. Einen Plan, wie er das Problem lösen will, habe er noch nicht vorgelegt.
Der BVAG selbst wird etwas konkreter. Demnach habe ihn – wie so viele andere Immobilieninvestoren und Projektentwickler auch – die abrupte Zinswende im Jahr 2022 hart getroffen. Damals verteuerten sich Kredite in Rekordgeschwindigkeit, was wiederum die Immobilienpreise einbrechen ließ. Im Jahresabschluss 2025 musste man „einige Kapitalanlagen“ deutlich niedriger bewerten als zuvor angenommen.
Am 22. Juni 2026 habe der BVAG-Vorstand der Bafin einen Abwicklungsplan vorgelegt, so der Verein weiter. Man wolle den Versicherungsbestand geordnet weiterführen. Bis der Plan aber genehmigt ist, könne der BVAG keine gekündigten Verträge auszahlen. Die Erlaubnis der Bafin für den Plan erwarte er für das derzeit laufende dritte Quartal 2026. In dem Zusammenhang soll es auch eine Mitgliedervertreterversammlung mit weiteren Informationen geben.
Nun wird der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit abgewickelt. Neue Versicherungsverträge darf er nicht mehr abschließen. Bestehende Verträge soll er weiterführen, darf sie aber nicht erhöhen und nicht verlängern. Allerdings darf er versprochene Leistungen kürzen, um den erlittenen Verlust auszugleichen.
Der BVAG selbst betont, dass er Sterbefälle unverändert weiter bearbeiten werde. Er sei auch nach aktuellem Stand weiter zahlungsfähig.
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