Anders als GKV-Versicherte bekommen Privatpatienten die Arztrechnung zugeschickt und können einen prüfenden Blick darauf werfen. Das ist schön, lässt viele aber erst einmal ratlos zurück. Deshalb hier einmal so einfach wie möglich erklärt: Wie ist eine GOÄ-Rechnung aufgebaut und was bedeuten die einzelnen Punkte?
Das muss in einer GOÄ-Rechnung stehen
Die GOÄ-Rechnung besteht aus mehreren Elementen, die verpflichtend enthalten sein müssen. Im Einzelnen sind das:
- das Datum der Leistungserbringung
- die GOÄ-Nummer (auch: „GOÄ-Ziffer“ oder „Gebührenposition“): Jeder ärztlichen Leistung ist in der GOÄ eine bestimmte Nummer zugewiesen. Sie muss zusammen mit einer Beschreibung der Leistung in der GOÄ-Rechnung aufgeführt sein. Welche Nummer für welche Leistung steht, findet man im Ziffernverzeichnis der Gebührenordnung für Ärzte. Manchmal taucht in der Rechnung auch der Buchstabe „a“ wie „analog“ auf. Dann handelt es sich um eine Leistung, die noch nicht Bestandteil der bereits 1982 entstandenen GOÄ ist. Im Zuge der aktuellen GOÄ-Reform sollen aber auch diese Leistungen künftig mit einer eigenen Ziffer enthalten sein.
- Punktzahl und Punktwert: Um zu berechnen, welches Honorar für eine bestimmte Leistung berechnet werden kann, ist jede Leistung mit einer bestimmten Punktzahl versehen, die mit einem gesetzlich festgelegten Punktwert multipliziert wird. Daraus ergibt sich ein in Euro und Cent angegebener „Einfachsatz“. Das ist aber noch nicht der endgültige Rechnungsbetrag.
- Steigerungssatz: Um den tatsächlichen Aufwand des Arztes abzubilden, wird der Einfachsatz je nach Schwierigkeit, Aufwand und besonderen Umständen mit einem bestimmten Steigerungssatz multipliziert. Der am häufigsten abgerechnete Regelsatz liegt bei 2,3, in zu begründenden Fällen beim Höchstsatz von 3,5. Auch Faktoren über 3,5 sind möglich, aber nur wenn vorher eine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen wurde.
Warum sind Rechnungen unterschiedlich hoch?
Kunden sind gelegentlich irritiert, wenn sie feststellen, dass Rechnungen für vermeintlich gleiche Leistungen unterschiedlich hoch ausfallen. Das liegt an den individuell anwendbaren Steigerungssätzen in der GOÄ-Rechnung. Durch besondere Umstände wie Vorerkrankungen können bei einem Patienten andere Steigerungssätze angewendet werden als bei einem anderen – woraus sich am Ende unterschiedliche Rechnungsbeträge ergeben.