Altersvorsorgedepot

„Wir brauchen eine faire marktgerechte Ausschreibung für den Staatsfonds“

Dr. Peter Schwark ist Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Pfefferminzia befragte ihn dazu, wie die jüngsten Pläne der Bundesregierung zur Reform der geförderten Altersvorsorge aus Expertensicht zu bewerten sind.
Versicherungsberater in formeller Kleidung vor städtischer Skyline, professionelle Beratung.
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Peter Schwark ist Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).

Pfefferminzia: Am Freitag wurde die neue geförderte Altersvorsorge im Bundestag beschlossen. Die Riester-Rente wird durch das Altersvorsorgedepot mit gedeckelten Kosten abgelöst, das nun auch vom Staat angeboten werden soll. Wie bewerten Sie das?

Peter Schwark: Damit hat in der Tat keiner gerechnet. Das trifft die gesamte Finanzdienstleistungsbranche, auch in der Fondsindustrie herrscht helle Aufregung. In der Anhörung beim Finanzausschuss hat interessanterweise die SPD nur Experten geladen, die dieses Konzept verfolgen. Der kundige Betrachter konnte darin ein Signal sehen, dass das Konzept der SPD besonders wichtig ist, neben dem Kostendeckel.

Der Kostendeckel ist von 1,5 auf 1,0 Prozent reduziert worden. Was bedeutet das für die Anbieter?

Schwark: Wenn ein Vertrag 40 Jahre läuft, dann sind 1,5 Prozent oder weniger vielleicht auskömmlich, wenn mit ETF gearbeitet wird. Aber bei einem Zwölfjahresvertrag sieht das ganz anders aus. Ein Anbieter muss betriebswirtschaftlich rechnen, wie er das in seinem Kostensystem amortisiert. Ein zu niedriger Kostendeckel führt dazu, dass die Anbieter ihr höchstes Eintrittsalter für das Produkt absenken müssen. Die Unflexibilität eines zu engen Kostenrahmens ist damit sozialpolitisch kontraproduktiv. 1,0 Prozent halte ich vor diesem Hintergrund vorsichtig formuliert für sehr sportlich. Es geht dabei um kundenbezogene Prozesse, es geht um Einmalaufwand bei Vertragsabschluss und -anpassungen oder die Auszahlung. Diese passen in die laufzeitunabhängige Logik eines engen Kostendeckels nicht hinein.

Offenbar stand das schwedische Modell bei den Kosten Pate?

Schwark: Das ist eine falsche Benchmark. Der schwedische Fonds AP7 kennt keinen einzigen seiner Kunden. Die Rentenbehörde verwaltet die Kundenbeziehung. Sie teilt dem Fonds das Geld zu, das er dann anlegen soll. Ein Vehikel, das nur Geld anlegt, hat natürlich extreme Skaleneffekte. Wer wie der AP7 über 126 Milliarden Euro verfügt hat, für den sind die 0,1 Prozent immerhin Kosten von 126 Millionen, die sie für Investmentmanagement ausgegeben können. Das ist eine Menge Geld. Aber welcher Anbieter in Deutschland hat denn solche Losgrößen? Und diejenigen, die das haben, wie der größte deutsche Lebensversicherer, die sind in der reinen Kapitalanlage ähnlich kosteneffizient.

Der erste deutsche Staatsfonds Kenfo arbeitet doch mit sehr geringen Kosten. Könnte das ein Modell sein?

Schwark: Der Kenfo legt 24 Milliarden Euro an. Dafür braucht er nur Investmentmanager. Damit hat er aber noch keinen Endkunden betreut, noch kein Riester-Verfahren installiert, kein Meldeverfahren Richtung Finanzbehörden, keine Störfallbearbeitung. Der Staat darf hier nicht in Vorleistung gehen und so ein öffentlich-rechtliches Anlagevehikel quersubventionieren. Er sollte das fairerweise ausschreiben, meines Erachtens muss er das vergaberechtlich sogar, und zwar europaweit. Diese Ausschreibung sollte verlangen, dass derjenige, der diese Aufgabe übernimmt, das komplette Investment in die Prozesse, die Technologie, die digitale Antragsstrecke vorstreckt und dass er dafür die nötigen Eigenmittel mitbringt, auch um neben der Investition die Anlaufverluste im laufenden Betrieb sicher darzustellen. Und natürlich sollte er dazu von der BaFin beaufsichtigt sein.

Gibt es dafür Modelle?

Schwark: In Großbritannien werden Kraftwerke auf diese Art ausgeschrieben. Der Staat fragt, wer baut das Kraftwerk und betreibt es, welche Vergütung für die produzierte Kilowattstunde fordert er? Das Geld kommt dann im Ergebnis komplett vom Kunden. So eine Ausschreibung wäre marktgerecht, fair und effizient. Ich sehe nicht, warum das in Deutschland nicht ginge.

Wie geht es nun nach dem Beschluss weiter?

Schwark: Das Altersvorsorgereformgesetz ist noch kein Errichtungsgesetz für ein staatliches Standarddepot. Stattdessen wurde eine Verordnungsermächtigung beschlossen, so dass der Verordnungsgeber ein öffentlich-rechtliches Vehikel aufsetzen kann. Wie das geregelt wird, ist noch nicht bekannt. In der Verordnung könnte der Ausschreibungsprozess beschrieben werden. Ein sauber abgetrenntes, privatwirtschaftlich organisiertes, öffentlich-rechtlich beaufsichtigtes Modell ohne Einstandspflicht der öffentlichen Hand kann marktgerecht mit anderen Anbietern in den Wettbewerb treten. Man könnte das dann wie die Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) alle fünf Jahre neu ausschreiben, um Konzentrationen bei einem Träger zu vermeiden.

Wann wäre so ein Modell einsatzbereit?

Schwark: Viele private Anbieter werden am 1. Januar 2027 am Markt sein. Sie haben sich damit beschäftigt, viele verfügen bereits über Erfahrung mit Riester. Beim staatlichen Standarddepot gehe ich davon aus, dass es nicht zum Jahresanfang 2027 schon steht. Denn egal wer aus der staatsnahen Sphäre das machen würde, er hat regelmäßig keine Erfahrung im Retail-Geschäft, er weiß nicht, wie man Kundenverträge verwaltet, hat keine Kundenberater und keine Zulagenverwaltung. Das staatliche Angebot wird dafür einfach Zeit brauchen.

 

 

 

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Autor

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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