Pfefferminzia: Der Krieg in Nahost sorgt dafür, dass Urlauber und dort stationierte Mitarbeiter von Unternehmen nicht zurück nach Deutschland können. Um welche Länder geht es hauptsächlich?
Lea Fiebelkorn: Derzeit erreichen uns die meisten Anfragen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, insbesondere in Bezug auf Dubai. Das Land hat sich in den vergangenen Jahren beispielsweise durch ein Remote-Work Visum und aufgrund steuerlicher Vorteile als beliebtes Ziel entwickelt. Es kommen aber auch Anfragen aus Saudi-Arabien, wo sich Kunden geschäftlich niederlassen wollten.
Und die hängen dort fest?
Fiebelkorn: Ja. Vor allem in diesen Ländern hat man mit den aktuellen Umständen nicht gerechnet. Sie galten immer als recht sicher.
Welche Fragen kommen dann auf den Tisch?
Fiebelkorn: Unternehmen fragen sich, wie sie sich gegenüber Mitarbeitenden in verschiedenen Fällen verhalten sollen, beispielsweise bei Mitarbeitenden, die ihren Urlaub in Dubai nicht wie geplant beenden können. Eine Möglichkeit ist es, sie unbezahlt freizustellen, was jedoch für die Betroffenen finanziell problematisch ist. Alternativ könnten die Mitarbeitenden vorübergehend mobil aus dem Ausland arbeiten – sofern das organisatorisch und rechtlich möglich ist.
Was von beidem wäre besser?
Fiebelkorn: Das lässt sich pauschal schwer beantworten. Es ist unklar, wie lange diese Situation anhält, und Mitarbeitende freizustellen, ist nicht die charmanteste Lösung: Sie kann die Beziehung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden belasten, weil sich die Mitarbeitenden womöglich unverstanden und alleingelassen fühlen.
Wenn mobiles Arbeiten ermöglicht wird, entstehen wiederum rechtliche Verpflichtungen – etwa in Bezug auf Arbeitsschutz, Datenschutz oder steuerliche Aspekte. Der Arbeitgeber muss das entsprechend prüfen und regeln.
Klingt trotzdem so, als wäre die mobile Lösung die bessere.
Fiebelkorn: In vielen Fällen sehe ich das so, ja. Es verhindert beispielsweise, dass Mitarbeitende im Ausland in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Potenzielle rechtliche Risiken für die Arbeitgebenden bestehen eben aber auch bei dieser Variante.
Was ist mit denen, die dort sowieso arbeiten, weil sie dort hingeschickt wurden oder weil sie Steuern sparen wollen. Influencer, zum Beispiel.
Fiebelkorn: Selbstständige müssen eigenständig entscheiden, ob sie zurückkommen oder nicht. Hier gibt es keinen Arbeitgeber als Rückhalt. In Bezug auf entsandte Mitarbeitende fragen uns jedoch auch viele Arbeitgebende, was sie mit ihren Leuten dort tun sollen.
Und was sollen sie tun?
Fiebelkorn: In den meisten Entsendevereinbarungen sind Rückkehrmöglichkeiten für Krisensituationen ohnehin vorgesehen – beispielsweise bei Naturkatastrophen, Terrorlagen oder politischen Unruhen. Das ist angemessen, denn die Entsendung erfolgt auf Initiative des Arbeitgebers. Derzeit besteht jedoch das Problem, dass schlichtweg keine Flüge verfügbar sind – die Mitarbeitenden sind also tatsächlich vor Ort gebunden.
Womit wir auf die Krankenversicherung im Ausland zu sprechen kommen. Ändert der Krieg in Nahost irgendwas am Schutz?
Fiebelkorn: Für die Versicherten des BDAE ändert sich nichts am Schutz. Wie es bei anderen Versicherungsanbietern und den Krankenversicherungen aussieht, sollten die Kunden aber einmal unbedingt nachprüfen – nur hat eben nicht jeder die Versicherungsbedingungen im Ausland mit dabei. Deshalb sollte man schnellstmöglich Kontakt mit seinem Versicherer oder Vermittler aufnehmen und das klären. In den meisten Verträgen könnte es zusätzlich Klauseln geben, dass Schäden aus aktiver Teilnahme am Kriegsgeschehen nicht abgedeckt sind – bei uns ist das auch der Fall.
Wenn ich dort als Tourist bin und nicht wegkomme, könnte meine Reisekrankenversicherung auslaufen. Die ist ja oft begrenzt. Wie verlängere ich die?
Fiebelkorn: Bei uns kann man Verlängerungen oder auch neue Versicherungen immer anfragen, zudem versichern wir auch Personen, die bereits im Ausland sind – unabhängig davon, ob schon eine andere Versicherung besteht. Das ist auf dem Versicherungsmarkt nicht selbstverständlich. Während der Corona-Krise mussten ja auch viele Menschen ungewollt im Ausland bleiben, Versicherungen wurden teilweise gekündigt oder sind nicht verlängert worden – diese Personen sind damals ebenso auf uns zugekommen.
Die konnten Sie alle aufnehmen?
Fiebelkorn: Sehr viele, ja. Natürlich mussten wir prüfen, ob sie versicherbar waren, aber wir haben immer geschaut, was möglich ist.
Mit welchen Versicherungen helfen Sie dann aus?
Fiebelkorn: Es kommt auf die Umstände an. Wenn jemand einen langfristigen Auslandsaufenthalt beabsichtigt, muss natürlich auch die Auslandskrankenversicherung entsprechend ausgerichtet sein. Zudem könnten bei einem längeren Auslandsaufenthalt auch andere Versicherungen eine Rolle spielen, wie beispielweise Haftpflicht und Rechtschutz. Im Zuge einer individuellen Beratung besprechen wir immer gemeinsam, welches Produkt oder welche Produkte am besten passen.
Ist es auch versichert, wenn man Granatsplitter abkriegt?
Fiebelkorn: Ob durch Kriegsereignisse verursachte Verletzungen, ein Granatsplitter beispielsweise, versichert sind, hängt vom Produkt ab. Typischerweise sind bei allen Versicherungen lediglich Schäden durch die aktive Teilnahme am Kriegsgeschehen ausgeschlossen – bei den meisten Produkten ist es also mit drin.
Irgendwie entnehme ich Ihren Auskünften, dass sich alle in Nahost-Gestrandeten ihre Verträge mal genau anschauen sollten.
Fiebelkorn: Richtig. Lesen Sie nach, was alles abgesichert ist und ob Sie überhaupt noch abgesichert sind. Ob Kurz- oder Langfristprodukt, ob teuer oder günstig, ist dann erstmal egal. Also: Was ist drin? Was ist ausgeschlossen? Läuft der Vertrag noch?
Und dann beim Versicherer anrufen oder beim Makler.
Fiebelkorn: Genau.
Dann gibt es ja noch die anderen. Diejenigen, die in Deutschland festsitzen und nicht mehr zurück nach … sagen wir … Dubai kommen.
Fiebelkorn: Personen, die sich in Deutschland aufhalten und über einen befristeten Versicherungsschutz verfügen, müssen prüfen, wie lange ihr Versicherungsschutz reicht. Sofern dieser bald ausläuft, sollten sie klären, ob sie ihn gegebenenfalls auch aus Kulanz verlängern können. Oft sind in den Versicherungsbedingungen sogar solche Härtefälle vorgesehen. Außerdem, aber das ist kein Versicherungsthema, müssen diese Leute zusehen, dass sie ihren Aufenthaltstitel verlängern, sofern dieser ebenfalls befristet ist und bald ausläuft – und das sollten sie mit der Ausländerbehörde besprechen.
Dann schauen wir, wie die Sache weitergeht und bedanken uns für das Gespräch.
Lea Fiebelkorn ist Juristin und Unternehmensberaterin bei BDAE Consult. Es gehört zur BDAE Gruppe, einen Spezialisten für Auslandskrankenversicherungen und Arbeit im Ausland. Ein Interview mit Geschäftsführer Philipp Belau finden Sie als Video hier.
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