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Erst vor einigen Wochen durften wir uns daran erfreuen, wie sachlich, fair und respektvoll manche Diskussionen ablaufen. Es ging um die befristete Berufsunfähigkeitsrente der Alten Leipziger, den Beitrag finden Sie hier.
Wie es auch anders laufen kann, zeigt ein aktueller Zwist zwischen Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein und dem Präsidenten des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz. Da wirft Letzterer Ersterem vor, „ideologisch und interessengeleitet“ zu sein. Und Kleinlein bezeichnet Heinz in seinem Konter als „Chefideologe“ und unterstellt ihm, den Unterschied zwischen Abschlusskosten und Provision nicht zu verstehen.
Es fallen noch weitere Vorwürfe (auch zwischen Kleinlein und Dritten), die sich insgesamt eher auf mittlerem bis unterem Facebook-Niveau bewegen. Weshalb wir an dieser Stelle darauf verzichten wollen, sie wiederzugeben (Wer es dennoch wissen will, findet es im Blog von Marktbeobachter Stephan von Heymann sauber zusammengefasst).
Befassen wir uns lieber mit den Standpunkten, denn die gibt es sehr wohl. Hauptursache für den Disput ist das neu geplante Altersvorsorgereformgesetz. Die erste Lesung im Bundestag läuft heute, am 26. Februar 2026. In diesem Gesetz ist vorgesehen, dass Anbieter von staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen deren Abschlusskosten über die gesamte Laufzeit verteilen müssen. Das sogenannte Zillmern, also die Kosten in den ersten Jahren von den Beiträgen abzuziehen, wäre damit verboten.
Das soll verhindern, dass Kunden neue, hohe Abschlusskosten aufgedrückt bekommen, wenn sie den Vertrag wechseln. Und das wiederum soll solche Wechsel erleichtern und die Konkurrenz der Anbieter fördern. So heißt es zumindest im Entwurf. Sollten Kunden aber innerhalb der ersten fünf Jahre wechseln wollen, darf der bisherige Produktgeber eine Wechselgebühr erheben, um angefallene Kosten zu decken.
Der zweite Punkt betrifft den Kostendeckel. Denn laut Entwurf darf das vorgesehene Standarddepot (und nicht etwa jeder Vertrag) Effektivkosten von maximal 1,5 Prozent im Jahr mit sich bringen. Sagen wir mal so: Damit wäre es definitiv immer noch nicht billig, denn zum Beispiel pure Indexfonds liegen deutlich darunter. Aber es könnte Schlimmeres verhindern.
Der Deckel ließ jedoch aus Axel Kleinlein den Verbraucherschützer ausbrechen (schließlich war er jahrelang Chef des Bundes der Versicherten). In seinem Blog stuft er den Deckel als deutlich zu hoch ein und bezeichnet ihn als „Freifahrtschein besonders junge Kunden zu schröpfen“.
Es folgt eine Rechnung, die zeigt, wie stark 1,5 Prozent Kosten über lange Laufzeiten ins Gewicht fallen. Das ist zweifellos richtig. Es zeigt aber auch, dass Kleinlein im Gegensatz zum Gesetzgeber nicht mit sonderlich großer Konkurrenz unter den Anbietern rechnet. Denn die würde die Kosten unter 1,5 Prozent drücken. Kleinlein möchte den Druck im Gesetz.
Auch der erste Punkt mit den Abschlusskosten reicht ihm nicht. Er befürchtet, dass Versicherer die eingebüßten Einnahmen über gesenkte Überschüsse wieder reinholen wollen. Auch Provisionen an den Vertrieb könnten diesen Weg nehmen. Hohe Zahlungen an den Versicherungsvertrieb verhindert also auch das Zillmer-Verbot nicht, meint Kleinlein: „Alle Kunden müssten zukünftig auf Überschüsse verzichten, damit die Vermittler weiter hohe Provisionen erhalten.“
Es ist logisch, dass ein Berufsverband wie der BVK das anders sieht. Gegenüber dem „Versicherungsjournal“ befürchtet Michael H. Heinz, dass Beratung erschwert werde. Stattdessen solle man die Zillmerung auf … vielleicht … zehn Jahre ausdehnen und die Kosten genauer und transparent aufschlüsseln.
Es folgt der bereits erwähnte Ideologie-Vorwurf gegen Kleinlein. Allerdings bezieht sich Heinz dann auf den angeblichen Vorwurf Kleinleins, die Abschlusskosten der Verträge seien zu hoch. Das hat der aber in der Form gar nicht behauptet.
Entsprechend kräftig schäumt er in einem weiteren Blog-Text. Auch hier die sachliche Kurzform: Kleinlein weist darauf hin, dass er zwischen Abschlusskosten und Provision unterscheidet. Außerdem wolle er kein Provisionsverbot, sondern einen Provisionsdeckel.
Inzwischen hat sich der BVK wieder gemeldet. Er betont erneut, wie wichtig Beratung auch bei Altersvorsorgeprodukten ist (die Auseinandersetzung mit dem GDV lesen Sie hier). Und er betont, dass ein Kostendeckel (nicht Provisionsdeckel!) von 1,5 Prozent „tief in die Produktgestaltung eingreift und die betriebswirtschaftlichen Realitäten der Branche ignoriert“.
„Vor allem aber gefährdet es langfristig die Beratungsqualität“, so BVK-Präsident Heinz, „da qualifizierte Vermittlung und laufende Betreuung nicht beliebig kostengünstig erbracht werden können.“ Er befürchtet somit offenbar – im Gegensatz zu Kleinlein – dass Zillmer-Verbot und gedeckelte Kosten direkt die Provision drücken.
Übrigens meldet sich pünktlich zur Entwurflesung auch der Lobbyverband der Investmentbranche, der BVI. Interessanterweise findet man dort das Zillmer-Verbot sinnvoll. Für gleichen Wettbewerb im Vertrieb reiche das nicht mal aus. Versicherer könnten nach wie vor ihrem Vertrieb weiterhin vorab Provision zahlen und die Kosten dafür und das Stornorisiko auf das Versichertenkollektiv abwälzen.
BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter sagt dazu: „Provisionen müssen nicht nur im Kundenvertrag, sondern auch im Vertrieb über die gesamte Laufzeit verteilt werden. Andernfalls wird der Wettbewerb verzerrt zu Lasten der Sparer.“
Am Ende bleiben ohnehin noch Fragen offen. Im Entwurf ist immer von Effektivkosten für das Standarddepot die Rede. Wie werden sich die Kosten von anderen Verträgen verhalten? Kann das Standarddepot als Konkurrenz ihnen wirklich das Wasser abgraben, wenn deren Kosten darüber liegen?
Und wenn ja, was macht die Versicherungsbranche, wenn erstmal die Investmentbroker einsteigen? Deren Produkte liegen höchstwahrscheinlich noch ein gutes Stück unter den 1,5 Prozent. Im Gegenzug sei die Frage gestattet: Wie kann es sein, dass Effektivkosten von 1,5 Prozent pro Jahr (!) nicht ausreichen, um ein Altersvorsorgeprodukt auf die Beine zu stellen? Was stimmt da mit der Ausgabenseite nicht?
Solche Fragen lassen sich im Vorfeld unmöglich abschätzen, also: abwarten!
Zurück zu Kleinlein und Heinz. Im Amateurfußball gibt es die schöne Tradition, nach Streit auf dem Feld sich die Hand zu geben, in der Kneipe ein Bierchen zusammen zu zischen und alles wieder zu vergessen. Vielleicht ist das auch eine gute Idee für die beiden Streithähne.
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