Wartezimmer in Hausarztpraxis: 2026 stehen für Privatversicherte einige Änderungen an. © picture alliance/dpa | Daniel Karmann
  • Von Redaktion
  • 11.12.2025 um 15:03
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Höhere Zuschüsse, geänderte Pflegeleistungen, erweiterte Funktionen der elektronischen Patientenakte (ePA): 2026 bringt wichtige Neuerungen für Privatversicherte. Der PKV-Verband gibt einen Überblick, den wir hier veröffentlichen.

Neue Grenzen für den Wechsel in die PKV

Beschäftigte müssen ab 2026 ein Einkommen von mindestens 77.400 Euro im Jahr erzielen, um versicherungsfrei in der GKV zu werden und in die PKV wechseln zu können. 2025 lag die Grenze noch bei 73.800 Euro pro Jahr. Wichtig zu wissen: Wer bereits privatversichert ist und von der neuen Grenze eingeholt wird, kann sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und in der PKV bleiben.

Personen mit einem geringfügigen Einkommen sind nicht versicherungspflichtig in der GKV und dürfen sich daher ebenfalls privat versichern. Der Verdienst darf dafür ab dem 1. Januar 2026 nicht höher als 603 Euro im Monat sein (2025: 556 Euro).

Familienmitglieder von Beamtinnen und Beamten sind bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig und können sich privat versichern, wenn sie eine bestimmte Einkommensgrenze etwa bei einer selbstständigen Tätigkeit nicht überschreiten. Bei der Bundesbeihilfe steigt diese Grenze auf 22.648 Euro/Jahr (2025: 21.832 Euro). Die Werte für Landesbeamte können sich je nach Bundesland unterscheiden. (Hinweis: Bei einer abhängigen Beschäftigung der Familienmitglieder tritt unabhängig von der Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe Versicherungspflicht in der GKV ein).

Diese Zuschüsse gibt es 2026 zum PKV-Beitrag

Arbeitgeber zahlen ihren privatversicherten Angestellten einen Zuschuss. Für 2026 gilt ein maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung von 508,59 Euro (2025: 471,32 Euro) und 104,63 Euro (2025: 99,23 Euro) zur Pflegeversicherung.

Privatversicherte Angestellte, die den maximalen Arbeitgeberzuschuss nicht ausschöpfen, können einen Zuschuss zum PKV-Beitrag ihrer Familienangehörigen erhalten. Das gilt dann, wenn das Familienmitglied zum Beispiel keiner Beschäftigung nachgeht und nur ein geringes Einkommen hat (etwa aus Kapitalerträgen). Dieses Einkommen darf im kommenden Jahr 565 Euro im Monat (bisher: 535 Euro) nicht überschreiten. Ist das Familienmitglied geringfügig beschäftigt, darf das Einkommen höher sein, da dann die Geringfügigkeitsgrenze zu beachten ist (2026: 603 Euro).

Wer eine gesetzliche Rente bezieht, hat Anspruch auf einen Zuschuss zu seinem PKV-Beitrag durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Dieser muss dort beantragt werden. Die Höhe ist abhängig von der eigenen Rentenhöhe, dem allgemeinen Beitragssatz der GKV und dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Da Letzterer zum 1. Januar 2026 auf 2,9 Prozent angehoben wird, erhöht sich auch der Zuschuss des Rentenversicherungsträgers leicht.

Änderungen in den Sozialtarifen der PKV

In der PKV gibt es mit dem Basistarif und dem Standardtarif zwei Sozialtarife. Während der Standardtarif eine Option für langjährig Privatversicherte ist, die ihren Vertrag vor dem Jahr 2009 abgeschlossen haben, ist der Basistarif eine Alternative vor allem für Versicherte, die sozial hilfebedürftig sind. In beiden Tarifen gibt es jeweils einen Höchstbeitrag.

Im Basistarif steigt der Höchstbeitrag 2026 auf 1.017,18 Euro. Bei sozialer Hilfebedürftigkeit reduziert sich der Beitrag im Basistarif auf die Hälfte des Höchstbeitrags, zusätzlich kann der Sozialhilfeträger den Beitrag bezuschussen. Durch die Erhöhung des Höchstbeitrags im Basistarif kann auch der Zuschuss des Sozialhilfeträgers steigen.

Im Standardtarif sind 2026 maximal 848,62 Euro zu zahlen. Für Ehepaare im Standardtarif liegt der gemeinsame Beitrag bei maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags: 1.272,93 Euro.

Für den Zugang zum Standardtarif gilt für unter 65-Jährige zudem eine Einkommensgrenze, die mit der Beitragsbemessungsgrenze der GKV identisch ist. Versicherte dürfen 2026 maximal ein jährliches Gesamteinkommen von 69.750 Euro (2025: 66.150 Euro) haben, damit sie sich im Standardtarif versichern können.

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