Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
Um sorgenfrei in den Ruhestand zu blicken, braucht es professionelle Ruhestandsplanung. Damit Ihre Kundinnen und Kunden ihr bestes Leben leben können.
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Ab dem 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verbindlich. Damit kommt auf Vermittler im Versicherungsumfeld eine neue gesetzliche Verpflichtung zu: Digitale Angebote für Endkundinnen und -kunden müssen künftig barrierefrei gestaltet sein.
Was bislang als freiwillige Maßnahme für mehr Nutzerfreundlichkeit galt, wird nun rechtlich verpflichtend – mit direkten Auswirkungen auf Webauftritte, Kundenportale, Apps und digitale Kommunikationswege. Auch elektronische Dokumente und Services zur Kundenkommunikation sind betroffen.
Wer jetzt noch handelt, kann Risiken vermeiden und sich zugleich als moderner, verantwortungsvoller Anbieter positionieren.
Das BFSG setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ziel ist der gleichberechtigte Zugang zur digitalen Welt – insbesondere für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder Nutzer mit Einschränkungen.
Für den Versicherungsvertrieb bedeutet das: Sobald digitale Dienstleistungen für Endkunden angeboten werden, müssen diese barrierefrei nutzbar sein (was das heißt, erfahren Sie auch im Podcast-Interview mit Artur Gawron zum Thema).
Wichtig ist dabei: Die gesetzlichen Anforderungen gelten ab dem 28. Juni 2025 für neu veröffentlichte oder wesentlich geänderte digitale Inhalte und Systeme. Bestehende, unveränderte Angebote sind zunächst nicht betroffen – aber eben nur solange sie nicht angepasst oder erweitert werden.
Betroffen sind alle Anbieter digitaler Versicherungsdienstleistungen, die sich an Endverbraucher (B2C) richten – also auch Makler, sofern sie digitale Endkundenkontaktpunkte anbieten.
Doch es gibt auch Ausnahmeregelungen:
Zudem können in begründeten Einzelfällen Ausnahmen erlaubt sein, wenn die Umsetzung wirtschaftlich unverhältnismäßig wäre. Eine Befreiung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern muss nachvollziehbar begründet und dokumentiert werden.
Für den B2B-Bereich gibt es derzeit keine explizite Regelung im BFSG. Allerdings gilt: Wenn digitale Angebote, die primär für Geschäftskunden gedacht sind, theoretisch auch von Privatpersonen genutzt werden könnten – etwa öffentlich zugängliche Kontaktformulare oder Self-Service-Portale – können auch sie unter die Regelungen fallen.
Auf der folgenden Seite schlüsseln wir die Chancen und Risiken der Umsetzung des BFSG für Vermittler auf
Die frühzeitige und engagierte Umsetzung von Barrierefreiheit eröffnet Unternehmen eine Vielzahl an Chancen. Durch die gezielte Anpassung digitaler Angebote können neue Zielgruppen erschlossen werden: Millionen potenzieller Kundinnen und Kunden mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen gewinnen so besseren Zugang zu Produkten und Dienstleistungen.
Zugleich stärkt Barrierefreiheit das Markenimage: Sozial verantwortliches und kundenorientiertes Handeln wird sichtbar und schafft Vertrauen bei bestehenden wie neuen Zielgruppen. Auch die Nutzerfreundlichkeit insgesamt profitiert erheblich – Barrierefreiheit führt oft zu einer klareren Struktur, besserer Navigation und kürzeren Ladezeiten, wovon alle Nutzerinnen und Nutzer profitieren.
Zusätzlich verbessern barrierefreie Websites und digitale Angebote die Sichtbarkeit in Suchmaschinen, da sie in der Regel technisch sauberer aufgebaut und inhaltlich besser strukturiert sind.
Insgesamt wird Barrierefreiheit damit zu einem echten Wettbewerbsfaktor und bietet insbesondere auch zukunftsorientierten Vertriebspartnern neue Chancen, sich am Markt erfolgreich zu positionieren.
Die Nichtbeachtung gesetzlicher Anforderungen zur Barrierefreiheit birgt erhebliche Risiken für Unternehmen. Dazu zählen insbesondere rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen, Bußgelder und gerichtliche Auseinandersetzungen, die zusätzlich zu finanziellen Belastungen auch Imageverluste nach sich ziehen können.
Ein weiteres erhebliches Risiko liegt im Reputationsschaden: In einer zunehmend sensibilisierten Öffentlichkeit kann mangelnde Barrierefreiheit zu öffentlicher Kritik führen, was das Vertrauen der Kundschaft und Geschäftspartner nachhaltig beeinträchtigen kann.
Hinzu kommen wirtschaftliche Nachteile durch verspätete Umsetzungen. Unternehmen, die Barrierefreiheit erst unter hohem Zeitdruck und nachträglich herstellen müssen, sehen sich oft mit deutlich höheren technischen Nachrüstkosten konfrontiert. Auch mögliche Marktchancen – etwa der Zugang zu neuen Kundengruppen – bleiben ungenutzt.
Wer die Anforderungen nicht rechtzeitig erfüllt, riskiert damit nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch einen langfristigen Wettbewerbsnachteil.
Auf der kommenden Seite erfahren Sie, was Sie als Vermittler jetzt tun sollten.
Die Umsetzung der BFSG-Anforderungen erfordert ein strukturiertes Vorgehen – keine Schnelllösung. Entscheidend ist, rechtzeitig zu planen, zum Beispiel über die schrittweise Prüfung/Umsetzung folgender Punkte:
Welche digitalen Angebote bestehen? Was wird regelmäßig angepasst? Welche Systeme sind betroffen (Web, App, Dokumente, Kommunikation)?
Einsatz automatisierter Testtools, um grundlegende Barrieren zu erkennen. Oder Prüfung in Zusammenarbeit mit einem Spezialisten.
Wer Inhalte erstellt, pflegt oder berät sollte die Grundlagen digitaler Barrierefreiheit kennen.
Digitale Barrierefreiheit sollte von Anfang an Teil neuer Projekte sein. Zudem empfiehlt sich ein laufender Prüfprozess, um neue Inhalte regelmäßig zu kontrollieren.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt verbindliche Regeln für digitale Angebote – doch es bietet mehr als nur juristische Vorgaben. Für Vertriebspartner liegt darin auch die Chance, mit ihren digitalen Services sichtbarer, zugänglicher, zukunftsfähiger zu werden und sich über den Aspekt der Barrierefreiheit am Markt zu positionieren.
Wer jetzt handelt, kann nicht nur rechtliche Risiken vermeiden, sondern gleichzeitig das Vertrauen der Zielgruppe stärken und sich positiv vom Wettbewerb abheben. Barrierefreiheit ist kein technisches Detail – sondern ein Schritt hin zu moderner, inklusiver, zielgruppenorientierter Beratung.
Artur Gawron ist Partner und Geschäftsführer der Digitalagentur Wert Eins aus Essen. Theodor Waber ist Partner bei Wert Eins. Mit klarem Branchenbekenntnis zum Versicherungssektor spielen die Digitalexperten die volle Klaviatur in der Entwicklung und Gestaltung digitaler Versicherungsprodukte und -services.
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