Kommt eine Versicherung für den Verdienstausfall eines Geschädigten auf, ist das einkommensteuerpflichtig. Darf der Fiskus bei der Erstattung der Einkommensteuer aber auch die Hand aufhalten? Das musste der Bundesfinanzhof nun entscheiden.
Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.
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