Wie soll man nur ein Vermögen vererben? Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen hierzulande. Im vergangenen Jahr beliefen sich allein Vermögensübertragungen durch Schenkung auf eine Höhe von 60,3 Milliarden Euro – das sind 44,7 Prozent mehr als in den zwölf Monaten zuvor.
Doch Steuersätze von bis zu 50 Prozent können den Nachlass und damit die vorhandene Vermögenssubstanz erheblich schmälern. Grund genug, sich mit Whole-Life-Tarifen oder auch Generationenversicherungen zu beschäftigen, die als flexible und steuerlich begünstigte Alternativen zu herkömmlichen Lösungen gelten.
Whole-Life-Tarife sind fondsgebundene Lebensversicherungen, die speziell für die verschiedenen Bedürfnisse für Erben und Vererbende gestaltet wurden. Besonderes Kennzeichen: Sie laufen bis zum Lebensende – oder sogar darüber hinaus – und lassen sich bei Bedarf mehrfach anpassen und ändern. Je nach Tarif kann es mehrere Versicherungsnehmer, versicherte Personen und eine flexible Bezugsrechtsgestaltung geben. Manche Whole-Life-Policen haben zudem eine Termfix-Option, um die Fälligkeit der Versicherungsleistung zu steuern. Mit diesen Features lassen sich viele Probleme lösen, die beim Erben heute auftreten können.
Mehrere Generationen können in einen Lebensversicherungsvertrag eingebunden werden. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Vater möchte seinen Sohn absichern und gleichzeitig eine Altersvorsorge für ihn aufbauen. Er schließt einen Whole-Life-Tarif ab, bei dem er und sein Sohn gemeinsam als versicherte Person benannt werden. Für die Beurteilung der Laufzeit und etwaiger Risikogebühren kann hier die jüngere von beiden Personen – also der Sohn – eingesetzt werden. Die ältere der beiden versicherten Personen – der Vater – ist zugleich Versicherungsnehmer des Lebensversicherungsvertrags. Wenn er verstirbt, läuft der Vertrag in der Regel weiter, und der Sohn kann in die Rolle des Versicherungsnehmers eintreten.
Warum ist das vorteilhaft? Weil die im Rahmen des Steuerstundungseffekts zuvor erwirtschafteten Erträge innerhalb des Vertrags bei Tod des Vaters als einkommensteuerfreie Todesfallleistung betrachtet werden. So kann durch die Aufnahme einer jüngeren versicherten Person die zulässige Laufzeit beziehungsweise die maximal mögliche Aufschubdauer nach hinten ausgeweitet werden. Es fällt also keine Einkommensteuer für den Sohn an. Ebenso muss der Sohn gegebenenfalls auch keine Erbschaftsteuer auf das Versicherungsvermögen zahlen. Sie kann lediglich fällig werden, sofern die Freibeträge nach Paragraf 16 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) bereits ausgeschöpft sind.
Eine weitere Variante kann für den Sohn sogar noch günstiger sein: Sind der Vater und der Sohn bereits seit Vertragsabschluss jeweils als Versicherungsnehmer eingesetzt, lassen sich zusätzlich Schenkung- beziehungsweise Erbschaftsteuerfreibeträge beim Aufsetzen des Versicherungsvertrags, während der Laufzeit sowie auch im Fall des Todes des Vaters alle zehn Jahre neu nutzen. Das Versicherungskapital bleibt erhalten und arbeitet für das Portfolio, und kann innerhalb der eingesetzten Freibeträge steuerfrei übertragen werden.
Auch bei Ehegatten, die sich für Alter oder Todesfall absichern wollen, kann die Konstellation mit mehreren Versicherungsnehmern und versicherten Personen enorme steuerliche Vorteile bringen. Zum Beispiel, wenn ein Ehepaar einen Whole-Life-Vertrag abschließt, bei dem beide Personen zugleich Versicherungsnehmer und versicherte Person sind. Die Versicherungsleistung wird fällig, wenn beide versicherte Personen den Ablauftermin erleben (Erlebensfallleistung) oder wenn eine der beiden versicherten Personen vor Ablauf dieses Stichtags stirbt (Todesfallleistung).
Seite 2: Beim Vererben und Verschenken den Zeitpunkt bestimmen
Ausgezahlt wird die Versicherungsleistung im ersten Fall an beide Versicherungsnehmer und ansonsten an den überlebenden Versicherungsnehmer – die Witwe oder den Witwer. Es gibt auch die Möglichkeit, den Vertrag so zu gestalten, dass die Versicherungsleistung erst fällig wird, wenn die letzte versicherte Person verstorben ist. Dann wären wieder die Nachkommen begünstigt.
Wie sieht das steuerlich aus? Überleben beide Ehegatten, unterliegt die Leistung wie üblich der Einkommensteuer (gegebenenfalls nur zur Hälfte). Verstirbt jedoch einer der beiden, sind die erbschaftsteuerlichen Vorteile immens: Denn die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die Ehepartner eine Prämiengemeinschaft bilden und im Innenverhältnis jeweils den hälftigen Prämienbetrag selbst aufbringen. Mithin unterliegt im Versicherungsfall nur die halbe Versicherungsleistung der Erbschaftsteuer.
Termfix-Optionen sind für all diejenigen interessant, die ein Vermögen zu gewissen Bedingungen auf Erben übertragen möchten. Unter einer Termfix-Versicherung versteht man eine Lebensversicherung mit Auszahlungszeitpunkt, der vom Tod der versicherten Person abweicht. Es handelt sich dabei also um eine Vereinbarung über die Fälligkeit der Versicherungsleistung. Hierbei lassen sich flexible und auf den individuellen Einzelfall abgestimmte Fälligkeitszeitpunkte vereinbaren.
Wann kann das in der vertrieblichen Praxis interessant sein? Zum Beispiel, wenn ein Anleger sein Vermögen auf seinen Sohn übertragen möchte, aber an dessen Reife für den Umgang mit größeren Geldbeträgen zweifelt und warten möchte, bis sein Sohn charakterlich gefestigt ist. Der Vater entscheidet sich für eine Whole-Life-Police mit Termfix-Option. Er selbst ist Versicherungsnehmer und versicherte Person. Der Sohn erhält als Bezugsberechtigter die Auszahlung erst in einigen Jahren, zum Beispiel zum Abschluss des Hochschulstudiums oder zum 35. Geburtstag.
So lässt sich nicht nur gesteuert Vermögen übertragen. Auch der Steuervorteil kann erheblich sein. Denn stirbt der Vater in der Zeit vor der Auszahlung und liegen zwischen dem Todesfallzeitpunkt und dem Fälligkeitszeitpunkt mehr als zehn Jahre, können eine günstigere Steuerprogression und zusätzlich die persönlichen Freibeträge in Anspruch genommen werden.
Es gibt diverse weitere Fälle, bei denen Vermögende und ihre Nachkommen von Whole-Life-Tarifen profitieren können. Entscheidend ist, dass die Versicherungen mit entsprechenden intelligenten Features ausgestaltet sind. Vermittler sollten sich informieren, welche Möglichkeiten aktuelle Tarife bieten und gegebenenfalls prüfen, ob der Neuabschluss einer Whole-Life-Police für die Nachlassplanung eine lohnende Investition sein kann. Damit können sie sich nicht nur heute in einem hochinteressanten Kundensegment profilieren, sondern auch neue Potenziale ausschöpfen, die der Markt in den kommenden Jahren für sie bietet.
Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.