Neuer Standard

GDV nimmt Balkonkraftwerke in Hausrat-Musterbedingungen auf

Neue Standards für Hausratversicherungen. Ab sofort sollten frisch abgeschlossene Policen Photovoltaikanlagen auf dem Balkon mit abdecken. Der Branchenverband GDV hat die Musterbedingungen entsprechend erweitert – und reagiert damit auf einen ohnehin erfreulichen Trend.
Balkonkraftwerk auf einem Balkon in Frankfurt: Nun von der Hausrat abgedeckt
© picture alliance/dpa | Frank Rumpenhorst
Balkonkraftwerk auf einem Balkon in Frankfurt: Nun von der Hausrat abgedeckt

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Musterbedingungen für Hausratversicherungen erweitert. Neu eingeschlossen sind damit Mini-Photovoltaikanlagen auf dem Balkon, sogenannte Balkonkraftwerke.

Die Musterbedingungen sind für Versicherer keine Pflicht, setzen aber grundsätzliche Standards. Somit kann man nunmehr davon ausgehen, dass neue Hausratversicherungs-Policen die kleinen Solaranlagen künftig enthalten (trotzdem prüfen!). Damit sind sie ebenso wie der übrige Hausrat unter anderem gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge versichert.

Wobei das bei vielen Policen auch jetzt schon der Fall ist. „Die Hausratversicherung, die viele Mieterinnen und Mieter ohnehin haben, reicht für die Absicherung sogenannter Balkonkraftwerke aus“, sagt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.

Ein jüngeres Beispiel ist die Continentale. Sie hatte im Oktober ihre Wohngebäude- und Hausratversicherungen um Wärmepumpen und Balkonkraftwerke erweitert – ohne Prämienaufschlag.

Auch die Allianz bestätigt auf ihrer Website, dass Balkonkraftwerke über die Hausratversicherung abgedeckt sind. Sollten sie übrigens nicht einfach nur hingestellt und angestöpselt, sondern fest verbaut sein, greift die Wohngebäudeversicherung.

Insofern reagiert der GDV mit seinen erweiterten Musterbedingungen auf einen schon vorhandenen erfreulichen Trend. Gleichwohl sollten alle Betreiber solcher Minikraftwerke sichergehen und die Hausrat-Police prüfen und sie notfalls auf neue Bedingungen umstellen.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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