Gewerkschaften und Arbeitgeber einig

Erstes Sozialpartnermodell gestartet

Der Energieversorger Uniper Konzern hat sich mit den Gewerkschaften Verdi und IGBCE sowie den Arbeitgebervereinigungen auf ein Sozialpartnermodell geeinigt. Es soll von der Bafin genehmigt sein und werde nun eingeführt.
Erstes Sozialpartnermodell gestartet
© picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Michael Sohn
Das Kraftwerk Scholven, Gelsenkirchen, betrieben vom Uniper Konzern.

Das erste Sozialpartnermodell in Deutschland ist gestartet. Der Uniper Konzern hat, einer gemeinsamen Presseerklärung zufolge, mit den Gewerkschaften Verdi und IGBCE sowie den Arbeitgebervereinigungen die reine Beitragszusage, auch bekannt als Sozialpartnermodell, eingeführt. Versorgungsträger und durchführende Einrichtung ist die Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG. Bereits seit sechs Jahren arbeiten das Bankhaus Metzler und der Uniper Konzern zusammen, heißt es weiter. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht habe für den Pensionsplan Metzler rBZ 1 im September 2022 antragsgemäß die Unbedenklichkeit festgestellt.

Grundlage des Sozialpartnermodells ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Demnach sollen Sozialpartnermodelle auf tariflicher Grundlage die betriebliche Altersversorgung in Deutschland wieder attraktiver machen und zu einer stärkeren Verbreitung beitragen. Das Sozialpartnermodell verpflichtet den Arbeitgeber zur Zahlung der Beiträge für die Betriebsrente der Mitarbeitenden an einen externen Versorgungsträger beispielsweise einen Pensionsfonds.

Nachhaltigkeit bei der Kapitalanlage

Konkret bedeutet das: Der tarifliche Arbeitgeberbeitrag setzt sich zusammen aus einem Grundbeitrag (2 Prozent des Bruttojahresentgelts), einem Matchingbeitrag (1/3 des Grundbeitrags bei Arbeitnehmereigenbeiträgen) sowie einem Kosten- und Sicherungsbeitrag von 7 Prozent der geleisteten Beiträge. Der durch den Sicherungsbeitrag des Arbeitgebers finanzierte Sicherungspuffer kann zum Ausgleich von Marktschwankungen in der Rentenphase genutzt werden. Wandeln die Mitarbeitenden zusätzlich eigenes Entgelt um, zahlt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, soweit durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. 

Die Sozialpartner, die maßgeblich an der Durchführung und Steuerung beteiligt sind, sollen unter anderem sicherstellen, dass bei der Kapitalanlage ökologische, ethische und soziale Nachhaltigkeitskriterien erfüllt werden.

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Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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