Wegen steigender Versicherungspflichtgrenze

PKV-Verband warnt vor „Arbeitnehmer-Bürgerversicherung“

Im kommenden Jahr soll die Versicherungspflichtgrenze erneut steigen – und zwar stärker als die Beitragsbemessungsgrenze. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sieht das kritisch. In seinen Augen werde so ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erschwert. Mit einer Forderung richtete er sich nun an die Regierung.
Ein Stethoskop
© pa / CHROMORANGE | Andreas Poertner
Stethoskop und Geldscheine: Laut PKV-Verband wird der Wechsel in die private Krankenversicherung 2023 weiter erschwert.

Angestellte müssen im kommenden Jahr deutlich mehr verdienen, um sich frei zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (GKV beziehungsweise PKV) entscheiden zu können. Der Grund: Die Bundesregierung hat mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2023 die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) auf 66.600 Euro (2022: 64.350 Euro) angehoben. Dem PKV-Verband passt das gar nicht.

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Die JAEG legt fest, ab welchem Gehalt Arbeitnehmer nicht mehr versicherungspflichtig in der GKV sind und in eine PKV wechseln können. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist sie auch als Versicherungspflichtgrenze bekannt. Die Beitragsbemessungsgrenze, die bestimmt, bis zu welcher Höhe das Einkommen für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen wird, steigt ebenfalls auf 59.850 Euro (2022: 58.050 Euro).

Dass die Sozialversicherungsrechengrößen angepasst werden, ist nichts Außergewöhnliches: Die Bundesregierung veranlasst das jedes Jahr entlang der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland (2021: plus 3,30 Prozent).

Wechsel in die PKV werde „weiter erschwert“

Allerdings driften beide Werte immer weiter auseinander, stellt der PKV-Verband fest: Lag die Differenz im Jahr 2003 noch bei 4.500 Euro, wird sie mit der neuen Verordnung im Jahr 2023 bereits 6.750 Euro betragen. Dem Verband ist das ein Dorn im Auge: Ihm zufolge werde der Wechsel in die PKV so auch im kommenden Jahr „weiter erschwert“.

Tatsächlich war die Lücke zwischen der Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze in der GKV nicht immer so groß. Bis Ende 2002 waren beide Werte sogar identisch. „Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat sie zur Jahreswende 2002/2003 voneinander entkoppelt und die Versicherungspflichtgrenze im Verhältnis überproportional erhöht“, berichtet der PKV-Verband. Das Ziel: den Kreis der Versicherten, die zwischen GKV und PKV entscheiden können, einzugrenzen. „Die Wahlfreiheit wurde beschnitten“, schreibt der Verband weiter.

Und weiter: „Mit der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2003 wurde der Wettbewerb zwischen GKV und PKV bewusst eingeschränkt. Die Folge: Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben in der GKV pflichtversichert.“ Werde dieser Entwicklung nicht entgegengewirkt, entstehe schleichend eine „Arbeitnehmer-Bürgerversicherung“, holt der Verband weiter aus.

Was der Verband fordert

Seine Forderung: „Um die großen Vorteile des Systemwettbewerbs und die Wahlfreiheit zu stärken, muss die Versicherungspflichtgrenze deshalb wieder auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze abgesenkt werden.“

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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