Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Private Krankenversicherung (PKV) haben den Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte auf die Beine gestellt. Das Regelwerk bestimmt, welche Leistungen Ärzte bei der PKV oder Zusatzversicherungen wie hoch abrechnen können. Die aktuelle Fassung ist aus dem Jahr 1982, wurde seitdem aber punktuell einige Male geändert. Die neue Version sei gemeinsam mit der Beihilfe für Beamte in „jahrelanger, intensiver und vertrauensvoller Zusammenarbeit“ entstanden und nun weitgehend fertiggestellt, teilen die Einrichtungen mit.
Jetzt bereiten sie eine Testphase für die Gebührenordnung vor. Je nachdem, wie sie abläuft, wolle man sich anschließend endgültig einigen. Außerdem müsse man noch sicher feststellen, wie sich die neue Ordnung auf Ärzte und Versicherte auswirkt. Das rechtliche Regelwerk sei hingegen komplett fertig und von den Beteiligten abgesegnet.
Für den Reformvorschlag bezogen BÄK und PKV 165 ärztliche Berufsverbände und wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaften mit ein. Die nun vorgeschlagene neue Ordnung enthält rund 5.600 Ziffern, die medizinisch auf der Höhe der Zeit sind.
In diesem Zusammenhang schicken die Beteiligten einen Aufruf an Gesundheitsminister Karl Lauterbach, er solle den Vorschlag in die Tat umsetzen. „Der Vorschlag garantiert eine rasche Integration zukünftiger medizinischer Innovationen und stärkt die ‚sprechende Medizin‘, also die persönliche Zuwendung der Ärztinnen und Ärzte zu ihren Patientinnen und Patienten“, so die Verbände wörtlich.
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