Am 10. Mai 2022 veröffentlichte Finanztest einen neuen Testbericht zur Zahnzusatzversicherung. Mittlerweile gibt es sage und schreibe 26 Testsieger mit der Bestnote 0,5 und insgesamt 111 Zahntarife mit dem Urteil „sehr gut“. Das kann doch nicht Euer Ernst sein, Finanztest?
Mir stellt sich hier die Frage, ob der Test für Verbraucher sinnvoll ist oder ausschließlich den Zweck verfolgt, möglichst viele Testsiegel zu verkaufen? Vor fünf oder sechs Jahren gab es noch einen Testsieger mit der besten Note, 2020 bereits 13 und nun 26? Welche Orientierung gibt das einem Verbraucher? Oder sind die Tarife alle so gut?
Zugegeben, Zahnzusatzversicherungen zu bewerten und in eine faire Rangfolge zu bringen, wird immer schwerer. In den vergangenen Jahren hat sich die Dichte an leistungsstarken Tarifen deutlich erhöht. Daher besitze ich ein gewisses Maß an Verständnis für die Tester von Finanztest, die keinen leichten Job mit dieser Aufgabe haben. Es vergeht kaum ein Monat, in dem nicht neue Tarife veröffentlicht werden.
Für Versicherungsmakler ist der Boom am Zahnzusatz-Markt ein Segen. Die Auswahl war noch nie so groß, die Nachfrage steigt weiter. Für jeden Kundenwunsch, fast jeden Gesundheitszustand und jeden Geldbeutel gibt es eine passende Lösung. Die beste Zahnzusatzversicherung ist aber nicht der Testsieger, sondern der Tarif, der am besten zum individuellen Kunden passt – und nicht zum Musterkunden.
Seit Jahren beschränkt sich Finanztest in seinen Testkriterien auf Leistungen für Zahnersatz. Andere Leistungsinhalte, wie professionelle Zahnreinigung, Parodontosebehandlungen, Kieferorthopädie oder Kunststofffüllungen werden bei der Beurteilung des Tarifs völlig außer Acht gelassen. Ebenso spielt der Versicherungsbeitrag keine Rolle. Es wird nur Testsieger, wer 100 Prozent Kostenübernahme bei Zahnersatz garantiert.
Der Musterkunde von Finanztest ist durch diese Kriterien völlig an der Realität vorbei. In der Praxis suchen Kunden nach einem bezahlbaren Rundumschutz. Zahnvorsorge wird immer wichtiger, möglichst viele Leistungen sollen abgedeckt sein und natürlich spielen der Preis sowie die Annahmerichtlinien eine große Rolle. Viel Raum, den Musterkunden etwas differenzierter aufzustellen und die Anzahl an Testsiegern zu reduzieren. Das scheint aber nicht gewollt und der Begriff Testsieger wird inflationär breitgetreten.
Wenig nachvollziehbar sind ebenso Testkriterien wie beispielsweise diese Anforderung an die Tarife im Bereich Zahnersatz durch Implantate:
Alle fünf Jahre sollen mindestens zwei Implantate im Kalenderjahr erstattet werden, in den übrigen Jahren genügt ein Implantat im Jahr. Insgesamt sollen über die gesamte Vertragslaufzeit nicht weniger als zehn Implantate erstattet werden. (Quelle: Stiftung Warentest)
Es gibt viele Tarife, wie Barmenia Mehr Zahn, Gothaer MediZ Duo, Münchener Verein Zahn Gesund und zahlreiche weitere, die keinerlei Einschränkungen bei der Erstattung von Implantaten besitzen. Weder auf Jahresfrist, noch auf den gesamten Versicherungszeitraum bezogen. Wieso sollten also Tarife Testsieger sein, die eine Kostenübernahme auf ein Implantat pro Jahr beschränken? Das Testkriterium könnte also durchaus lauten: „Keine Einschränkung hinsichtlich der Erstattung von Implantaten!“
Die Gewichtung von „Zahnersatz durch Implantate“ wird in den Testkriterien mit 20 Prozent bemessen. Implantate sind die derzeit teuerste und vermeintlich beliebteste Form der Versorgung einer Zahnlücke. Wieso ein Test mit dem Fokus auf Zahnersatz diese Art des Zahnersatzes nur mit 20 Prozent in die Beurteilung einfließen lässt, erschließt sich mir nicht.
Geht die Entwicklung in gleicher Geschwindigkeit weiter, gibt es in zwei bis drei Jahren 50 Testsieger und weiter aufgeweichte Testkriterien. Für den Verbraucher ist der Test spätestens dann völlig sinnbefreit – wenn wir diesen Punkt nicht sogar schon erreicht haben. Für Marketingzwecke von Gesellschaften und Vermittlern ist es natürlich toll – es kann sich bald jeder „Testsieger“ nennen.
Daniel Seeger betreibt das Portal www.zahnversicherung-online.de und ist seit Jahren spezialisiert im Bereich Zahnzusatzversicherungen.
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