Stellungnahme

BVK fordert „Wahlfreiheit bei Vergütungssystemen“

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat sich gegenüber der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa für eine Wahlfreiheit bei Vergütungssystemen und gleiche Wettbewerbsbedingungen ausgesprochen. Zudem forderte der Vermittlerverband „regulatorische Stabilität“, bevor über neue aufsichtliche Maßnahmen nachgedacht werde.
© BVK
Michael Heinz ist Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat die Konsultation der europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung (Eiopa) zum Schutz von Kleinanlegern im Kapitalmarkt dazu genutzt, um „regulatorische Stabilität“ einzufordern.

„Jede neue Regulierung am Markt bringt für die Vermittlerbetriebe Zusatzarbeiten, ist kostenintensiv und führt zu neuen bürokratischen Belastungen“, erklärte BVK-Präsident Michael Heinz in einer Mitteilung des Verbandes, der kürzlich auch in Brüssel eine Depandance eröffnet hat (wir berichteten). „Regulatorische Stabilität sollte zunächst einkehren. Weitere Maßnahmen würden nur zu einer unverhältnismäßigen Unsicherheit führen“, forderte Heinz.

Der BVK sei der Auffassung, dass ein freier Markt mit seinen unterschiedlichen Vergütungssystemen den besten Schutz für Verbraucher liefere, und sie eine freie Wahl haben sollten. „Das provisionsbasierte System bietet Kunden einen erschwinglichen Zugang zu qualifizierter Beratung“, betonte der Verband.

Die Äußerungen des BVK beruhen auf einer Stellungnahme des Vermittlerverbandes anlässlich der aktuellen Beratungen über die Kapitalmarktunion (Capital Market Union) in der EU. Die Stellungnahme ergänze das Votum, das der BVK bereits über die European Federation of Insurance Intermediaries (BIPAR) abgegeben habe, hieß es.

BVK: Wirkung von IDD und Co. zunächst abwarten

Darüber hinaus erklärte der BVK, dass man die Ziele der Capital Market Union zwar begrüße, jedoch das vorhandene rechtliche Rahmenwerk für ausreichend halte, wie es durch die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, die Finanzmarktrichtlinie MiFID II und den Product Oversight Governance bestimmt werde. „Ihre Wirkung am Markt bleibe zunächst abzuwarten, bevor erneut Maßnahmen ergriffen würden“, teilte der BVK mit.

Und weiter: „Im Hinblick auf die Regulierung des Online-Vertriebs spricht sich der BVK mit Verweis auf seinen gerichtlichen Erfolg gegen das Internetportal Check24 für gleiche Informationspflichten und Wettbewerbsbedingungen aus.“

„Die zukünftigen Entwicklungen der Digitalisierung und Nachhaltigkeit werden den Markt verändern. Hierauf sollte dann zu gegebener Zeit reagiert werden“, so BVK-Präsident Heinz.

Hauptziel der Kapitalmarktunion ist laut EU-Kommission, bürokratische Hürden am Kapitalmarkt innerhalb der EU zu vereinfachen oder abzuschaffen.

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Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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